Kurz & knapp: Wenn Halter und Fahrer beim Bußgeldbescheid nicht identisch sind
In der Regel gilt in Deutschland Fahrerhaftung. Es muss also der tatsächliche Verkehrssünder die Sanktionen tragen und nicht der Halter des Fahrzeugs.
Der Zeugenfragebogen oder der Anhörungsbogen gibt Fahrzeughaltern die Möglichkeit, Angaben zum Fahrer zu machen.
Können Sie den Fahrer nicht benennen, kann das Führen eines Fahrtenbuchs angeordnet werden.
Wer muss das Bußgeld zahlen?
Inhaltsverzeichnis
Der Fahrzeughalter muss nicht grundsätzlich die einzige Person sein, die dazu befugt ist, mit einem bestimmten Fahrzeug zu fahren. So ist es innerhalb der Familie oder unter Freunden nicht unüblich, dass diese ein Auto gemeinsam nutzen oder es untereinander verleihen.
Doch wer muss das Bußgeld bezahlen oder für die anderen Sanktionen geradestehen, wenn es bei einer solchen Konstellation zu einem Verstoß gegen das Verkehrsrecht kommt? Haftet der Eigentümer des Fahrzeugs für den Bußgeldbescheid, wenn der Halter nicht mit dem Fahrer identisch ist? Diese und weitere Fragen beantworten wir im nachfolgenden Ratgeber.
Anhörungsbogen für den Halter
Kann die zuständige Behörde nicht zweifelsfrei feststellen, dass Halter und Fahrer identisch sind, wird in der Regel ein Zeugenfragebogen an den Fahrzeughalter versandt. Mit diesem wird der Halter dazu aufgefordert, den Fahrer zum Tatzeitpunkt zu benennen. Allerdings sind Sie ausschließlich zu den Angaben zur eigenen Person verpflichtet.
Nehmen Sie durch den Zeugenfragebogen Stellung zum Vorfall, können Sie damit verhindern, dass der Bußgeldbescheid an den Halter, der nicht Fahrer war, verschickt wird. Der Bescheid wird dann von der Behörde an den tatsächlichen Fahrzeugführer geschickt, der die Verantwortung übernehmen und für die Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog haftet. Er erhält dann einen Anhörungsbogen.
Existiert die Halterhaftung beim Bußgeld?
Die Halterhaftung findet in Deutschland nur bei wenigen Verstößen Anwendung. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn bei einem Lkw eine Überladung festgestellt wird oder der Fahrer die Vorgaben zu den Lenk- und Ruhezeiten missachtet. Aber auch wenn die Hauptuntersuchung beim Pkw nicht fristgemäß durchgeführt wird, kann die zuständige Behörde den Halter belangen.
Erhalten Sie allerdings einen Bußgeldbescheid als Halter, obwohl Sie nicht der Fahrer waren, können Sie – ausgenommen bei den oben genannten Verstößen – Einspruch einlegen. Denn da Sie nicht der Täter waren, ist der Bescheid fehlerhaft. Für den Einspruch haben Sie nach der Zustellung insgesamt zwei Wochen Zeit.
Katy von Canal meint
13. November 2023 at 18:23
Den selben Fall hatte ich jetzt erst. Der Halter ist angeblich woanders gewesen und kann sich natürlich nicht daran erinnern wer gefahren ist. Total Sinn frei das Gesetzt, ab sofort weiß ich auch nicht mehr wer gefahren ist und Nachweis dass ich zu der Zeit woanders war, bekomm ich auch überall gegen bitten her