Kurz & Knapp: Mahnung erhalten, nachdem das Bußgeld nicht gezahlt wurde
Wer einen Bußgeldbescheid nicht fristgerecht zahlt bzw. nicht fristgerecht Einspruch einlegt, erhält eine Mahnung. Diese ist mit höheren Kosten verbunden.
Es ist ratsam, dieser Mahnung nachzukommen, da ein Bußgeldbescheid nicht ausgesessen werden kann. Ignorieren Sie auch die Mahnung, kann als Folge bald der Gerichtsvollzieher vor Ihrer Tür stehen.
Haben Sie eine Mahnung erhalten, ohne den Bußgeldbescheid davor bekommen zu haben, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen. Die Beweislast, dass Sie den Bescheid nicht erhalten haben, liegt bei Ihnen.
Bußgeldbescheid-Mahnung: Wann wird sie fällig?
Inhaltsverzeichnis
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, haben Sie ab der Zustellung zunächst zwei Wochen Einspruchsfrist. Erst dann wird der Bescheid rechtskräftig und Ihnen bleibt eine Frist von zwei Wochen für die Zahlung von Gebühren und Bußgeld, bevor eine Mahnung ansteht.
Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Sie einen Bußgeldbescheid einfach ignorieren können. Denn wenn Sie keinen Einspruch erheben, erlangt der Bescheid automatisch Rechtskraft: Das Verfahren wird dann also nicht eingestellt, sondern die Zahlung des Betrags, der genannt ist im Bußgeldbescheid, wird mittels Mahnung eingefordert, wenn jene nicht rechtzeitig erfolgt.
Bußgeldbescheid: Mahnung erhalten, was nun?
Wer also den rechtskräftigen Bußgeldbescheid nicht innerhalb der Frist bezahlt, bekommt eine Mahnung. Wenn Sie nach einem Bußgeldbescheid eine solche Mahnung erhalten, sollten Sie zahlen. Denn wenn Sie weiterhin die Zahlung verweigern, kann letztlich der Gerichtsvollzieher vor Ihrer Tür stehen.
Am besten ist es natürlich, es bei einem Bußgeldbescheid zu einer Mahnung gar nicht erst kommen zu lassen und entweder fristgerecht Einspruch einzulegen oder den Betrag ordnungsgemäß zu bezahlen. Denn mit einer Mahnung kommen mehr Kosten auf Sie zu, weil nun zusätzlich zu dem Bußgeld und den ohnehin anfallenden Gebühren auch noch die Mahngebühren anstehen. Dies ist ärgerlich und kann durch eine fristgerechte Zahlung verhindert werden.
Mahnung verhindern
Wenn Sie den Bußgeldbescheid aber aufgrund Ihrer finanziellen Situation nicht bezahlen können, so müssen Sie es nicht zu einer Mahnung kommen lassen. Ein Bußgeldbescheid mit Mahnung ist für Sie sogar eher ungünstig, weil dies wie erwähnt stets mit mehr Kosten verbunden ist.
In vielen Fällen ist es nämlich möglich, einen Aufschub oder eine Ratenzahlung zu beantragen. Falls Sie glaubhaft begründen und Nachweise erbringen können, dass Ihnen eine sofortige Zahlung nicht möglich ist, kann dann gegebenenfalls eine Erleichterung gewährt werden.
Mandy meint
2. Februar 2024 at 14:58
Guten Tag,
Ich habe im November einen Strafzettel bekommen da ich in der 30iger Zone 53 km / h gefahren bin.
Der Strafzettel gab 50€ Strafe an zu zahlen. Da ich den Strafzettel nur per Foto per WhatsApp bekommen hatte vom Arbeitgeber, nahm ich a das es noch eine schriftliche Aufforderung dazu gibt. Nix kam… nun habe ich bei der zuständigen Behörde angerufen und sie sagten mir, dass ich warten soll bis ich einen Bescheid aus Magdeburg bekomme. Da kommen noch Bearbeitungsgebühren dazu.
Können Sie mir bitte ungefähr sagen, mit wie viel Geld ich hier rechnen muss um alles zu bezahlen? Und stehen mir da noch weitere Dinge bevor? Vielen Dank Mandy