Kurz & knapp: Bußgeld aus der Schweiz bezahlen
Wurden Sie von den Polizeibeamten direkt bei einem Verkehrsverstoß erwischt, können Sie in der Regel sofort die Ordnungsbusse an diese zahlen. Sind keine Beamten vor Ort und haben Sie stattdessen einen Strafzettel an Ihrem Fahrzeug vorgefunden, besteht auch die Möglichkeit, zu einer Polizeiwache der Stadt zu gehen und dort die Busse zu begleichen.
Nein, eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Es besteht aber in der Regel die Möglichkeit, die Zahlungsfrist einmalig zu verlängern. Wenden Sie sich dafür an die zuständige Bussenzentrale in der Schweiz.
Die Ordnungsbusse geht zunächst an den Halter, auch wenn dieser nicht gefahren ist. Er hat dann die Möglichkeit, mittels eines Formulars entsprechende Angaben zu machen und den schuldigen Fahrer zu benennen.
Wenn in der Schweiz ein Bußgeld (Busse) anfällt
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Die Schweiz hat mit seiner wunderschönen Landschaft und der reichen Kultur nicht nur allerhand zu bieten hat, sie ist auch ein beliebtes Transitland. Autofahrer aus anderen Ländern und insbesondere aus Deutschland sind hier demnach ein gewohnter Anblick. Und selbstverständlich müssen sich auch diese an die in der Schweiz geltenden Verkehrsregeln halten.
Tun Sie das nicht, droht Ihnen eine Ordnungsbusse, wie die Bußgelder in der Schweiz genannt werden. Und diese kann je nach Verstoß deutlich höher ausfallen, als Sie es womöglich aus Deutschland gewohnt sind. In diesem Zusammenhang kommt oft die Frage auf, ob Sie als Deutscher ein Bußgeld aus der Schweiz überhaupt zahlen müssen.
Wurden Sie direkt vor Ort von den Polizeibeamten erwischt, weil Sie z. B. in eine Verkehrskontrolle geraten sind, besteht in der Regel die Möglichkeit, sofort die Ordnungsbusse zu bezahlen. Sie können aber auch warten, bis Sie der Bußgeldbescheid per Post erreicht. Dieser landet natürlich in Ihrem heimischen Briefkasten und erreicht Sie demnach erst, wenn Sie bereits wieder zu Hause in Deutschland sind.
Ist dies der Fall, befinden Sie sich außerhalb der Zuständigkeit der Schweizer Behörden. Da es zwischen Deutschland und der Schweiz ein Vollstreckungsabkommen gibt, können Sie tatsächlich verpflichtet werden, das Bußgeld aus der Schweiz zu bezahlen. (Es steht Ihnen aber natürlich frei, dies freiwillig zu tun.)
Was passiert, wenn Sie die Busse nicht bezahlen?
Wenn Sie einen Verkehrsverstoß in der Schweiz begangen haben, bekommen Sie zwar Post von den dortigen sowie den deutschen Behörden mit der Aufforderung, die Busse zu bezahlen. Vollstreckt werden kann diese seit dem 01.05.2024 auch in Deutschland. Wenn Sie sich also weigern, das Bußgeld aus der Schweiz zu bezahlen, müssen Sie hierzulande mit Folgen rechnen.
Zudem sollten Sie es allerdings vermeiden, in den nächsten drei Jahren erneut in die Schweiz einzureisen. So lange dauert dort nämlich die Vollstreckungsverjährung für Ordnungsbussen. Betreten Sie vor Ablauf dieser Frist erneut das Schweizer Staatsgebiet und geraten dann in eine Verkehrskontrolle, können die Beamten sehen, dass eine offene Bussenforderung gegen Sie vorliegt. In diesem Fall kann die Polizei nicht nur auf der Stelle das ausstehende Bußgeld von Ihnen einfordern, sondern unter Umständen noch weitere Sanktionen gegen Sie verhängen. Im schlimmsten Fall müssen Sie sogar mit einer Inhaftierung rechnen.
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Hanns-Jochen G. meint
19. August 2024 at 15:19
Kann die Schweiz rückwirkend (Jahr 2023) ein Bußgeld eintreiben?
Evelyn R meint
26. Oktober 2023 at 13:11
Hallo,
Wir waren im Sommer in der Schweiz und wurden geblitzt.
Jetzt habe ich Post von der Staatsanwaltschaft bekommen per Einschreiben. Sollte ich die Strafe bezahlen oder kann ich das einfach ignorieren?
Vielen Dank für eine Rückmeldung
Evelyn