Kurz & knapp: Gebühren im Bußgeldbescheid
Neben dem verhängten Bußgeld werden im Bußgeldbescheid noch Gebühren und Auslagen in Rechnung gestellt.
Die Höhe der Gebühren orientiert sich am Bußgeld. Gemäß § 107 ABs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) betragen die Gebühren fünf Prozent der Geldbuße, jedoch mindestens 25 Euro.
Zusätzlich sind die Auslagen der Bußgeldstelle zu zahlen. Beispielsweise 3,50 Euro für die Zustellung des Bußgeldbescheides.
Informationen rund um das Bußgeld und die Gebühren
Im Bußgeldkatalog sind Gebühren und weitere Maßnahmen für Verkehrssünder aufgeführt. Sie wurden geblitzt oder haben an falscher Stelle geparkt. Dann flattert Betroffenen nicht selten ein Bußgeldbescheid ins Haus. Gerade wenn Sie geblitzt worden sind, haben Sie anschließend vielleicht einen Blick in den Bußgeldkatalog geworfen, um zu wissen, was auf Sie zukommt.
Umso verwunderlicher ist dann die höhere Summe auf dem Bußgeldbescheid. Es kommen zu dem anfallenden Bußgeld auch Gebühren hinzu.
Alle Informationen rund um die Gebühren bei dem Bußgeldbescheid erhalten Sie hier. Des Weiteren informieren wir über die Kosten bei Bußgeldern aus dem Ausland.
Inhaltsverzeichnis
Mit welchen Gebühren ist beim Bußgeldbescheid zu rechnen?
Nachdem Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, hat die Behörde drei Monate Zeit, um Ihnen den Bußgeldbescheid inklusive Gebühr zuzustellen.
Im Bußgeldbescheid finden Sie Informationen zum vermeintlichen Täter und dem Vergehen, welches vorgeworfen wird.
Außerdem steht in dem Bußgeldbescheid die Geldbuße, welche Sie für Ihr Vergehen zahlen müssen. Des Weiteren ist auf dem Bußgeldbescheid eine Gebühr von mindestens 25 Euro aufgeführt.
Im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) finden Sie die Grundlage für die im Bußgeldbescheid genannten Gebühren und Auslagen.
Im Verfahren der Verwaltungsbehörde bemisst sich die Gebühr nach der Geldbuße, die gegen den Betroffenen im Bußgeldbescheid festgesetzt ist. Wird gegen eine juristische Person oder eine Personenvereinigung eine Geldbuße […] festgesetzt, so ist […] eine Gebühr zu erheben, die sich nach der gegen sie festgesetzten Geldbuße bemißt. Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 25 Euro und höchstens 7500 Euro. (Quelle: § 107 Abs. 1 S. 1).
Demnach müssen die im Bußgeldbescheid genannten Gebühren fünf Prozent von der Geldbuße betragen, mindestens jedoch 25 Euro. Dazu kommen eventuell noch weitere Gebühren und Auslagen. Laut Gesetz beträgt die Maximalsumme für die Gebühr bei einem Bußgeldbescheid 7.500 Euro.
Im Bußgeldbescheid können weitere Gebühren und Auslagen vermerkt sein. Zwischen der Tatbegehung und Ihrem Erhalt des Bußgeldes haben die Behörden ermittelt. Eventuell fielen Zeugenbefragungen an oder es wurden Beweise untersucht. Diese Kosten sind im Bußgeldbescheid vermerkt und müssen vom vermeintlichen Täter bezahlt werden.
Im OWiG sind folgende Auslagen, welche als Kosten im Bußgeldbescheid genannt werden können, benannt:
- Auslagen für Personenbeförderung
- Gebühren für die Zustellung von Einschreiben
- Entgelte für Telegramme
Letzteres ist dafür verantwortlich, wenn auf Ihrem Bußgeldbescheid eine Summe von 28,50 Euro zu finden ist: die im Bußgeldbescheid genannten 25 Euro Gebühr und hinzu kommen 3,50 Euro für die Zustellung.
Fordert Ihr Anwalt Akteneinsicht, kostet der Versand der Akte 12 Euro. Diese Summe ist im Bußgeldbescheid nicht vermerkt und muss extra bezahlt werden. Der Rückversand ist in den 12 Euro enthalten. Auch eine elektronische Übermittlung der Akte verursacht Kosten: hier fallen 5 Euro an.
Ausnahme bei Park- & Haltevergehen
Eine Ausnahme gibt es, bei der keine Gebühr von 25 Euro anfällt: Park- und Haltevergehen. Kann die Behörde den Fahrer, welcher das Fahrzeug falsch abgestellt hat, nicht vor der Verjährung ermittelt, zahlt der Halter allerdings 20 Euro.
Darüber hinaus muss der Falschparker keine Gebühren zahlen, da das Knöllchen sofort an die Windschutzscheibe geheftet wird. Sie haben dann 14 Tage Zeit, die Knolle zu begleichen. Tun Sie dies nicht, bekommen Sie das Bußgeld durch eine Bescheid schriftlich zugestellt, dann inklusive Gebühr.
Bußgeldbescheid aus dem Ausland und anfallende Kosten
Auch Verkehrssünden im Ausland werden geahndet und ebenfalls bei einem ausländischen Bußgeldbescheid fällt eine Gebühr an. Hinzu kommen Kosten, da Sie die Geldbuße ins Ausland überweisen müssen. Innerhalb der EU werden allerdings erst Geldbußen, welche über 70 Euro gehen (Geldbuße und Gebühren), dem Täter zugesandt.
Martin D meint
14. Februar 2024 at 15:46
Kann jemand mit Sicherheit sagen, wann der aktuelle Bußgeldkstalog in Kraft getreten ist?
Jeder erzählt was anderes.