Kurz & Knapp: Bußgeldbescheid während des Urlaubs bekommen
In einem Bußgeldverfahren sind nicht nur die Ermittler an Fristen gebunden. Auch der Verkehrssünder muss gewisse Fristen beachten. So muss ein Einspruch spätestens zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides eingehen.
Der Betroffene kann nun einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen. Dafür hat er eine Woche nach der Kenntniserlangung über den Bußgeldbescheid Zeit.
In dem Antrag muss bewiesen werden, dass sich der Betroffene im Urlaub befand, etwa durch Reisedokumente wie Flugtickets oder Hotelrechnungen.
Frist versäumt, weil der Bußgeldbescheid im Urlaub kam
Inhaltsverzeichnis
Im Bußgeldverfahren kommt es auf die Einhaltung von bestimmten Fristen an. So hat die Behörde beispielsweise drei Monate Zeit, einen Bußgeldbescheid zuzustellen – danach gilt laut Verkehrsrecht die Ordnungswidrigkeit als verjährt. Das Bußgeld, die Punkte oder das Fahrverbot kann dann nicht mehr rechtskräftig verhängt werden.
Aber auch die Adressaten vom Bußgeldbescheid müssen sich an Fristen halten. Sind diese der Meinung, dass ihr Bescheid fehlerhaft ist, müssen sie innerhalb der Einspruchsfrist von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch einlegen. Doch was ist, wenn der Bußgeldbescheid im Urlaub im Briefkasten landet und die Frist deshalb versäumt wird? Müssen Sie das Bußgeld dann zahlen?
Im folgenden Ratgeber erklären wir Ihnen, wie Sie vorgehen können, um dennoch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Beim Urlaub lässt sich nämlich noch etwas in puncto Einspruchsfrist machen.
Bußgeldbescheid kam im Urlaub: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand!
Haben Sie den Bußgeldbescheid im Urlaub erhalten und sie hatten aus diesem Grund keine Möglichkeit, Einspruch einzulegen, wird der Bescheid eigentlich rechtskräftig. Das bedeutet, dass Sie das Bußgeld, die Punkte und ggf. das Fahrverbot in Kauf nehmen müssen.
Das muss aber nicht sein, denn Sie haben das Recht, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie den Bußgeldbescheid im Urlaub erhalten haben und keine Möglichkeit hatten, auf den Brief zu antworten. Sie brauchen also Beweise dafür, dass Sie die Einspruchsfrist unverschuldet versäumt haben.
Haben Sie den Bußgeldbescheid nach dem Urlaub aus dem Briefkasten gefischt, bleibt Ihnen nur eine Woche, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen. Dann können Sie den Einspruch so einlegen, als hätten Sie die Frist dafür nicht versäumt.
Sie müssen den Urlaub nachweisen
Sie können natürlich nicht einfach behaupten, dass Sie der Bußgeldbescheid im Urlaub erreicht hat – sie müssen dies auch beweisen können, wenn Ihrem Antrag auf Wiedereinsetzung stattgegeben werden soll. Dazu genügen Reisedokumente wie Flugtickets oder Hotelrechnungen. Waren Sie mit dem Auto oder Wohnmobil unterwegs, könnte der Nachweis schwieriger sein. Rechnungen von der Tankstelle, einem Restaurant oder vom Campingplatz könnten aber unter Umständen beim Nachweis helfen. Sie sollten also solche Dokumente besser aufbewahren.
Michael K. meint
6. Mai 2024 at 9:26
Es ist schon eine Problematik für Randgruppen manche Termine und Daten einzuhalten.
Wir sind z.b. auf oftmals auf dem Campingplatz für mehrere Wochen.
Hier ist es schwierig wenn Post anfällt diese Zeitnah zu bearbeiten.
Es könnte eigentlich sehr schnell geregelt werden. Eine E-Mail Adresse des Fahrzeughalter gleichzeitig zu der Meldeadresse in das System einpflegen, fertig.
Dieses Thema werde ich demnächst angehen für alle geplagten.
Bernd W. meint
27. Februar 2020 at 5:28
Frage: Wie ist das eigentlich, wenn ein Autofahrer einen anderen bei der Polizei anzeigt? Wie lange dürfen sich die Behörden Zeit lassen, den Beschuldigten zu informieren?
Ogazi meint
30. Januar 2020 at 23:50
Die meisten Bussgeldbescheide sind ja berechtigt und somit ist die Einspruchsmöglichkeit zweitrangig.
Was in den meisten Fällen viel schlimmer ist, sind die Gebühren, die bei der nicht eingehaltenen Zahlungsfrist zustande kommen.
In unserem Fall wurde der Bussgeldbescheid zugestellt (Briefkasten) , als ein relativ langer Urlaub stattgefunden hat. Der Bussgeldbescheid von 35€ ist auf ca. 120€ angewachsen (durch zusätzliche Gebühren).
Der Nachweis über den Urlaub wurde akzeptiert und eine zweiwöchige Einspruchsfrist erneut zugesprochen bzw. der Wiedereinsetzung in den vorherigen Zustand.
Allerdings hat man gleichzeitig darauf bestanden, dass alle Gebühren beglichen werden (was eine absolute Frechheit ist). Somit ist diese „Wiedereinsetzung in den vorherigen Zustand“ ein zusätzlicher Hohn ist. Obwohl man nachweisen kann nichts vom Bussgeld gewusst zu haben muss man die Gebühren dafür bezahlen.
Rainer meint
15. Juni 2023 at 17:29
Ich finde es interessant das die Behörden 3 Monate Zeit habe aber der Bürger wo die Behörden finanziert nur 1 Woche wie in meinem heute zugestellt Bescheid.