Bussenkatalog für die Schweiz: Autobahn
Geschwindigkeitsüberschreitung um ... | Busse in CHF / Strafe |
---|---|
bis zu 5 km/h | 20 |
6 bis 10 km/h | 60 |
11 bis 15 km/h | 120 |
16 bis 20 km/h | 180 |
21 bis 25 km/h | 260 |
Höhere Überschreitungen fallen nicht mehr unter die Ordnungsbussenverordnung: | |
26 bis 30 km/h (leichte Verkehrsregelverletzung) | Verzeigung an die Strafbehörde + Verwarnung |
31 bis 34 km/h (mittelschwere Verkehrsregelverletzung) | Verzeigung an die Strafbehörde + mind. 1 Monat Führerausweisentzug |
mindestens 35 km/h (schwere Verkehrsregelverletzung) | Verzeigung an die Strafbehörde + mind. 3 Monate Führerausweisentzug + Eintrag im Strafregister |
mindestens 80 km/h (Raserdelikt) | 1 Jahr Freiheitsstrafe + 2 Jahre Führerausweisentzug |
Weitere Autobahn-Bussen in der Schweiz
Widerhandlungen | Busse in CHF |
---|---|
Befahren einer Autobahn ohne Vignette | 200 |
Betreten der Autobahn | 20 |
Halten auf dem Pannenstreifen (Ausnahme: Nothalt) | 80 |
Parken auf dem Pannenstreifen bis zu 60 Minuten | 120 |
Fahren auf dem Pannenstreifen | 140 |
Befahren einer Autobahn mit Spikesreifen | 60 |
Befahren einer Autobahn mit einem Motorrad mit max. 50 ccm Hubraum | 60 |
Befahren einer Autobahn mit einem anderen Kraftfahrzeug, das dafür nicht zugelassen ist | 140 |
Abschleppen auf einer Autobahn weiter als bis zur nächsten Ausfahrt | 140 |
bei Autobahnen mit mind. drei Fahrspuren in einer Richtung: Befahren des äußersten linken Fahrstreifens mit einem Kfz mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von max. 100 km/h | 60 |
Kurz & knapp: Bussen auf der Autobahn in der Schweiz
Je nach Höhe der Überschreitung sind hier Bussen zwischen 20 und 260 CHF möglich, wie Sie unserer Tabelle entnehmen können. Sind Sie mit mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs, fällt keine Busse mehr an, sondern eine Strafanzeige.
Weitere Ordnungsbussen auf der Autobahn finden Sie in dieser Tabelle.
Ein Bußgeldbescheid aus der Schweiz ist in Deutschland ab einer Höhe von 70 Euro vollstreckbar. Entscheiden Sie sich, die Busse, die nicht vollstreckt wird, nicht zu zahlen, kann diese auch bei einer erneuten Wiedereinreise in die Schweiz eingetrieben werden. Unter Umständen droht dann sogar eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Wenn auf einer Autobahn in der Schweiz Bussen anfallen, wird’s teuer
Inhaltsverzeichnis
Auch in der Schweiz ist die Autobahn eine gute Möglichkeit, um mit dem Auto schnell von einem Ort zum anderen zu gelangen. Doch sollten Sie dabei immer die Verkehrsregeln im Kopf behalten, denn ein Verstoß kann hier sehr schnell zu einem Bußgeld, in der Schweiz „Ordnungsbusse” genannt, führen. Und das wird womöglich ziemlich teuer, denn in der Regel fallen derartige Bussen auf einer Autobahn in der Schweiz höher aus als vergleichbare Bußgelder in Deutschland.
Für welche Verkehrsdelikte eine Busse gezahlt werden muss und in welcher Höhe, legt die Ordnungsbussenverordnung fest (OBV). Hier finden Sie zudem die Mindestanforderungen für Formulare in Bezug auf die Ordnungsbussen (Anhang 2) und können nachlesen, wie mit mehreren gleichzeitig begangenen Zuwiderhandlungen verfahren wird (Art. 2).
Grundsätzlich gilt, dass die Bussen zusammenaddiert werden, wenn Sie mit einer Zuwiderhandlung gleich mehrere Tatbestände erfüllen, z. B. weil Sie wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurden und dabei auch noch das Handy ans Ohr hielten. Lediglich in folgenden Fällen wird trotz mehrerer gleichzeitiger Verstöße auf der Autobahn nur eine Busse in der Schweiz verhängt:
- Es handelt sich um mehrere Tatbestände im ruhenden Verkehr.
- Die verschiedenen Tatbestände betreffen einerseits den Fahrzeughalter und andererseits den Fahrzeugführer, es handelt sich dabei aber um dieselbe Person.
- Es wurde gegen mehrere Verkehrsregeln verstoßen, die den gleichen Schutzzweck verfolgen.
Welche Bussen auf einer Autobahn in der Schweiz konkret anfallen, können Sie den obigen Tabellen entnehmen. Hier finden Sie allerdings nur die Ordnungsbussen, die ausschließlich auf den Autobahnen gelten.
Welche Sanktionen Sie bei generellen Verkehrsdelikten in der Schweiz erwarten (z. B. bei Handy- oder Alkoholverstößen), können Sie in unserem Ratgeber „Bußgeldkatalog Schweiz” nachlesen.
Verstoß auf Autobahn in der Schweiz: Kann die Busse in Deutschland vollstreckt werden?
Natürlich fallen die Ordnungsbussen nicht nur für Schweizer an. Auch ausländische Autofahrer werden zur Kasse gebeten, wenn sie sich falsch verhalten. Wie ist es aber, wenn Ihnen als Deutscher ein Bußgeldbescheid aus der Schweiz zugeschickt wird? Müssen Sie die Busse dann tatsächlich bezahlen?
Da zwischen Deutschland und der Schweiz ein Vollstreckungsabkommen besteht, können Sie mit Inkrafttreten des neuen Vertrags seit 01.05.2024 zur Zahlung verpflichtet werden (Sie können sie natürlich trotzdem freiwillig leisten). Und: Solange die Bussen von der Autobahn in der Schweiz nicht gezahlt wurden, sollten Sie die erneute Einreise vermeiden.
Denn kehren Sie in die Schweiz zurück, bevor Ihr Verkehrsdelikt verjährt ist, und geraten in eine Kontrolle, können die Beamten dort von Ihnen umgehend die ausstehende Ordnungsbusse einfordern. Es besteht sogar die Möglichkeit einer Ersatzfreiheitsstrafe.
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