Kurz & knapp: Bußgeld im Urlaub
Nicht nur Verkehrsverstöße, sondern auch das Fehlverhalten von Touristen im Urlaubsalltag können zu einem Bußgeld führen.
Verkehrsordnungswidrigkeiten (z. B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung) sind im Urlaubsland oft teurer als hierzulande. Ein Bußgeld aus dem europäischen Ausland kann auch in Deutschland vollstreckt werden.
Je nach Urlaubsland, gibt es einige unerwartete Verhaltensregeln für Touristen (z. B. dürfen Sie sich in Venedig nicht auf die Treppen der Brücken setzen). Wer diese ignoriert, handelt sich unter Umständen ein Bußgeld im Urlaub ein.
Skurrile Verbote aus aller Welt
Egal, ob Sie Urlaub im Ausland oder auf Balkonien machen, die Ferien sollten eigentlich die schönste Zeit des Jahres sein. Zum einen können Sie dem oftmals hektischen Alltag entfliehen und sich gebührend entspannen, um Ihre Akkus wieder aufzuladen. Zum anderen haben Sie viel Extrazeit für den Partner, die Familie oder die Freunde.
Doch unabhängig davon, wohin es Sie im Urlaub auch verschlägt, ob Sie einen kulturellen Städtetrip oder einen Partyurlaub planen, überall gibt es Gesetze, die Ihnen vermutlich unbekannt sind und etwas skurril erscheinen können. Ein Verstoß gegen diese kann Ihnen ein Bußgeld im Urlaub bescheren und sowohl die Urlaubskasse schmälern als auch die Stimmung trüben. Erkundigen Sie sich deshalb im Vorhinein über die Gesetze in Ihrem Urlaubsland, damit die Reise nicht teurer wird als geplant. Im folgenden Ratgeber informieren wir Sie darüber, wann Ihnen ein Bußgeld im Urlaub droht.
Gratis Download: Bußgeld im Urlaub – Wann werden Sie zur Kasse gebeten?
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Inhaltsverzeichnis
Wann droht Ihnen ein Bußgeld beim Urlaub am Strand?
Blaues Wasser, weißer Sand – natürlich zieht es im Sommer viele Einheimische und Feriengäste an den Strand, die die Sonne genießen und sich bei Bedarf in den Fluten abkühlen wollen. Doch auch hier geht es nicht ganz so zwanglos und ungehemmt zu, wie Sie vielleicht denken. Wer gegen die geltenden Vorschriften verstößt, kann sich schnell ein Bußgeld während dem Urlaub einhandeln.
- Buddelverbot: Vielen Badegästen ist es nicht bewusst, aber an vielen Stränden der Nord- und Ostsee gilt für Kinder und Erwachsene gleichermaßen ein Buddelverbot. Begründet wird dieses mit dem Küstenschutz. Da das Meer ohnehin in bedenklichem Maße Land von der Küste abträgt, soll dieser Vorgang nicht noch durch übereifrige Baumeister beschleunigt werden.
- Platzhalterverbot: Wen es für den Urlaub nach Torrox an der Costa del Sol in Málaga oder nach Livorno zieht, kann unbewusst hingegen schnell in eine andere Bußgeldfalle tappen. Hier ist es nämlich verboten, sich mittels ausgebreiteter Handtücher oder aufgeklappter Liegestühle die begehrten Plätze am Strand zu sichern. Wer auf diese Weise Strandabschnitte blockiert, ohne sie zu nutzen, dessen Strandgut wird kurzerhand eingesammelt. Zusätzlich versalzt ihm in Livorno ein 200-Euro-Bußgeld den Urlaub.
- Nacktbade- und FKK-Verbot: Die meisten Urlauber wollen nicht nur schöne Erinnerungen, sondern auch eine ansehnliche Bräune aus den Ferien mitbringen. Weiße Hautstellen durch Bikini, Badeanzug oder -hose stören dann häufig den Gesamteindruck. Wer am Strand blankziehen will, sollte sich allerdings vorab darüber informieren, wo dies gestattet ist. Besonders in Italien und der Türkei sollten Sie vorsichtig sein. FKK ist hier ausdrücklich verboten. Im französischen Cannes kann Nacktbaden bspw. mit einem Bußgeld von elf Euro sanktioniert werden. In Ägypten, Thailand oder Goa gibt es sogar ein Oben-ohne-Verbot. Auf Korsika beträgt das Bußgeld, wenn im Urlaub das Bikinioberteil weggelassen wird, 150 Euro.
- Verbot von Saufgelagen: Die Partyinsel Mallorca will ihr Image aufpolieren und hat zu diesem Zweck, einige neue Gesetze beschlossen oder bestehende verschärft. Dazu zählt z.B. das Verbot von Massenbesäufnissen. Saufgelage können Ihnen ab sofort ein Bußgeld bis zu 3000 Euro bescheren. Genauso hoch kann übrigens die Strafe für lautstarkes Herumgrölen ausfallen.
- Wildpinkler aufgepasst: Natürlich kommt es früher oder später vor, dass den Urlaubern am Strand die Blase drückt. Was tun, wenn die Toilette meilenweit entfernt ist? Die meisten Strandbesucher zieht es dann ins Wasser, wo sie sich unauffällig erleichtern. Doch genau diese gängige Praxis wollen einige Gemeinden nun durch entsprechende Verbote unterbinden. Wie genau die Kontrollen zur Überführung renitenter Blasen vonstattengehen soll, ist bislang unklar. In Lepe kann Sie das unerlaubte Wasserlassen 750 Euro kosten. Auf Mallorca beträgt das Wildpinkler-Bußgeld im Urlaub und Alltag sogar 1500 Euro.
- Kein Sex am Strand: Ob Sie sich in den Ferien wieder neu in Ihren Partner verlieben oder soeben jemanden kennengelernt haben, im Urlaub schlagen die Hormone oftmals Purzelbäume. Für viele ist eine sinnliche Nacht unter den Sternen eine verlockende Vorstellung. Aber Sex am Strand kann richtig teuer werden. In Spanien zahlen Sie dafür bis zu 1800 Euro, in Benidorm können es sogar 75.000 Euro sein. Wenn Sie dabei mit einem Bußgeld durch den Urlaub kommen, dürfen Sie sich sogar glücklich schätzen, denn in Dänemark, Griechenland, Italien oder Malaysia kann sogar eine Haftstrafe gegen Sie verhängt werden. Im Übrigen ist in vielen Ländern bereits das sittsame Übernachten am Strand verboten.
Weitere Bußgeldfallen im Urlaub
Aber nicht nur am Strand kann aus Unwissenheit ein Bußgeld während dem Urlaub für Sie anfallen. Wer bspw. in Italien geradewegs vom Wasser in die Einkaufspassage schlendert, ohne sich umzuziehen, kann dafür zur Kasse gebeten werden. Genauso verhält es sich auch in Grenada, wo eine solche Aktion 230 Euro kosten kann. Überhaupt lohnt es, sich über die Kleidervorschriften zu informieren, um Bußgelder für kurze Röcke und Hosen, die z.B. im Vatikan verboten sind, zu vermeiden.
- Außerdem sollten Sie in sittenstrengen Ländern (Ägypten, Vereinigte Arabische Emirate etc.) von öffentlichen Liebesbekundungen Abstand nehmen, wenn Sie ein Bußgeld im Liebes-Urlaub vermeiden wollen. Dies gilt insbesondere für islamisch geprägte Länder, wo Umarmungen, Händchenhalten und Küsse in der Öffentlichkeit als anstößig empfunden werden.
- In Venedig, dessen Gassen und Brücken jährlich unzählige Touristen anlocken, ist etwas verboten, was Sie vermutlich nicht erwarten: Es ist untersagt, auf den Brücken stehenzubleiben oder sich gar hinzusetzen, denn dadurch würde der Verkehr behindert. Missachten Sie diese Vorschrift, können Sie Ihre Brieftasche um 50 Euro erleichtern.
- Auch in anderen Städten wie in Rom oder Florenz ist es nicht gern gesehen, wenn Sie sich irgendwo niederlassen, um zu picknicken. Wer es sich auf der Spanischen Treppe gemütlich macht, um sein Pausenbrot zu verzehren, kann mit einem Bußgeld zwischen 80 und 160 Euro bestraft werden. Dieses Picknickverbot soll den Vandalismus, also die Verunreinigung des Platzes eindämmen, heißt es von offizieller Stelle.
- Auch wenn Ihnen in Rom die Füße wehtun, weil Sie den ganzen Tag durch die Stadt gelaufen sind, ist es keine gute Idee, sich im frischen Nass des Trevi-Brunnens Abkühlung zu verschaffen. Kühlen Sie hier Ihre Füße, müssen Sie mit einem Bußgeld im Urlaub rechnen: 240 Euro werden fällig. Verunreinigen Sie den Brunnen gar, indem Sie darin schwimmen, erhöht sich das Bußgeld auf stolze 500 Euro. Derartige Verbote gelten für viele Brunnen, auch in anderen Städten.
Vorbereitung ist alles: Bußgeld beim Urlaub im Ausland vermeiden
Wer seinen Urlaub im Ausland verbringen und sich dort selbst hinter das Steuer setzen möchte, sollte sich vorab über die geltenden Verkehrsregeln (Geschwindigkeitsbegrenzungen, Promillegrenze, Vorfahrtsregeln etc.) informieren, denn jedes Land hat seine eigenen Vorschriften. So finden Sie heraus, welche Gegenstände Sie im Auto mitführen müssen, ob Sie Ersatzlampen benötigen oder wie die Parkflächen gekennzeichnet sind. Mit diesen Informationen lässt sich ein Bußgeld im Urlaub verhindern.
Zu den häufigsten begangenen Ordnungswidrigkeiten zählen Geschwindigkeits-, Rotlicht und Parkverstöße. In der Regel fallen die Bußgelder hierfür beim Urlaub in einem anderen Land deutlich höher aus, als Sie es von den deutschen Bußgeldbescheiden gewohnt sind.
Welches Bußgeld fällt im Urlaub an, wenn Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 km/h überschreiten?
- Italien: 530 Euro
- Spanien: 600 Euro
- Frankreich: 1500 Euro
Wie hoch wäre das Bußgeld im Urlaub bei einem Rotlichtverstoß?
- Italien: 170 Euro
- Spanien: 200 Euro
- Frankreich: 135 Euro
Müssen Sie das Bußgeld aus dem Urlaub bezahlen?
Viele Fahrer, die im Ausland gegen die Verkehrsregeln verstoßen haben, fragen sich anschließend, ob sie den Bußgeldbescheid bezahlen müssen, wenn er ihnen ins Haus flattert. Meist werden Sie dies nicht umgehen können, denn in der Europäischen Union gibt es ein Abkommen, das es den Behörden ermöglicht, Bußgelder auch länderübergreifend einzutreiben. Und unter Umständen sind sie auch außerhalb der EU vollstreckbar.
Eingezogen werden Bußgelder aus dem Ausland ab einem Betrag von 70 Euro. Dabei spielt es keine Rolle, wie sich dieser zusammensetzt, so werden Bearbeitungs- oder Verfahrenskosten zur eigentlichen Strafe summiert, sodass auch geringe Sanktionen die Grenze von 70 Euro schnell überschreiten.