Kurz & Knapp: Bußgeldbescheid nicht erhalten
Wer einen Bußgeldbescheid nicht fristgerecht zahlt bzw. nicht fristgerecht Einspruch einlegt, der bekommt eine Mahnung. Sollte dies passieren, ohne dass ein Bescheid eintraf, sollten Sie tätig werden.
Weil die Zustellung des Bescheides beurkundet wird, liegt nun die Beweislast, dass dies nicht der Fall ist, bei Ihnen. Sie können bspw. Akteneinsicht beantragen, um die Urkunde über die Zustellung zu prüfen.
In diesem Fall ist es ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.
Den Bußgeldbescheid nicht erhalten: Ärgerlich in jedem Fall
Inhaltsverzeichnis
Video: Bußgeldbescheid nicht erhalten – Das ist zu tun
Ordnungswidrigkeiten haben in den meisten Fällen eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Wenn Sie bis dahin den Bußgeldbescheid nicht erhalten haben, müssen Sie in der Regel nichts bezahlen. Aber was passiert, wenn Sie zwar den Bußgeldbescheid nicht bekommen haben, dann aber plötzlich eine Mahnung im Briefkasten finden?
Eine Mahnung ist immer ärgerlich, weil sie nicht nur das Bußgeld und die üblichen Gebühren mit sich bringt, sondern dazu noch zusätzliche Mahngebühren. Besonders ärgerlich ist es aber dann, wenn Sie den eigentlichen Bußgeldbescheid gar nicht erhalten haben.
Was tun, wenn Sie den Bußgeldbescheid nicht erhalten haben?
Weniger schlimm ist es zum Beispiel, wenn Sie lediglich den Strafzettel nicht erhalten haben. Dann hatten Sie zwar nicht die Möglichkeit, die Angelegenheit durch die Zahlung eines Verwarngeldes zu regeln, doch in der Konsequenz droht Ihnen dann wenigstens „nur“ ein normales Bußgeldverfahren, in welchem Sie – anders als beim Verwarngeld – auch Einspruch einlegen und Akteneinsicht vornehmen können. Sie haben dort also die Möglichkeit, sich gegen die Sanktion zu wehren.
Anders aber bei einer Mahnung – denn wenn eine solche eintrifft, ist die Einspruchsfrist von zwei Wochen bereits längst abgelaufen, weil die Behörden offensichtlich davon ausgehen, dass Sie den Bußgeldbescheid ordnungsgemäß zugestellt bekommen haben.
Mahnung statt Bußgeldbescheid
Wenn Sie den Bußgeldbescheid nicht erhalten haben, sondern nur die Mahnung, sind Sie in einer schwierigen Situation, weil die reguläre Frist für den Einspruch bereits abgelaufen ist.
Zudem liegt die Beweislast, dass der Bescheid nicht zugestellt wurde, bei Ihnen. Bußgeldbescheide werden per Zustellungsurkunde versandt, welche die förmliche Zustellung der Post nachweist. Der Brief gilt dann offiziell als zugestellt und die Fristen für Einspruch und Zahlung beginnen.
Es ist jedoch sehr zu empfehlen, einen Anwalt hinzuzuziehen, der Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten beraten kann. Denn Sie befinden sich in jedem Fall in einer verzwickten Situation mit schwieriger Beweislast, wenn Sie den Bußgeldbescheid nicht erhalten haben.
glückspilz meint
5. Februar 2023 at 1:12
ich benutze seit ewigkeiten die blitzer app und habe so reichlich geld gespart. aber 2 sachen wundern mich. einmal habe die app vergessen und wurde bei halber lichtgeschwindigkeit geblitzt. folge: KEIN brief. komisch. nun gut. beim zweiten mal lief die app im hintergrund aber ich war abgelenkt durch musik und dem navigationsprogramm. wieder mit halber lichtgeschwindkeit geblitzt worden. beide male war es ein mobiler blitzer. folge: GAR KEIN BRIEF. nicht dass ich das schlecht sehe aber hat diese glückssträhne irgendeinen sinn? testet die gemeinde über die justiz des öfteren einfach so vorbeifahrende autos?
Erla K meint
25. August 2022 at 20:25
Vielen Dank für diesen Beitrag über einen fehlenden Bußgeldbescheid. Gut zu wissen, dass man sich in einer schwierigen Beweissituation befindet, wenn man den Bußgeldbescheid nicht erhalten hat, aber trotzdem zahlen soll. Ich habe nun eine Mahnung wegen einer Tempoüberschreitung bekommen und werde mich besser an einen Anwalt wenden.
Sara meint
25. Januar 2023 at 16:54
ich habe eine Mahnung bekommen weil ich letztes Jahr im März eine Ordnungswidrigkeit begangen haben soll. ich habe aber keine Bescheid erhalten und schrieb das dem Ordnungsamt. Jetzt kam ein Antwortschreiben das das Schreiben mit Postzustellungsurkunde verschickt wurde. ich habe es nicht erhalten, wie kann ich das nachweisen? zumal das letztes Jahr und jetzt kommt eine Mahnung.
Wilhelm meint
18. März 2021 at 19:28
Ich habe weder Bescheid oder Schreiben über die Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten noch eine Anhörung. Jetzt bekam ich den Bußgeldbescheid und Fahrverbot 4 Wochen 42 km zu schnell, wurde durch Polizei identifiziert ohne persönliches Ansehen und Ausweisen. Das Verfahren würde am 25.3.21 verjähren. Mir war nichts bekannt von der Messung. 3 spurige Autobahn, Lasermessung. Was kann da faul sein?
Christel K. meint
10. Oktober 2020 at 19:28
Ich habe eine Mahnung bekommen, wegen parken ohne Parkuhr. Ich habe keine Zahlungsaufforderung bekommen. Dieses habe ich der GmbH auch geschrieben. Jetzt habe ich zwei Schreiben bekommen von dieser Firma, die sich auf diesen letzten Brief von mir beziehen. Sie schreiben mir zwei verschiedene Kennzeichen für diesen Tag. Das eine Kennzeichen war meins und das andere ist mir unbekannt. Was kann ich nun tun?