Bußgeldkatalog Bus: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Bußgeldkatalog Bus: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Bußgeldkatalog Bus: Alkoholverstoß
Bußgeldkatalog Bus: Handynutzung am Steuer
Bußgeldkatalog Bus: Überladung
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte | Fahrverbot oder andere Strafen |
---|---|---|---|
Mehr Fahrgäste befördert als erlaubt | 60 | 1 | - |
Mehr Gepäck befördert als erlaubt | 60 | 1 | - |
Überladung von mehr als 5 % | 120 | 1 | - |
Überladung von mehr als 10 % | 165 | 1 | - |
Überladung von mehr als 20 % | 285 | 1 | - |
Überladung von mehr als 30 % | 570 | 1 | - |
Kurz & Knapp: Wichtiges zum Bußgeldkatalog „Bus“
Busse dürfen auf der Landstraße nicht schneller fahren als 80 km/h. Steht nicht für jeden Fahrgast ein Sitzplatz zur Verfügung sind nur 60 km/h erlaubt.
Reisebusse dürfen auf der Autobahn 100 km/h schnell fahren, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Tun sie das nicht, gilt eine Höchtsgeschwindigkeit von 80 km/h.
Im Bus muss mindestens ein Feuerlöscher mitgeführt werden.
Auch für einen Bus gilt der Bußgeldkatalog
Inhaltsverzeichnis
Wer gegen die Regeln im Straßenverkehr verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dass in diesem Fall ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot verhängt werden können, ist jedem bekannt. Doch nicht nur Pkw-, Lkw- oder Motorradfahrer müssen Sanktionen bei Verkehrsverstößen fürchten – alle Fahrzeuge sind betroffen. Daher ist es wenig verwunderlich, dass es auch einen „Bußgeldkatalog Bus“ gibt.
In diesem Ratgeber erklären wir, welche Bußgelder oder andere Strafen Fahrer von Bussen befürchten müssen, wenn sie gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen. Darüber hinaus erläutern wir die wichtigsten Verkehrsregeln, an die sich Busfahrer halten müssen.
Übersicht zu speziellen Themen rund um den Bußgeldkatalog Bus
Die StVO zum Bus: Diese Regeln müssen Fahrer einhalten
Für einen Busfahrer gelten oftmals strengere Regeln als für Pkw-Fahrer. Dies liegt daran, dass ein Verstoß gegen diese Regeln meist eine erheblich größere Gefährdung mit sich bringt. Denn nicht nur, dass ein Bus aufgrund seiner größeren Masse bei einem Unfall deutlich mehr Schaden verursachen kann als ein Auto, es werden obendrein auch die Fahrgäste gefährdet. Ein Busunfall hat deshalb das Potential für einen höheren Sach- und vor allem Personenschaden als ein Unfall mit einem Pkw.
Im Folgenden verraten wir Ihnen, welche speziellen Verkehrsvorschriften Busfahrer beachten müssen und welche Sanktionen der Bußgeldkatalog Bus bei Verstößen vorsieht.
Zulässige Geschwindigkeit für einen Bus
Wie jedes andere Fahrzeug auch darf ein Bus eine bestimmte Geschwindigkeit nicht überschreiten. Wie hoch diese ist, hängt von verschiedenen Umständen ab:
- Innerorts gilt für alle Busse eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
- Außerhalb von Ortschaften dürfen Busse max. 80 km/h fahren. Befinden sich Fahrgäste im Bus, denen kein Sitzplatz zur Verfügung steht, sind sogar nur 60 km/h erlaubt.
- Auch auf der Autobahn sind in der Regel nur 80 km/h erlaubt.
- Ist ein Reisebus für eine Geschwindigkeit von 100 km/h zugelassen und hat jeder Fahrgast einen Sitzplatz, der über einen Anschnallgurt verfügt, darf der Reisebus auf der Autobahn bis zu 100 km/h schnell fahren. Allerdings muss der Bus in diesem Fall mit einem Höchstgeschwindigkeitsbegrenzer ausgestattet sein und darf keinen Anhänger hinter sich ziehen.
Welche Promillegrenze gilt laut Bußgeldkatalog Bus?
In der Regel gilt in Deutschland gemäß StVO die 0,5-Promillegrenze für Fahrzeugführer. Kommt es allerdings unter Alkoholeinfluss zur Gefährdung des Straßenverkehrs, reicht schon ein Wert von 0,3 Promille aus, um hohe Strafen zu verhängen.
Fahrer von Bussen müssen sich allerdings an die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) halten. Diese sieht für Fahrpersonal ein komplettes Alkoholverbot am Steuer vor.
Dabei macht es keinen Unterschied, ob sich um Reise- oder Linienbusfahrer handelt: Die Null-Promillegrenzegilt für beide.
Was sagt der Bußgeldkatalog Bus zum Thema Handy am Steuer?
Im Gegensatz zu manch anderen Verkehrsvorschriften sind die Regeln bezüglich der Handynutzung für Busfahrer die gleichen wie für alle anderen Kraftfahrer: Solange der Motor läuft, darf das Handy nicht in der Hand gehalten werden. Dabei ist es egal, ob der Fahrer telefoniert, eine SMS schreibt oder auch nur das nächste Lied in der Playlist auswählt.
Wo darf ein Bus gemäß StVO parken?
§ 12 StVO legt fest, wo und wie Kraftfahrzeuge zu parken haben. Darin findet sich u. a. die Regelung, dass Busse auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen und Linienbusse an Endhaltestellen parken dürfen. Darüber hinaus ist für Busse das Parken in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in
- Wohngebieten,
- Sondergebieten, die der Erholung dienen,
- Kurgebieten und
- Kliniggebieten
nicht erlaubt. Bei Verstößen müssen die Fahrer gemäß dem Bußgeldkatalog Bus mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen.
Was droht bei einer Überladung des Busses?
Auch eine Überladung des Busses zieht Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog Bus nach sich. Das Fahrzeug gilt als überladen, wenn die in der Zulassungsbescheinigung angegebene erlaubte Anzahl der zu befördernden Personen oder das dort aufgeführte zulässige Gesamtgewicht überschritten wird.
Für Busse besteht Feuerlöschpflicht
Busfahrer haben darüber hinaus eine weitere Pflicht zu erfüllen: Sie müssen mindestens einen Feuerlöscher an Bord haben. Handelt es sich um einen Doppeldeckerbus, sind sogar zwei Feuerlöscher vorgeschrieben. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschrift fallen gemäß Bußgeldkatalog Bus 15 Euro Bußgeld an.
Welches Fahrzeug definiert die StVO bzw. der Bußgeldkatalog als „Bus“?
Bei dem Begriff „Bus“ handelt es sich genau genommen um eine Abkürzung des Wortes „Omnibus“. Dies ist die offizielle Bezeichnung, wie sie sich z. B. auch in der StVO wiederfindet. Der Begriff ist lateinisch und bedeutet so viel wie „allen“ oder „für alle“. Dabei wird zugleich der Zweck des Omnibusses beschrieben: Er ist ein Fahrzeug für alle.
Mitunter wird angenommen, dass der Begriff „Bus“ eine Oberkategorie von Fahrzeugen bezeichnet, die z. B. in Großbus und Kleinbus unterteilt wird. Dies ist aber ein Irrtum. Denn die Fahrzeuge, die umgangssprachlich als Kleinbusse oder Minibusse bezeichnet werden, sind in Wahrheit nichts anderes als – zugegebenermaßen große – Pkws. Daher gilt für sie der Bußgeldkatalog Bus nicht.
wolfgang b. meint
11. Juni 2020 at 2:10
ich finde die parkbussen viel zu günstig,
parkbusse 40
anhalteverbot 80
behinderten parkplatz 120
Joh. P. meint
8. Juni 2020 at 10:21
Hallo Leute,
ich wohne in 71540 Murrhardt seit August 2019 hat ein privates Busunternehmen den ÖPNV / VVS übernommen.
Seit dieser Zeit parken regelmesig Busse entlang des Bahnhof auf dem Gehweg.
Dort ist auf der gesamten Länge ein abgesenkter Bordstein, zudem ein Kanaldeckel welcher überwiegend durch einen Bus verdeckt ist.
in der nähe ca.70-80 Meter ist ein Busparkplatz Ausgezeichnet,welcher nur wenig Genutzt wird. (Wohl aus Dumm-oder Faulheit der Fahrer)