Kurz & knapp: Bußgeldbescheid ohne Foto
Ja, da das Blitzerfoto ein wichtiges Beweismittel im Bußgeldverfahren ist, müssen bestimmte Dinge darauf unbedingt zu erkennen sein (z. B. das Kfz-Kennzeichen).
Nein, ein Bußgeldbescheid ohne Foto ist nicht automatisch ungültig. In der Regel liegt der Behörde das Bild vor.
Falls das Foto nicht im Bußgeldbescheid enthalten ist, können Sie es bei der zuständigen Behörde anfordern. Bei einigen Bußgeldstellen ist das online möglich.
Wie wichtig ist das Blitzerfoto?
Wird ein Fahrer geblitzt, weil er z. B. im Straßenverkehr mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist oder bei Rot über die Ampel fährt, erstellt eine Kamera für gewöhnlich ein Foto. Dieses Blitzerfoto dient den Beamten als Beweismittel gegen den Verkehrssünder.
Daher müssen auf dem Bild bestimmte Dinge zu erkennen sein. Dazu gehören das Kennzeichen des Fahrzeugs und der Fahrer selbst. In der Regel wird eine Kopie des Blitzerfotos dem Bußgeldbescheid beigelegt, welcher die dem Bußgeldkatalog entnommenen Sanktionen auflistet.
Doch was ist, wenn der Bescheid kein Foto enthält? Wird er dadurch ungültig und der Empfänger muss nach einem Einspruch nicht zahlen? Ist ein Strafzettel für ein Verwarnungsgeld ohne Foto gültig? Antworten darauf finden Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Muss das Bußgeld auch ohne Foto gezahlt werden?
In Deutschland gilt die Fahrerhaftung, das bedeutet, derjenige, der das Auto fährt, während er gegen die Verkehrsregeln verstößt, wird dafür zur Verantwortung gezogen, nicht der Fahrzeughalter. Deshalb ist das Blitzerfoto vom Auto von großer Bedeutung. Sollte der Behörde kein Foto vorliegen oder der Fahrer darauf nicht eindeutig zu erkennen sein, so muss er in der Regel auch kein Bußgeld zahlen, erhält keine Punkte in Flensburg und kein Fahrverbot.
Was bedeutet ein Bußgeldbescheid ohne Foto?
Es kann vorkommen, dass ein Autofahrer einen Bußgeldbescheid ohne Foto erhält. Doch bedeutet das nicht zwangsläufig, dass er geblitzt wurde, ohne dass der Blitzer ein Foto erstellt worden ist. In der Regel liegt der Behörde ein Bild vor. Ein Bescheid ohne Foto wird dadurch üblicherweise nicht ungültig. Dasselbe gilt für den Anhörungsbogen, der ohne Foto ebenfalls nicht an Gültigkeit einbüßt. Ein Strafzettel wird immer ohne Foto ausgegeben.
Der Empfänger des Bußgeldbescheides hat allerdings die Möglichkeit, das fehlende Foto anzufordern. Auf diesem muss er eindeutig zu identifizieren sein.
Ist dies nicht der Fall, kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid durchaus erfolgreich sein. Ob der Fahrer zu erkennen ist oder nicht, entscheidet aber letzten Endes nicht er selbst, sondern ein Richter im Bußgeldverfahren.
Can F meint
2. Juni 2022 at 12:47
İch habe heute einen Strafzettel bekommen aus Österreich die behaupten das ich im Stadtverkehr mit 72 kmh Gefahren bin ich fahre nie so schnell im Stadt drin und habe auch keine Bild erhalten die haben auch keine Bild meine Frage muss ich das zahlen oder soll ich Einspruch legen?
RAI meint
13. November 2019 at 12:52
Wie ist das mit einem Bußgeldbescheif für zu schnelles fahren in Italien? Wir wissen nicht wer zu diesem Zeitpunkt gefahren ist. Ein Beweißfoto liegt nicht bei.
Lothar meint
25. September 2019 at 1:17
Ich würde heute geblitzt. Ich sollte 14 kmh zu schnell gefahren sein.
Das kann aber gar nicht sein, da ich den Tempomat auf 50 km/h eingestellt hatte. Dies deshalb weil ich gerade 600km hinter mir hatte und der Tempomat mir immer hilft die Geschwindigkeit zu halten.
Entsprechend des Gefühls betrogen worden zu sein wollte ich ein Beweisfotos sehen. War leider gelöscht.
Somit war ich der Willkür der Kontrolle ausgesetzt und habe das auch lautstark geäußert.
Es kann nicht sein, dass ich keine Meinung mehr haben darf, die Emotional begleitet wird und nur noch nicken darf wenn ein Polizist behauptet es war so wie er sagt. Der am Messgerät steht ist der Einzige der das Ergebnis sieht.
Ich weiß nicht wessen Geistes Kind der Polizist ist, aber für mich hat er aus meinen 54 km/h eine 64 km/h gelesen.
Bitte um Einschätzung wie ein Widerspruch betrachtet wird.
bussgeldkatalog.de meint
25. September 2019 at 9:04
Hallo Lothar,
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de