Kurz & Knapp: Bußgeldbescheid ohne Verwarnung
Es gibt einen Unterschied zwischen Buß- und Verwarngeld. Bis 55 Euro handelt es sich in der Regel um ein Verwarnungsgeld.
Einem Bußgeldbescheid muss keine Verwarnung vorausgehen. Auch ohne ist der Bußgeldbescheid gültig.
Ein Einspruch, der allein darauf gründet, dass keine Verwarnung vorausging, hat in der Regel wenig Aussicht auf Erfolg.
Wann wird eine Verwarnung ausgesprochen?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt in Deutschland klare Verhaltensregeln vor, an die sich alle Verkehrsteilnehmer (auch Radfahrer und Fußgänger) halten müssen. Dies trägt zur Sicherheit aller Beteiligten bei.
Werden die Vorschriften missachtet, indem beispielsweise die zulässige Geschwindigkeit überschritten oder falsch geparkt wird, können Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog auf den Verkehrssünder zukommen.
Diese beinhalten ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot. Für weniger schwerwiegende Verstöße kann eine Verwarnung ausgesprochen werden. Doch wie gestaltet sich der Fall, wenn der Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung zugestellt wird? Diese Frage beantwortet der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Unterschied zwischen Verwarn- und Bußgeld
Ein Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung ist keine Seltenheit. Doch was bedeutet das eigentlich? In Deutschland besteht die Möglichkeit, bei einer geringen Ordnungswidrigkeit das sogenannte „Verwarngeld“ einzufordern.
Davon ist die Rede, wenn die Geldbuße für den entsprechenden Verstoß mit 55 Euro oder weniger dotiert ist. Alle Beträge, die darüber hinausgehen, gelten als Bußgeld und werden im Rahmen des Bußgeldverfahrens eingefordert.
Ist ein Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung ungültig?
Wird Ihnen ein Bußgeldbescheid ohne vorangegangene Verwarnung zugestellt, so ist dieser gültig. Die Option der „Schnellüberweisung“ ist nur ein Angebot, welches die Behörde machen kann.
Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht für den Betroffenen allerdings nicht.
Es handelt sich lediglich um eine Möglichkeit, bei der die Behörde Zeit und Sie Geld sparen können. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung hat also wenig Aussicht auf Erfolg.
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