Kurz & knapp: Schmerzensgeld für einen Brustbeinbruch
Abrupte Bremsmanöver im Straßenverkehr verursachen mitunter eine sogenannte Sternumfraktur.
Hierfür kann der Unfallgeschädigte vom Unfallverursacher Schmerzensgeld verlangen.
Bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes kommen verschiedene Aspekte zum Tragen.
Schmerzhafte Folgen eines Autounfalls
Inhaltsverzeichnis
Kommt es zu einem abrupten Bremsmanöver oder einem Verkehrsunfall, können sich enorme Kräfte auf die Körper der Insassen auswirken. Dabei ist es durchaus möglich, dass der Aufprall auf das Lenkrad bzw. Armaturenbrett oder der Zug des Sicherheitsgurtes zu Verletzungen führt.
Nicht selten handelt es sich dabei um eine sogenannte Sternumfraktur, gemeinhin auch als Bruch des Brustbeins bezeichnet. Da diese Verletzung aufgrund der Schmerzen beim Atmen zu einer Beeinträchtigung des alltäglichen Lebens führt, erhoffen sich die Betroffenen nicht selten eine finanzielle Entschädigung.
Doch steht Ihnen nach einem Brustbeinbruch gesetzlich Schmerzensgeld zu? Wie hoch kann dieses bei einer Sternumfraktur ausfallen? Und welche Faktoren spielen bei der Bemessung eine Rolle? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Welche Symptome treten bei einem Bruch des Brustbeins auf?
Kommt es zu einem Knochenbruch des Brustbeins, ist dies in der Regel auf eine übermäßige Krafteinwirkung auf den Brustkorb zurückzuführen. Dabei ist ein Brustbeinbruch, welcher ein Schmerzensgeld rechtfertigen kann, nicht selten die Folge eines Autounfalls. Ein erhöhtes Risiko kann allerdings auch bei körperbetonten Sportarten wie dem American Football bestehen.
Ein gebrochenes Brustbein geht oft mit starken Schmerzen einher. Sorgt die Fraktur dafür, dass der Brustkorb instabiler wird, kann dies auch dazu führen, dass die Atmung schwer fällt. Darüber hinaus führt eine solche Verletzung nicht selten auch zur Beeinträchtigung der umliegenden Organe, Nerven und Knochen, sodass zum Beispiel auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen einem Rippenbruch besteht.
Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Schmerzensgeld beim Brustbeinbruch?
Kam es im Zuge einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlung zu einer Verletzung, kann Ihnen für diese körperliche Beeinträchtigung eine finanzielle Entschädigung zustehen. Dies ergibt sich aus § 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach können Sie prinzipiell bei einem Brustbeinbruch Schmerzensgeld fordern.
Wie hoch bei einem Brustbeinbruch das Schmerzensgeld ausfällt, ist allerdings nicht pauschal festgelegt. Daher erfolgt die Bemessung für jeden Einzelfall unter der Berücksichtigung der individuellen Umstände neu. Wichtige Faktoren sind dabei unter anderem:
- Art und Schwere der Verletzung
- Dauer der Verletzungsfolgen (unter anderem der Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit)
- Umstände der Verletzung (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
- Verhalten nach der Verletzungshandlung (wie die Leistung von Erster Hilfe)
Es zeigt sich, dass für die Bemessung des Schmerzensgeldes verschiedenste Kriterien eine Rolle spielen. Dabei ist allerdings prinzipiell von dem Grundsatz auszugehen, dass eine vorsätzliche Gewaltanwendung eine höhere Entschädigung rechtfertigt als ein Unfall mit leichter Fahrlässigkeit.
Schmerzensgeldtabelle zum Brustbeinbruch
Haben Sie durch eine Gewaltanwendung oder einen Unfall eine Sternumfraktur erlitten? In diesem Fall besteht grundsätzlich die Möglichkeit, für den Brustbeinbruch Schmerzensgeld als Entschädigung zu fordern. Allerdings ist eine pauschale Aussage über die Höhe der Ausgleichszahlung in der Regel nicht möglich.
Eine Orientierungshilfe können allerdings sogenannte Schmerzensgeldtabellen darstellen. Bei diesen handelt es sich um eine Übersicht zu bisherigen Urteilen und den darin bestimmten Schmerzensgeldern. Da diese Auflistungen allerdings nur wenige Informationen zu den Begleiterscheinungen einer Verletzung beinhalten, sind diese nur als grober Richtwert zu verstehen.
Einen ersten Eindruck über das bei einer Brustbeinfraktur gezahlte Schmerzensgeld vermittelt die nachfolgende Tabelle:
Verletzungen | Schmerzensgeld und Rechtsprechung |
---|---|
Brustbeinfraktur, Brustkorbprellung und Zerrung der Halswirbelsäule | ca. 1.000 Euro LG Trier Az. 4 O 307/00 Urteil von 2001 |
Brustbeinfraktur und Schädelprellung | ca. 2.300 Euro AG Bretten Az. 32/92 Urteil von 1992 |
Brustbeinfraktur, Rippenfrakturen zweier Rippen und Beckenprellung | ca. 2.800 Euro AG Darmstadt Az. 32 C 4248/85 Urteil von 1986 |
Brustbeinfraktur und Halswirbelsäulen-Syndrom | ca. 3.000 Euro OLG Frankfurt am Main Az. 17 U 128/00 Urteil von 2001 |
Brustbeinfraktur sowie Brustkorbprellung | ca. 6.000 Euro OLG Hamm Az. 32 SA 69/15 Urteil von 2016 |
Sternumfraktur | ca. 3.000 Euro Coburg Außergerichtlicher Vergleich von 2012 |
Richard meint
7. April 2020 at 8:10
Ich finde es super wichtig, das Schmerzensgeld als Entschädigung nach dem Brustbeinbruch zu verlangen. Das ist auch ganz normale körperliche Verletzung, für die finanzielle Entschädigung sinnvoll ist. Danke für die Info über Autounfall und Brustbeinbruch!