Bußgeldkatalog: Verstöße beim Überholen von Bussen
Tatbestand | Bußgeld gemäß Bußgeldkatalog | Punkte in Flensburg |
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Schulbus/Linienbus überholen, der mit eingeschaltetem Warnblinker eine Haltestelle anfährt | 70 € | 1 |
an einem haltenden Linienbus/Schulbus mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen vorbeifahren ohne die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten | 70 € | 1 |
... in der gleichen Situation den ausreichenden Abstand zum Bus nicht einhalten | 70 € | 1 |
wenn Sie, obwohl es die Verkehrssituation verlangt, nicht anhalten und dadurch einen Fahrgast behindern oder gefährden | 70 € | 1 |
Kurz & Knapp: Überholen eines Busses mit Warnblinker
Solange sich ein Bus, dessen Warnblinkanlage eingeschaltet ist, in Fahrt befindet, darf er nicht überholt werden.
Steht der Bus mit eingeschaltetem Warnblinker an einer Haltestelle, darf mit Schrittgeschwindigkeit an ihm vorbeigefahren werden. Das gilt auch für den Gegenverkehr.
Kann beim Überholen des Busses eine Gefährdung der Fahrgäste nicht ausgeschlossen werden, haben Fahrzeugführer stattdessen zu warten, bis der Bus wieder angefahren ist.
Video: Was ist beim Überholen von Bussen zu beachten?
Was bedeutet ein Bus mit Warnblinklicht?
Inhaltsverzeichnis
In der Fahrschule lernt jeder Autofahrer, dass der Warnblinker immer dann betätigt werden soll, wenn eine Gefahrenstelle erkannt wurde, um so die anderen Verkehrsteilnehmer zu warnen. Umgekehrt heißt das für ihn, erhöhte Vorsicht walten zu lassen, wenn er seinerseits ein Fahrzeug mit eingeschaltetem Warnblinklicht sieht.
Im Stadtverkehr kann häufig ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinker gesichtet werden – meistens dann, wenn er eine Haltestelle anfährt oder sich an einer solchen befindet. Auch hier deutet das Warnblinklicht auf eine potentielle Gefahr hin. Diese entsteht durch die ein- und aussteigenden Fahrgäste, die möglicherweise die Fahrbahn überqueren. Autofahrer müssen in dieser Situation daher vor allem auf Fußgänger achten. Aber dürfen Sie trotz eingeschaltetem Warnblinklicht einen Bus überholen? Dies verraten wir Ihnen im folgenden Ratgeber.
Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage überholen – so geht’s richtig!
Um zu erklären, wann und wie Sie einen Bus, der den Warnblinker eingeschaltet hat, überholen dürfen, müssen drei verschiedene Situationen betrachtet werden:
- Der Bus fährt an die Haltestelle heran.
- Der Bus steht an der Haltestelle.
- Der Bus fährt von der Haltestelle ab.
Widmen wir uns zunächst dem ersten Fall, welcher recht schnell geklärt ist. Es gilt nämlich: Wann immer der Warnblinker an einem Bus gesetzt ist, der sich noch in Fahrt befindet, ist das Überholen verboten! Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, wie weit der Bus noch von der Haltestelle entfernt ist oder ob er bereits in die Haltebucht eingelenkt hat. Solange er nicht zum Stehen kommt, besteht für Sie als Autofahrer striktes Überholverbot.
Steht der Bus dann an der Haltestelle, dürfen Sie an ihm vorbeifahren. Dabei ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und auf Fußgänger zu achten, die die Straße überqueren. Vor allem bei einem Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinker sollten Sie erhöhte Vorsicht walten lassen, denn gerade Kinder laufen in einer solchen Situation oft ohne zu schauen über die Fahrbahn – weil sie entweder noch schnell den Bus erwischen wollen oder gerade ausgestiegen und abgelenkt sind.
Übrigens: Sie müssen auch dann mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn Sie einen Bus mit Warnblinker auf der Fahrseite des Gegenverkehrs sehen. Sind die Fahrbahnen allerdings baulich voneinander getrennt, können Sie mit normalem Tempo weiter fahren.
Fährt der Bus von der Haltestelle ab, darf er nicht mehr überholt werden. Stattdessen haben die anderen Verkehrsteilnehmer ihm Vorrang zu gewähren, damit er sich zügig in den fließenden Verkehr einfädeln kann.
Die StVO zum Bus mit Warnblinker
Die oben genannten Regeln zum Überholen von Bussen an Haltestellen sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) niedergeschrieben, genauer gesagt in § 20 StVO. Hier wird zudem erläutert, dass die entsprechenden Vorschriften nicht nur bei Linien- oder Schulbussen Anwendung finden, sondern auch bei Straßenbahnen.
Des Weiteren findet sich hier vermehrt der Hinweis, dass Fahrzeugführer zu warten haben, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Überholvorgang eine Gefährdung oder Behinderung der Fahrgäste darstellt.
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