Bußgeldkatalog: Reifen
Verstoß: Bereifung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Fahrzeug mit abgefahrenen Reifen geführt | 60.- | 1 | nein |
- mit Gefährdung | 75.- | 1 | nein |
Kfz (außer Mofa) oder Anhänger ohne ausreichende Profiltiefe der Reifen geführt | 60.- | 1 | nein |
Inbetriebnahme eines Kfz (außer Mofa) oder Anhängers mit abgefahrenen Reifen als Halter angeordnet oder zugelassen | 75.- | 0 | nein |
Fahren bei Schnee und Glatteis mit Sommerreifen | 60.- | 1 | nein |
- mit Behinderung des Verkehrs | 80.- | 1 | nein |
Kurz & Knapp: Wichtiges zu den Busreifen
Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Busreifen liegt bei 1,6 mm.
Generell wird empfohlen, die Reifen bereits bei einer Profiltiefe von 4 mm zu erneuern.
Auch für Busse gilt in Deutschland eine Winterreifenpflicht.
Was ist beim Bus hinsichtlich der Reifen zu beachten?
Inhaltsverzeichnis
Damit ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr geführt werden kann, müssen seine Räder eine gute Haftung auf der Fahrbahn haben, da nur so sicheres Lenken und Bremsen möglich sind. Die Haftungseigenschaften der Räder – und damit letztendlich auch die Sicherheit des Fahrzeugs – werden maßgeblich von der Bereifung bestimmt. Darum gelten für diese in Deutschland strenge Vorschriften. Auch Busreifen machen hier keine Ausnahme.
Welche Regelungen bei der Bereifung von Bussen einzuhalten sind, bestimmt – wie übrigens auch bei allen anderen Arten von Fahrzeugen – vor allem § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Da sich dieser sehr umfangreich gestaltet, wollen wir im Folgenden auf die wichtigsten Vorschriften für Busreifen eingehen.
Die Profiltiefe von Busreifen
Der Gesetzgeber schreibt für die Reifen sämtlicher Kraftfahrzeuge eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vor. Dies gilt sowohl für Sommer- als auch Winterreifen.
Gilt die Winterreifenpflicht auch für Busreifen?
Mit Ausnahme von Motor- und anderen Krafträdern unterliegen alle Kraftfahrzeuge einer Winterreifenpflicht in Deutschland. Diese ist nicht an ein konkretes Datum gebunden, sondern richtet sich nach den Witterungs- und Straßenverhältnissen. In der Regel empfiehlt sich der Reifenwechsel, sobald die Temperaturen unter 7 °C fallen.
Als wintertauglich gelten Busreifen dann, wenn sie das Alpine-Symbol (ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke) aufweisen. Seit dem 1. Januar 2018 müssen alle Winterreifen diese Kennzeichnung tragen, sofern sie nach dem Jahr 2017 produziert wurden. Dadurch wird sichergestellt, dass sie die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen. Ältere Winterreifen dürfen allerdings noch bis zum 30. September 2024 benutzt werden – vorausgesetzt, sie weisen die Kennzeichnung „M+S“, „M&S“ oder eine ähnliche Variante auf.
Wintertaugliche Busreifen sollten auch dann aufgezogen werden, wenn nicht mit Schneefall zu rechnen ist, denn Winterreifen haben nicht nur bei nasser oder glatter Fahrbahn einen Vorteil gegenüber Sommerreifen, sondern auch bei niedrigen Temperaturen.
Der Geschwindigkeitsindex bei Busreifen
Nicht jeder Reifen eignet sich für jede Geschwindigkeit. Darum sind die Hersteller verpflichtet, eine Höchstgeschwindigkeit anzugeben. Diese wird durch den Geschwindigkeitsindex auf dem Reifen gekennzeichnet. Da Busse in verschiedenen Verkehrssituationen unterschiedlich schnell fahren dürfen, sollte dies bei den Busreifen berücksichtigt werden:
- So sind innerorts in der Regel nicht mehr als 50 km/h für Busse erlaubt. Diese Höchstgeschwindigkeit entspricht bei Busreifen dem Geschwindigkeitsindex G.
- Außerorts müssen sich Busse je nach Umständen entweder an das Tempolimit 60 km/h, 80 km/h oder 100 km/h halten. Der Geschwindigkeitsindex der Busreifen ist dementsprechend C, F oder J.
- Natürlich ist es zulässig, auch Busreifen mit einem höheren Geschwindigkeitsindex (z. B. Bewertung L = 120 km/h) zu nutzen. Trotzdem müssen sich die Busfahrer in diesem Fall an die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten für Busse halten.
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