Kurz & knapp: So können Sie einen Bußgeldbescheid anfechten
Nicht immer liefern Blitzer und Radarfallen korrekte Messergebnisse, sodass Betroffene zu unrecht einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt werden. In solchen Fällen ist es möglich, den Bußgeldbescheid anzufechten.
Es ist ein schriftlicher Einspruch binnen 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens der Behörde erforderlich.
Bleibt der Einspruch erfolglos, stellt eine Klage quasi das letzte Mittel dar, mit welchem Sie den Bußgeldbescheid anfechten können.
Bußgeldbescheide sind nicht immer richtig
Inhaltsverzeichnis
Nicht eingehaltener Sicherheitsabstand, eine rote Ampel überfahren oder zu stark aufs Gaspedal getreten, ein Bußgeldbescheid kann aus unterschiedlichen Gründen ausgestellt werden. Verstoßen Verkehrsteilnehmer gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO), droht das Schreiben von der Bußgeldstelle.
Verkehrsverstöße werden häufig durch Blitzer und Radarfallen aufgedeckt. Diese Messgeräte arbeiten allerdings nicht immer einwandfrei und auch der zuständigen Behörde können Fehler unterlaufen. Betroffene fragen sich dann oft, ob sie den Bußgeldbescheid anfechten können.
Grundsätzlich ist ein Einspruch möglich. Welche Umstände dazu führen können, dass das Schreiben der Behörde ungültig ist und wie Sie dann einen Bußgeldbescheid anfechten können, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Wann können Sie einen Bußgeldbescheid anfechten?
Werden Sie bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erwischt, wird in aller Regel ein Bußgeldverfahren eröffnet. Kann der Halter des Fahrzeugs ermittelt werden, erhält dieser zuerst einen Anhörungs– oder Zeugenfragebogen.
Ist dieser ausgefüllt und der Behörde bekannt, wer das Fahrzeug zur Tatzeit geführt hat, wird ein Bußgeldbescheid verschickt. Anfechten können Betroffene diesen immer, indem Sie einen Einspruch einlegen.
Dieser muss binnen 14 Tagen postalisch bei der zuständigen Behörde eingehen, da das Schreiben der Behörde andernfalls rechtskräftig wird und Sie den Bußgeldbescheid nicht mehr anfechten können.
Mögliche Gründe für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Unterschiedliche Gründe können dazu führen, dass Betroffene einen Bußgeldbescheid anfechten. Wurden diese beispielsweise geblitzt, so kann es zu Fehlern bei der Geschwindigkeitsmessung kommen.
Häufige Fehlerquellen beim Blitzer sind beispielsweise Straßenschäden oder technische Fehler am Gerät selbst. Zudem müssen die Messgeräte in regelmäßigen Abständen geeicht werden und dürfen mobil nur von geschulten Beamten bedient werden.
Zudem kann es vorkommen, dass der Halter des Fahrzeugs gar nicht selbst gefahren ist. In diesem Fall müssen Sie den Bußgeldbescheid zwingend anfechten, schließlich gilt in Deutschland die Fahrerhaftung und Sie müssen nicht dafür geradestehen, wenn Dritte mit Ihrem Wagen eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Es ist auch erforderlich, dass Sie den Bußgeldbescheid anfechten, wenn die Ordnungswidrigkeit, welche Ihnen vorgeworfen wird, bereits verjährt ist. Die Behörde muss Ihnen nämlich innerhalb von drei Monaten nach dem Tatzeitpunkt einen Bußgeldbescheid zusenden. Andernfalls tritt die Verjährung ein und die Sanktionen können nicht mehr vollstreckt werden, sofern Sie den Bußgeldbescheid anfechten.
Bußgeldbescheid anfechten: Ist ein Anwalt vonnöten?
Viele Betroffene sind nicht sicher, ob sie einen rechtlichen Beistand benötigen, wenn sie einen Bußgeldbescheid anfechten wollen. Grundsätzlich ist ein Anwalt keine Pflicht.
Den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie selbst verfassen und der Behörde übersenden.
Es ist aber durchaus empfehlenswert einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, wenn Sie nicht sicher sind, inwiefern ein Einspruch sinnvoll erscheint. Der Rechtsbeistand kann Ihren Fall genau einschätzen und Sie kompetent beraten.
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