Kurz & knapp: Bußgeld nicht bezahlt
Erst wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, also 14 Tage nach der Zustellung, wenn kein Einspruch eingelegt wurde, beginnt die Zahlungsfrist für das Bußgeld. Diese liegt abermals bei 14 Tagen.
Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Eintreten der Rechtskraft das Bußgeld nicht bezahlen, erhalten Sie zunächst einmal etwa sechs Wochen nach Ablauf der Zahlungsfrist eine Mahnung, die Sie an die Zahlung erinnern soll und mit Gebühren von ca. fünf Euro verbunden ist. Zahlen Sie das Bußgeld nach der Mahnung immer noch nicht, wird Ihnen ein sogenannter Vollstreckungsbescheid zugestellt. Ignorieren Sie auch diesen, kann eine Erzwingungshaft auf Sie zukommen.
Bei einer Erzwingungshaft müssen Sie ins Gefängnis, wobei dies nicht als Haftstrafe im eigentlichen Sinn zu werten ist. Der Gefängnisaufenthalt soll Sie vielmehr dazu bewegen, die offene Zahlung vorzunehmen. Maximal sechs Wochen kann die Erzwingungshaft andauern, wenn Sie ein Bußgeld nicht bezahlt haben.
Bußgeld nicht bezahlt: Was passiert jetzt?
Inhaltsverzeichnis
Haben Sie sich einen Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht geleistet, wird Ihnen in der Regel kurze Zeit darauf ein Bußgeldbescheid zugestellt. Diesem können Sie neben dem Tatvorwurf außerdem entnehmen, welche Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zukommen. Dabei kann es sich um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot handeln.
Nachdem Ihnen dieses Schreiben zugestellt wurde, haben Sie 14 Tage lang Zeit, um Einspruch dagegen einzulegen. Tun Sie dies nicht, wird der Bescheid rechtskräftig und Sie müssen das darin vermerkte Bußgeld entrichten. Aber wie viel Zeit steht Ihnen dazu zur Verfügung und was passiert, wenn man ein Bußgeld nicht bezahlt? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Bußgeld bezahlen: Welche Frist ist maßgeblich?
Wie bereits erwähnt, wird ein Bußgeldbescheid 14 Tage nach der Zustellung rechtskräftig. Ab diesem Moment können Sie nicht mehr gegen die jeweiligen Sanktionen vorgehen. Anschließend stehen Ihnen weitere 14 Tage zur Verfügung, um die entsprechende Zahlung zu tätigen. Wie Sie dabei genau vorgehen müssen, ergibt sich im Regelfall aus dem Bußgeldbescheid.
Was droht, wenn der Betrag im Bußgeldbescheid nicht bezahlt wird?
Haben Sie innerhalb der oben genannten Frist das Bußgeld nicht bezahlt, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Diese gestalten sich wie folgt:
- Zunächst einmal erhalten Sie eine Mahnung, wenn Sie das Bußgeld nicht bezahlt haben. Diese trifft normalerweise in etwa sechs Wochen nach Ablauf der Zahlungsfrist bei Ihnen ein und ist mit Gebühren von ca. fünf Euro verbunden.
- Nun haben Sie erneut die Möglichkeit, den entsprechenden Betrag plus Mahnungsgebühren zu entrichten.
- Reagieren Sie nicht auf die Mahnung, sondern ignorieren auch dieses Schreiben, erhalten Sie in der Regel kurze Zeit später einen Vollstreckungsbescheid. Ignorieren Sie auch diesen, kann eine Erzwingungshaft angeordnet werden.
Im Falle eines Vollstreckungsbescheides wird in der Regel ein Gerichtsvollzieher Ihre Zahlungsfähigkeit überprüfen. Kann das Bußgeld schlichtweg nicht bezahlt werden und es gibt triftige Gründe dafür, wird eine eidesstaatliche Erklärung von Ihnen verlangt. Können Sie das Bußgeld nicht auf einmal zahlen, gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Ratenzahlung zu stellen.
Sind Sie jedoch zahlungsfähig, kann Ihnen die Anordnung einer Erzwingungshaft drohen. Die Vorschriften dazu befinden sich in § 96 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Wie der Name schon sagt, soll Sie der Gefängnisaufenthalt dazu zwingen, der Zahlungsaufforderung nachzukommen, wenn Sie das Bußgeld im Vorfeld nicht bezahlt haben. Doch wie lange müssen Sie in einem solchen Fall ins Gefängnis? Dies ergibt sich aus § 96 Absatz 3 OWiG. Dort heißt es:
Die Dauer der Erzwingungshaft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung festgesetzter Geldbußen drei Monate nicht übersteigen. […]“
Zudem ist die Dauer der Erzwingungshaft von der Höhe des Bußgeldes abhängig. Sie kann nicht nachträglich verlängert, dafür aber verkürzt werden, wenn Sie die Zahlung letztendlich doch vornehmen.
Achtung: Haben Sie die Erzwingungshaft hinter sich gebracht, nachdem Sie ein Bußgeld nicht bezahlt und weder auf Mahnungs- noch Vollstreckungsbescheid reagiert haben, wird Ihnen der offene Betrag nicht einfach gutgeschrieben. Auch danach sind Sie noch dazu verpflichtet, der Zahlungsaufforderung nachzukommen.
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