Kurz & Knapp: Bußgeldbescheid prüfen
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, können Sie dagegen Einspruch einlegen. In vielen Fällen ist der Bescheid fehlerhaft und kann aufgrund dessen angefochten werden.
Häufige Fehler sind falsche Angaben zur Person, zum Kennzeichen, zur Fristsetzung, zur Tat oder eine fehlende Rechtsmittelbelehrung.
Wollen Sie Einspruch einlegen, sollten Sie die Frist beachten. Diese beträgt meist zwei Wochen.
Weiterführende Ratgeber: Rahmenbedingungen beim Bußgeldbescheid
Auf Formfehler im Bußgeldbescheid prüfen
Inhaltsverzeichnis
Hilfe, ein Bußgeldbescheid! Egal ob Sie geblitzt wurden, eine rote Ampel überfahren oder falsch geparkt haben: Die Folge ist laut Bußgeldkatalog 2024 immer ein Bußgeldbescheid. Doch zücken Sie das Portemonnaie nicht vorschnell. Es lohnt sich, den Bußgeldbescheid zu prüfen.
Trotz amtlichen Briefkopfs verstecken sich im Bußgeldbescheid öfter falsche Angaben. Diese sind auch ohne Anwalt schnell überprüft. Liegt ein falscher Bußgeldbescheid vor, lohnt sich ein Einspruch. Dieser ist kostenlos.
Bußgeldbescheid überprüfen: Beachten Sie die Einspruchsfrist
Nach der Zustellung des Bescheides steht Ihnen laut Verkehrsrecht eine zweiwöchige Frist zur Verfügung, innerhalb derer sie Einspruch erheben können. Sie müssen das Einspruchsschreiben also spätestens nach 14 Tagen an die zuständige Behörde senden.
Haben Sie mit dem Einspruchsverfahren Erfolg, müssen Sie weder das Bußgeld zahlen, noch erwarten Sie weitere Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog 2024 wie etwa Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot für dieses Vergehen. Die Einspruchserhebung ist kostenlos. Dieses Bußgeldverfahren ist damit abgeschlossen.
Im Bußgeldbescheid ein falsches Kennzeichen? Häufige Fehler von Behörden
Achten Sie bein Ihren Bußgeldbescheiden insbesondere auf folgende Fehler:
- falscher Name
- falsches Kennzeichen
- falsche Personendaten
- falsche Angaben zur Tat (Zeit und Ort)
- fehlende Rechtsmittelbelehrung
- falsche Fristsetzung
Insbesondere bei der Widerspruchsfrist passieren immer wieder Fehler, die beim sorgfältigen Prüfen entdeckt werden können. Auch die Angaben zu Ort und Zeit der Tat sollten Sie genau prüfen: der Tathergang muss korrekt und nachvollziehbar sein.
Eine Unterschrift ist allerdings nicht erforderlich.
Ein Foto ist nicht notwendig. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen wird in Deutschland der Betroffene geblitzt. Häufig wird daher angenommen, dass Bußgeldbescheide ohne Foto fehlerhaft sind. Doch auch ohne Foto ist ein Bußgeldbescheid nicht falsch. Die Behörden legen qualitativ schlechte Bilder, auf denen der Fahrer nicht zu erkennen ist, dem Schreiben nicht bei. Er ist dennoch rechtskräftig. Sie haben allerdings das Recht, sich das Bild vor Ort anzusehen.
Checkliste zum Prüfen: Erfüllt Ihr Bußgeldbescheid diese Bedingungen?
Kontrollieren Sie Ihren Bescheid: Folgenden Punkte müssen laut § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWIG) vorhanden sein, damit der Bescheid rechtskräftig wird.
- Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter
- Name und die Anschrift des Verteidigers
- Bezeichnung der Tat, die zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften
- Beweismittel
- Bußgeld und Nebenfolgen
- Hinweise, dass
- der Bußgeldbescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch eingelegt wird
- bei einem Einspruch auch eine für den Betroffenen nachteiligere Entscheidung getroffen werden kann
- Aufforderung, spätestens zwei Wochen nach Rechtskraft oder einer etwa bestimmten späteren Fälligkeit
- die Geldbuße oder die bestimmten Teilbeträge an die zuständige Kasse zu zahlen oder
- im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Vollstreckungsbehörde schriftlich oder zur Niederschrift darzutun, warum die fristgemäße Zahlung nach wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist
- Belehrung, dass Erzwingungshaft angeordnet werden kann, wenn der Betroffene seiner Pflicht nach Nummer 2 nicht genügt
Hier können Sie die Checkliste kostenlos herunterladen:
Stimmen diese Bedingungen nicht, steht etwa auf dem Bußgeldbescheid ein falscher Name oder fehlt die Rechtsmittelbelehrung, hat sich das Überprüfen gelohnt. Sie können nun gegen die Zahlungsaufforderung vorgehen, bei Unsicherheit mit der Hilfe eines Rechtsanwalts.
Christina meint
3. März 2022 at 8:05
Hallo, mein Mann hat 2 Bußgeldbescheide bekommen zur selben Sache. Beim 1. war der Name falsch geschrieben.
Der Anhörungsbogen ist allerdings schon durch.
VG
Jasmin meint
24. Februar 2021 at 15:59
Hallo,
ich habe auf meinem Bußgeldbescheid keine Mitteilung über die Höhe des Geldbetrages, noch Punkte oder einen Überweisungsträger dabei. Nur der Anhörungsbogen ist angehängt.
Was kann ich tun?
Vielen Dank !
Robin meint
29. August 2019 at 14:02
Hallo wich wirde am 05.03.2019 geblitzt in der 20 zohne mit über 40 habe aber noch kein anhörungsbogen bekommen meine frage ist ob es schon verjährt ist?
bussgeldkatalog.de meint
30. August 2019 at 8:34
Hallo Robin,
da der Bußgeldbescheid oder zumindest Anhörungsbogen in der Regel innerhalb von drei Monaten eingehen muss, ist davon auszugehen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Beate D. meint
3. April 2019 at 18:10
Guten Tag.
Ich wurde am 31.12.2018 um 3:58 Uhr von einem Mobillasermessung erwischt. Und habe am 3.4 .2019 den Bußgeldbescheid erhalten . Ist dieser dann hin Fällig .
bussgeldkatalog.de meint
5. April 2019 at 14:59
Hallo Beate D.,
die Dauer der Zustellung ist immer unterschiedlich, jedoch beträgt die Verjährungsfrist bei vielen Ordnungswidrigkeiten drei Monate.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de