Kurz & Knapp: Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung
Begehen Sie eine geringfügige Ordnungswidrigkeit, kann die Bußgeldstelle ein Verwarngeld verlangen. Damit soll ein langwieriges und kostenintensives Verfahren vermieden werden.
Bezahlen Sie dieses Verwarngeld nicht, wird ein Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnet und Sie erhalten einen offiziellen Bußgeldbescheid. Damit erhöhen sich auch die Kosten für Sie.
Erst gegen einen Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen. Ob sich dies lohnt, sollten Sie mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.
Drohendes Bußgeld bei missachteter Verwarnung
Inhaltsverzeichnis
Eine vergessene Parkscheibe oder eine zeitlich überzogenes Parkticket können schnell ein Knöllchen wegen Falschparkens nach sich ziehen. Dabei handelt es sich in der Regel um geringfügige Ordnungswidrigkeiten, welche mit einem Verwarngeld in Höhe von bis zu 55 Euro geahndet werden.
In diesem Fall folgt meist – statt der Zusendung eines Bußgeldbescheides – ein Verwarngeld. Bei solchen Strafzetteln handelt es sich um Angebot der Behörde, ein langwierigeres und kostenintensiveres Verfahren zu vermeiden.
Bleibt die Zahlung des Verwarngeldes allerdings aus, kann ein Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung drohen. Ob es eine Möglichkeit gibt, diesen abzuwenden, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Haben Sie vergessen den Strafzettel zu bezahlen?
Bei einer Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr wird die Verwarnung – im Volksmund auch als Knöllchen bezeichnet – oft unter den Scheibenwischer geklemmt. Der Halter des Fahrzeugs hat dann zehn Tage Zeit, dass darin angegebene Verwarngeld zu überweisen, anderenfalls droht die Zustellung von einem Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung.
Dies führt insbesondere zu vermehrten Kosten. So erhebt die zuständige Behörde Gebühren in Höhe von 25 Euro für die Bearbeitung und 3,50 Euro für die Zustellung. Möchten Sie diese Ausgaben für einen Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung vermeiden, empfiehlt es sich in der Regel, das Verwarngeld möglichst schnell zu überweisen.
Lohnt sich ein Einspruch?
Einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid können Sie grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens einlegen. Allerdings ist dieser bei einem Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung meist nur dann sinnvoll, wenn Sie die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann den Bescheid auf Formfehler prüfen. die Aussichten auf Erfolg einschätzen und Ihnen bei Formulierung des Einspruchs helfen.
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