Kurz & Knapp: Bußgeldbescheid trotz Zahlung des Verwarngeldes
Wer eine geringfügige Ordnungswidrigkeit begeht, kommt häufig mit einem Verwarngeld statt einem Bußgeld weg. Dies fällt geringer aus, da hier keine Verwaltungsgebühren und Auslagen berechnet werden.
Wird das Verwarngeld nicht gezahlt, wird dies als eine Weigerung gewertet und ein Bußgeldbescheid versendet. Sollte dies passieren, obwohl Sie das Geld überwiesen haben, kann es mehrere Ursachen geben, etwa dass Sie nicht fristgerecht zahlten, einen Fehler bei der Überweisung machten oder dass der Bußgeldstelle ein Fehler unterlief.
Ob Sie ein Verwarngeld oder ein Bußgeld erhalten, liegt im Ermessen des Beamten. Sie haben kein Anrecht auf eine Verwarnung.
Verwarnungsgeld vs. Bußgeld: Was ist der Unterschied?
Inhaltsverzeichnis
Verstoßen Sie schwerwiegend gegen das Verkehrsrecht, müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid samt Bußgeld, Punkten und ggf. einem Fahrverbot rechnen. Den verwaltungstechnischen Aufwand und die Zustellung müssen Sie mittels Gebühren begleichen.
Bei kleineren Fehlhandlungen wie Falschparken oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung unter 21 km/h erhalten Sie von der Bußgeldstelle nur eine Verwarnung. Sie haben dann eine Woche Zeit, das Verwarnungsgeld zu bezahlen. Dann ist das Verfahren abgeschlossen. Tun Sie das aber nicht, wird ein Bußgeldbescheid samt Gebühren erlassen.
Doch woran kann es liegen, dass Sie einen Bußgeldbescheid trotz Zahlung erhalten und was können Sie tun? Müssen Sie die Gebühren wirklich bezahlen? Unser Ratgeber klärt Sie auf.
Was können Sie tun, wenn Sie einen Bußgeldbescheid trotz Zahlung der Verwarnung erhalten?
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid trotz Zahlung der Verwarnung erhalten, kann das verschiedene Gründe haben. Möglicherweise haben Sie nicht fristgerecht bezahlt. Dann müssen Sie noch den restlichen Betrag für die Gebühren begleichen. Hat dagegen die Bußgeldstelle einen Fehler gemacht, sollten Sie nachfragen, ob es die Möglichkeit gibt, den Bußgeldbescheid zurückzuziehen.
Ein weiterer Grund dafür, dass Sie einen Bußgeldbescheid trotz erfolgter Zahlung erhalten, wäre ein Fehler bei der Überweisung. Haben Sie die IBAN oder das Aktenzeichen nicht korrekt angegeben, erreicht Ihr Geld die Behörde nicht ordnungsgemäß.
Die Bußgeldstelle kann dann den Zahlungseingang nicht vermerken und wertet dies so, als ob Sie die Zahlung vom Verwarngeld ablehnen. In einem solchen Fall wird ein Bußgeldbescheid erstellt, gegen den mit oder ohne Anwalt ein Einspruch eingelegt werden kann. Hierbei entstehen Gebühren, welche die Angelegenheit verteuern können. Wird anschließend kein erfolgreicher Einspruch erhoben, müssen die zusätzlichen Kosten durch den Betroffenen bezahlt werden.
Gibt es ein Anrecht auf das Verwarnungsgeld?
Ein Anrecht auf eine Verwarnung gemäß § 56 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) gibt es nicht. Es handelt sich vielmehr um ein Angebot der Bußgeldstelle. Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid trotz Zahlung vom Verwarngeld und die Angelegenheit lässt sich nicht durch ein klärendes Gespräch bereinigen, müssen die Gebühren Wohl oder Übel bezahlt werden. Diese sind gemäß Gebührenordnung letztlich rechtmäßig. Ein Einspruch, selbst mit Anwalt, macht hier meist keinen Sinn.
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