Rechnen Sie hier Bußgeld, Punkte und Fahrverbot aus!
In Zusammenarbeit mit dem Bußgeldrechner von bussgeldrechner.org.
Kurz & knapp: Bußgeldrechner
Mit unserem Bußgeldrechner können Sie sich nach einem Verstoß im Straßenverkehr über die drohenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog informieren, noch bevor der Bußgeldbescheid bei Ihnen eintrifft.
Der Rechner ist stets auf dem neusten Stand, leicht zu bedienen sowie kostenlos. Sie können damit unter anderem herausfinden, welche Konsequenzen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verstöße auf der Autobahn, Rotlichtverstöße oder Alkohol am Steuer nach sich ziehen. Klicken Sie hier, um direkt zum Bußgeldrechner zu gelangen.
Neben dem möglichen Bußgeld können Sie mit dem Rechner außerdem in Erfahrung bringen, wie viele Punkte in Flensburg fällig werden und ob Sie sogar mit einem Fahrverbot rechnen müssen.
Aktueller Bußgeldrechner 2024 / 2025: Online Sanktionen ermitteln
Inhaltsverzeichnis
Im Straßenverkehr gibt es viele Verstöße, für die Autofahrer zur Verantwortung gezogen werden – sei es eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn oder ein nicht eingehaltener Abstand zum Vordermann. Wird man dann geblitzt oder angehalten, kreisen die Gedanken um das bevorstehende Strafmaß. Welches Bußgeld wird fällig? Folgen dem Bußgeld zusätzlich Punkte in Flensburg oder womöglich ein Fahrverbot?
In solchen Fällen bietet sich der Bußgeldrechner als Hilfe an. Dieser wurde für unterschiedliche Verstöße konzipiert und errechnet die jeweilige Strafe, mit der Sie zu rechnen haben. Dazu müssen Sie im Bußgeldrechner das entsprechende Thema auswählen und sich durch die jeweiligen Punkte durchklicken. Am Ende erhalten Sie einen genauen Überblick über die zu erwartende Strafe laut Bußgeldkatalog vom Rechner – vollkommen kostenlos.
Der Bußgeldrechner errechnet Ihnen die gewünschten Informationen auf der Basis des aktuellen Bußgeldkatalogs. Dabei ermittelt er jedoch nicht nur das mögliche Bußgeld, sondern ebenfalls die Anzahl der fällig werdenden Punkte in Flensburg. Sollte ein Fahrverbot auf den von Ihnen begangenen Verstoß folgen, verrät er Ihnen auch das – inklusive der jeweiligen Dauer, für die Sie Ihren Führerschein abgeben müssen.
Bußgeldrechner: Aktuell können Sie aus diesen Rechnern wählen
Der Bußgeldrechner 2024 / 2025 versorgt Sie schnell und einfach mit Informationen zu bevorstehenden Bußgeldern, Punkten oder einem Fahrverbot (und seiner Dauer). Dabei ist er stets auf dem aktuellen Stand und bezieht alle Neuregelungen und Veränderungen mit ein. Aktuell bieten wir bei folgenden Themen die Berechnung von Bußgeld, Punkten und Fahrverbot kostenlos an:
- Bußgeldrechner Geschwindigkeit
- Bußgeldrechner Abbiegen
- Bußgeldrechner Abstand
- Bußgeldrechner Alkohol
- Bußgeldrechner Autobahn
- Bußgeldrechner Autorennen
- Bußgeldrechner Beleuchtung
- Bußgeldrechner Blaulicht
- Bußgeldrechner Handy
- Bußgeldrechner Fahrzeug
- Bußgeldrechner Halten und Parken
- Bußgeldrechner Lenk- und Ruhezeiten
- Bußgeldrechner Personenbeförderung
- Bußgeldrechner Polizeikontrolle
- Bußgeldrechner Rote Ampel
- Bußgeldrechner Sicherung
- Bußgeldrechner Hauptuntersuchung
- Bußgeldrechner Tuning
- Bußgeldrechner Überladung
- Bußgeldrechner Überholvorgang
- Bußgeldrechner Unfall
- Bußgeldrechner Vorfahrt
Sinnvoll ist der Bußgeldrechner vor allem dann, wenn Sie einen schweren Verstoß begangen haben und mit einem erhöhten Bußgeld rechnen oder gar ein Fahrverbot fürchten. Hier ist es sinnvoll, im Vorfeld die drohenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu berechnen, um rechtzeitig planen zu können.
Fahrverbot, Punkte und Bußgeld ausrechnen: Wie funktioniert das?
Beispiel Nr. 1: „Bußgeldrechner Geschwindigkeit“
Gerade auf Autobahnen passiert es schnell, dass man schneller fährt als es die Höchstgeschwindigkeit erlaubt. Insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften werden Verkehrsverstöße hart sanktioniert, weil hier eine größere Gefährdung der Verkehrsteilnehmer angenommen wird.
Mit welchem Bußgeld müssen Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen? Drohen Punkte oder womöglich ein Fahrverbot? Wurden Sie aufgrund eines Tempoverstoßes geblitzt, kann der Rechner Abhilfe schaffen. Bei „Bußgeldrechner auswählen“ klicken Sie auf das zutreffende Thema. In diesem Fall ist es die „Geschwindigkeit“.
Danach erscheinen weitere Unterpunkte, die das Vergehen weiter spezifizieren und womit der Rechner die Sanktionen in Ihrem Fall berechnen kann. Beim „Bußgeldrechner Geschwindigkeit“ müssen Sie nun die „Gefahrene Geschwindigkeit“ und die „Zugelassene Geschwindigkeit“ eingeben. Geben Sie hierbei nur die Zahl ein, bei der Sie erwischt wurden.
Wenn Sie die genaue Geschwindigkeit nicht mehr genau kennen, dann berechnen Sie die Strafe für verschiedene Geschwindigkeiten, die etwa im Bereich Ihrer Überschreitung liegen. So erhalten Sie eine ungefähre Vorstellung über die bevorstehende Bußgeldforderung. Als Nächstes wird nach dem Ort des Verstoßes gefragt, da, wie bereits erwähnt, eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts härter sanktioniert wird als außerorts. Beachten Sie dabei, dass die gewählte Option diejenige ist, die rot unterlegt ist.
Wählen Sie zuletzt den Fahrzeugtyp aus, mit dem Sie gefahren sind – Die Sanktionen für Pkw- und Lkw-Verstöße unterscheiden sich. Wenn Sie die Informationen eingegeben haben, klicken Sie am Ende auf „Ausrechnen“ und für Ihren eigegebenen Fall erhalten Sie schnell und einfach vom Bußgeldrechner die Sanktion, auf die Sie sich einstellen müssen.
Beispiel Nr. 2: „Bußgeldrechner Alkohol“
Der „Bußgeldrechner Alkohol“ erfragt die Promille, die bei Ihnen während der Kontrolle nachgewiesen wurden. Im Rechner brauchen Sie nur die Promillezahl angeben – ohne das Einheitszeichen. Der „Bußgeldrechner Alkohol“ fügt dieses von alleine hinzu. Relevant ist auch, ob Sie sich in der Probezeit befanden, denn hier gilt ein absolutes Alkoholverbot. Relevant ist auch, ob Sie ein sogenannter Wiederholungstäter sind und bereits mehrfach mit Alkohol am Steuer erwischt wurden.
Für das Strafmaß macht es einen erheblichen Unterschied, ob Sie einmal oder bereits mehrmals erwischt wurden. Bei einem zweiten Alkoholdelikt im Straßenverkehr verdoppelt sich zum Beispiel nicht nur das Bußgeld von 500 Euro auf 1000 Euro, sondern auch die Dauer des Fahrverbots verdoppelt sich von einem auf zwei Monate. Die zwei Punkte in Flensburg gibt es in jedem Fall. Weiterhin droht Wiederholungstätern unter Umständen schon ab 0,5 Promille die Anordnung, an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) teilzunehmen.
Zuletzt werden Sie im „Bußgeldrechner Alkohol“ nach der „Straßengefährdung“ gefragt. Gemeint ist hier, ob bei Ihnen sogenannte alkoholbedingte Ausfallerscheinungen erkennbar waren und Sie dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Wenn Sie alle Informationen eingegeben haben, klicken Sie auf „Ausrechnen“. Sie erhalten daraufhin umgehend die gewünschte Information.
Hinweis: Zwar berücksichtigt der Bußgeldrechner 2024 / 2025 alle wichtigen Informationen, anhand derer er das zu erwartende Strafmaß ermittelt. Nichtsdestotrotz können in verschiedenen Fällen spezifische Umstände zu einem veränderten Maßstab führen. Bei einem Verstoß, der Punkte oder ein Fahrverbot mit sich bringt, kann es daher durchaus sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten und die jeweils begangene Zuwiderhandlung zu besprechen.
Welche Vorteile bietet der Bußgeldrechner?
Sie können online mit dem Bußgeldrechner durch nur wenige Klicks an die gewünschte Information gelangen. Er bietet folgende Vorteile:
- Sie ersparen sich das Durchsuchen der Bußgeldkataloge und eine falsche oder veraltete Informationsbeschaffung von Freunden oder Bekannten.
- Sie erhalten auf einen Blick Informationen zu Bußgeldern und Punkten und ob Sie ein Fahrverbot erwartet (inklusive Dauer des Fahrverbots). Wenn Sie noch Fahranfänger sind, bezieht der Bußgeldrechner auch die Probezeit mit ein.
- Zudem unterscheidet der Bußgeldrechner Geschwindigkeit zwischen Lkw und Pkw.
- Der Bußgeldrechner ist stets auf dem neuesten Stand und berücksichtig alle Neuregelungen und alle kurzfristigen Veränderungen. Sie werden daher nach aktuellem Recht informiert.
- Sie können selbst auswählen, ob bei Infos zum Bußgeldkatalog Geschwindigkeit vom Rechner 3 Prozent bzw. 3 km/h Toleranz abgezogen werden sollen.
- Sie können sich im Vorfeld über die verschiedene Strafmaße der unterschiedlichen Delikte informieren, um so besser „gewappnet“ zu sein.
- Der Rechner ist kostenlos, leicht und schnell zu bedienen.
- Sie erhalten zu jedem Bußgeldkatalog einen spezifischen Rechner.
Der Bußgeldrechner erfragt alle Daten, die für den jeweiligen Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht relevant sind und ermittelt so das zu erwartende Strafmaß für Sie. Daher nutzen vor allem viele Kraftfahrer den Bußgeldrechner, nachdem ein Blitzer Sie bei einem Abstands-, Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstoß abgelichtet hat.
Tobias meint
18. September 2018 at 13:59
Guten Tag ,
ich habe mal eine Frage ich bin schs Wochen lang ohne Tüv gefahren, was würde als Strafe auf mich zu kommen im Falle eines Unfalls etc. ?
bussgeldkatalog.de meint
21. September 2018 at 16:59
Hallo Tobias,
wird die HU um bis zu 2 Monate überzogen, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Sina meint
26. Juli 2018 at 14:02
Guten Tag, ich bin im Mai diesen Jahres bei Rot über die Amepl gefahren und wurde geblitzt (unter 1 Sekunde, 1 Punkt, 90 Euro). Gestern bin ich außerorts mit 25 zu schnell geblitzt worden (kurzes Stück 50 statt 70). Dafür bekomme ich ja auch nun einen Punkt. Ist der Führerschein nun weg wegen 2 Punkte in einem Jahr? Was wäre, wenn es 26 km/h wären?
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 12:05
Hallo Sina,
im Regelfall sollten Ihnen die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden, nur weil Sie zwei Mal einen Punkt kassiert haben. Ob Sie jedoch ein Fahrverbot erhalten, können wir nicht ausschließen. Die 26 km/h zu viel beziehen sich auf Wiederholungstäter, hierfür müsste es sich jedoch um min. zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen gehandelt haben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Manuela meint
25. Juli 2018 at 16:49
Hallo ich bin Februar auf der Autobahn geblitzt worden 100 waren erlaubt und ich hätte 138 drauf Geldstrafe und 1 Punkt in Flensburg heute habe ich einen anhörungsbogen bekommen außerorts 70 km erlaubt und ich hätte 73 also 23 zu schnell wird es ein Fahrverbot geben ? LG Manuela
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 11:49
Hallo Manuela,
ob Sie ein Fahrverbot erhalten oder nicht, können wir nicht mit Sicherheit sagen. Im Normalfall werden für die letzte Geschwindigkeitsüberschreitung ein Punkt und 70 Euro Bußgeld fällig.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Elke H. meint
19. Juli 2018 at 20:25
Ich hatte ende letzten Jahres ein Fahrverbot erhalten, wegen zu schnelles fahren innerhalb des Ortes. Leider ist mir heute früh auf den Weg zur Arbeit das gleiche passiert. Ich musste eine andere Strecke fahren wegen einer Umleitung. Hatte leider das grüne Ortseingangsschild nicht gesehen und aufgrund der geraden freien Strecke wo auch kein weiteres Auto zu sehen war, lag ich bei 90 km, also innerorts. Da ich davon ausgehe, das ich somit ein Wiederholungstäter bin würde ich gerne wissen welche Strafe mich jetzt erwartet oder ob ich dann 2 Monate Fahrverbot bekomme. Danke im Voraus.
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 10:16
Hallo Elke H.,
genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen, da dies von den konkreten Umständen und der bearbeitenden Stelle abhängt. Neben der üblichen Buße für Ihre Geschwindigkeitsübertretung werden Sie wohl strenger sanktioniert, das ist richtig. Ein Fahrverbot ist leider wahrscheinlich.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Ramadani meint
25. Juni 2018 at 14:17
Ramadani ich habe eine frage ich hab heute geblitzt 40 schnel gefahren was kommt jetzt strafe was kommt jetzt ich hab ersten mal gemacht
bussgeldkatalog.de meint
2. Juli 2018 at 12:54
Hallo Ramadani,
welche Strafe droht, hängt vor allem davon ab, wo der Verstoß erfolgte. So drohen innerorts ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Außerorts müssen Sie hingegen mit einem Bußgeld in Höhe von 120 Euro und einem Punkt rechnen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Peter meint
5. Juni 2018 at 15:28
Hallo,
ich habe auf der Autobahn bei einer Baustelle in der 60 km/h erlaubt waren nicht abgebremst und bin 53 km/h (Toleranz schon miteinberechnet) zu schnell unterwegs gewesen. Was kommt auf mich zu ?
bussgeldkatalog.de meint
8. Juni 2018 at 16:33
Hallo Peter,
Sie können die Berechnung bequem über unseren Bußgeldrechner vornehmen lassen oder die drohenden Sanktionen auf unserer Seite (https://www.bussgeldkatalog.de/geschwindigkeit/) nachlesen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Flumi meint
1. Juni 2018 at 17:55
Ich habe beim abbiegen ein entgegenkommendes Fahrzeug übersehen und es kam zum Unfall. Nun habe ich den Busgeldbescheid und 1Punkt bekommen. Ist es möglich, dass Bußgeld zu erhöhen und den Punkt dafür zu streichen?
bussgeldkatalog.de meint
4. Juni 2018 at 11:57
Hallo Flumi,
nein, so etwas ist in der Regel nicht vorgesehen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Jenny meint
7. Mai 2018 at 12:13
Ich bin vor einem Monat nachts in eine Verkehrskontrolle gekommen und hatte beim Bluttest ein Promillewert von 1,54,bin vorher nie mit alkohl aufgefallen und die Ungewissheit macht mich verrückt….was kommt auf mich zu?wohne in NRW im Bergischen Land
bussgeldkatalog.de meint
14. Mai 2018 at 7:47
Hallo Jenny,
ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Die Strafen werden somit durch ein Gericht bestimmt. Darüber hinaus drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Wobei es sich dabei genau handelt, können Sie diesem Ratgeber entnehmen: Alkohol am Steuer.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Simon meint
26. März 2018 at 12:58
Wann wird für einen Fahranfänger in Probezeit eine Überladung unangenehm (mehr als Bußgeld)? Ist das, wenn ohne Probezeit ein Punkt anfallen würde d.h. wenn ich mehr als 20% zuviel geladen habe?
bussgeldkatalog.de meint
30. April 2018 at 14:52
Hallo Simon,
insbesondere kann es unangenehm werden, wenn aufgrund der Überladung eine Weiterfahrt untersagt würde oder beispielsweise ein Unfall erfolgen würde, bei dem die Überladung eine Rolle gespielt hat – dann ist möglicherweise kein Versicherungsschutz vorhanden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Steven meint
8. Februar 2018 at 18:10
Folgendes Szenario hat sich abgespielt: Ich habe einen Lkw mit Holz beladen. Leider die falsche Reihenfolge sodass die ware für den letzten Kunden sich im hinteren Teil der ladefläche befand!Wie es kommen musste wurde unserer Lkw Fahrer am darauffolgenden Tag von der Polizei genau zu der Zeit wo sich nur noch hinten die ware befand angehalten. Ihm wurde mitgeteilt das er die ware falsch geladen hat und eine Anzeige gefertigt wird! Jetzt meine Frage mit welchen strafen haben wir also er als Fahrer und ich als verlader zu rechnen? Liebe grüße
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 10:59
Hallo Steven,
grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass auch der Verlader mit einem Bußgeld rechnen muss. Wie hoch dieses ausfällt, hängt dabei vom vorgeworfnen Tatbestand ab. Dieser geht aus Ihrer Schilderung leider nicht eindeutig hervor.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Sand meint
25. Januar 2018 at 14:38
War gut 30 Km zu schlnell.
mit welcher Geld Strafe muss ich rechnen
bussgeldkatalog.de meint
26. März 2018 at 10:50
Hallo Sand,
es kommt darauf an, ob Sie innerorts oder außerorts geblitzt worden sind. Wenn Sie außerorts mit 30 km/h zu schnell geblitzt werden, kann laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 80€ verhängt werden. Außerdem wird ein Punkt in Flensburg eingetragen und Sie müssen in der Regel mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Innerorts droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h, ein Bußgeld in Höhe von 100€ und ebenfalls ein Punkt in Flensburg. Außerdem ist auch hier im Allgemeinen mit einem Fahrverbot von einem Monat zu rechnen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jacky meint
21. November 2017 at 18:33
Ich wurde Anfang des Jahres geblitzt und musste 100 Euro zahlen war bei 50 km zu schnell…Punkt gab es keinen.
Nun war ich gestern unaufmerksam und übersah eine 30er Zone und vermute nun ein fahrverbot.
Zählt ohne Eintragung das als wiederholungstat?
Und so ein fahrverbot(hatte ich noch nie) kann das auch in ne höhere Geldstrafe gewandelt werden?
Ich habe 3 kleine Kinder im Alter von 1 3 und 5 und diese muss ich in verschiedene Kitas bringen und physio usw das würde dann alles wegfallen wenn ich nicht mehr fahren könnte weil es rein zeitlich und logistisch unmöglich zu schaffen ist.
Ich bin gerade sehr verzweifelt weil ich rein gar nicht einschätzen kann was mich erwartet.
bussgeldkatalog.de meint
24. November 2017 at 12:41
Hallo Jacky,
die Wiederholungstäter-Regel greift ein, wenn Sie innerhalb eines Jahres mehrmals mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab jeweils 26 km/h erwischt werden.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Björn meint
7. Oktober 2017 at 22:14
Hallo ,
wenn der Auspuff bei meiner Harley nicht eingetragen ist und die Polizei hält mich an könnte was auf mich zu kommen ?
Gruß
Björn
bussgeldkatalog.de meint
9. Oktober 2017 at 9:40
Hallo Björn,
nicht eingetragenen Bauteile können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Margarete F. meint
5. August 2017 at 21:49
Mein Mann ist jemandem mit dem PKW draufgefahren und hatte lt. Bluttest 0,45 Promille. Der PKW Schäden ist minimal, aber die Polizei hat den Früherschein direkt eingezogen. Mein Mann soll sin in einer Woche mal melden. Ist der direkte Einzug vom Führerschein so lange o.k. Und was droht ihm. Er ist polizeichlich noch nie auffällig geworden und auch noch nie mit Alkohol am Steuer angehalten worden. Was droht ihm? Leider ist er auf den Führerschein angewiesen, kann man vielleicht die Geldstrafe erhöhen bzw. die Punkte ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
bussgeldkatalog.de meint
14. August 2017 at 9:12
Hallo Margarete,
der Führerschein kann umgehend eingezogen werden, wenn ernsthafte Zweifel an der Fahrtüchtigkeit einer Person bestehen. Da ein Sachschaden begangen wurde, ist in jedem Fall mit Punkten, einem Bußgeld und unter Umständen auch mit einem Fahrverbot zu rechnen. Auch der Schaden am anderen Auto muss eventuell getragen werden. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, ein verhangenes Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln – dazu sind jedoch gewissen Rahmenbedingungen zu erfüllen. Da es sich um eine Alkoholfahrt handelt, ist eine Umwandelung des Fahrverbotes in eine Geldstrafe eher unwahrscheinlich, Punkte können grundsätzlich nicht umgewandelt oder erhöht werden.
Falls Ihrem Mann ein Fahrverbot verhangen wird, können Sie sich mit einem Anwalt für Verkehrsrecht auseinandersetzten und Ihre Möglichkeiten prüfen lassen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Ralf meint
12. Juli 2017 at 16:09
Wurde innerorts mit 84kmh geblitzt.
Wegen mehrere voreintragungen soll ich jetzt 280 Euro statt 160 Euro bezahlen.
Ist das Zulässig?
bussgeldkatalog.de meint
31. Juli 2017 at 8:43
Hallo Ralf,
aufgrund von Beharrlichkeit können die Bußgelder ggf. erhört werden.
bussgeldkatalog.de
Elisa meint
28. Juni 2017 at 15:56
Hallo,
Ich hatte vor kurzem einen Verkehrsunfall. Ich habe jemanden die Vorfahrt genommen. Es gab dabei einen Sachschaden an beiden autos. Mit welchen Folgen habe ich zu rechnen, denn ich bin noch in der probezeit?
bussgeldkatalog.de meint
3. Juli 2017 at 10:11
Hallo Elisa,
das ist leider nicht pauschal zu beantworten. Welche Sanktionen erfolgen, hängen immer von den genauen Umständen ab. Die Missachtung der Vorfahrt ist ein A- Verstoß, dieser wird in der Regel – neben Punkten und Bußgeldern – mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und der Teilnahme an einem Aufbauseminar geahndet.
bussgeldkatalog.de
Albert meint
10. Mai 2017 at 19:07
Hallo,
ich würde im November mit 32 km/h zu schnell geblitzt. Im April bin ich jetzt bei einer Abstandsmessung geblitzt worden. 101 km/h und 5/10 Abstand. Beide Strafen einzeln führen zu keinem Fahrverbot. Bin ich aber ein Wiederholungstäter und bekomme somit ein Fahrverbot?
Vielen Dank für die Information!
bussgeldkatalog.de meint
15. Mai 2017 at 9:32
Hallo Albert,
nein. Als Wiederholungstäter zählen Sie nur, wenn dergleiche Verstoß mehrere Male begangen wurde. Bei Ihnen handelt es sich allerdings um unterschiedliche Verstöße.
bussgeldkatalog.de
Lorenz meint
30. April 2017 at 0:24
Wurde 2011 mit 0,5 promille (0,25mg) angehalten. Diese woche mit 0,76 promille (0,38mg). Mit welcher Strafe muss ich rechnen bzw. bis zu wieviel jahren zurück wird als wiederholungstat gerechnet?
bussgeldkatalog.de meint
2. Mai 2017 at 9:32
Hallo Lorenz,
beim zweiten Alkoholverstoß drohen zwei Punkte, ein Bußgeld von 1.000 Euro sowie ein dreimonatiges Fahrverbot. Weitere Informationen finden Sie auf: https://www.bussgeldkatalog.de/alkohol/
bussgeldkatalog.de
Niklas meint
10. April 2017 at 19:18
Mustte vor 4 Monate Führerschein abgeben wegen zu Schell ein Monat Fahrverbot
Jetzt würde ich wegen Abstand gemesssn 4/10 1 Punkt und 100 Euro Strafe droht mir trotzdem ein Fahrverbot ?
bussgeldkatalog.de meint
19. April 2017 at 12:14
Hallo Niklas,
ein Fahrverbot sollte in Ihrem Fall nicht folgen.
bussgeldkatalog.de
Tom meint
5. März 2017 at 17:45
Die Geschwindigkeitsübertretung wurde Mitte Dezember 2016 gemessen. Der Beschrid ist im Feb 17 zugegangen mit Preis 2017. wäre nicht der Preis 2016 richtig?
bussgeldkatalog.de meint
6. März 2017 at 11:05
Hallo Tom,
zum Jahr 2017 wurden keine höheren Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße angesetzt.
bussgeldkatalog.de
Rainer B. meint
23. Januar 2017 at 5:43
Ich parkte unter 60 Minuten am Strassenrad im absoluten Halteverbot.Ohne irgendwelche Behinderung.
Ich wurde mit 25 Euro verwarnt, andere Fahrzeuge am identischen Ort nur mit 15 Euro
Ich habe die Forodokumentation vorgelegt und im Online Anhoerungsbogen auf die Ungleichbehandluing
hingewiesen und sogleich 15 Euro ueberwiesen.
Es kam ein Bussgeldbescheid, mein Einspruch wurde zurueckgewiesen und die Sache der Staatsanwaltschaft
uebergeben. Keine Punkte in Flensburg.
Marion meint
16. Dezember 2016 at 9:03
Ich hatte einen Unfall mit 1,2 Promille beim pusten. Beim Unfall kam niemand zu Schaden nur Totalschaden am eigenen PKW.Was der Bluttest ergab weiß ich leider nicht. Was wird auf mich zukommen.
bussgeldkatalog.de meint
19. Dezember 2016 at 10:46
Hallo Marion,
für das Strafmaß entscheidend ist die Blutalkoholkonzentration. Was genau auf Sie zukommen wird, lässt sich also zu diesem Zeitpunkt noch nicht genau sagen. Einen Überblick können Sie der Tabelle auf https://www.bussgeldkatalog.de/alkohol/ entnehmen.
bussgeldkatalog.de
Adrian H. meint
25. Oktober 2016 at 7:05
Hallo,
ich habe in diesem Jahr bereits für ein Monat den Führerschein abgegeben weil ich innerhalb von 12 Monaten 2 mal mit genau 27km/h zu schnell geblitzt wurde, nun wurde ich wieder durch dumme Unachtsamkeit mit 38 km/h zu schnell geblitzt.
Wie wird der dritte Blitzer gewertet wenn der erste 13 Monate vor dem dritten gewesen ist?
Und mit welcher Strafe muss ich rechnen falls es wirklich der dritte Blitzer innerhalb 12 Monaten ist?
MfG
Adrian Hintz
bussgeldkatalog.de meint
31. Oktober 2016 at 9:30
Hallo Adrian,
die Führerscheinstelle darf eigenmächtig handeln und prüfen, ob hier Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorlag. In manchen Fällen kann sie ein höheres Bußgeld und einen weiteren Monat Fahrverbot anordnen. Dies darf jede Führerscheinstelle aber individuell festlegen, weshalb wir nicht sagen können, ob die Stelle lediglich ein Regelbußgeld anordnet.
bussgeldkatalog.de
Thomas H. meint
30. August 2016 at 12:53
Ich habe eine frage und zwar bin ich innerhalb eines Jahres zwei mal ausser Orts geblitzt worden . DaS erstmal mit 20 Kilometer zuschneiden und das zweite mal mit über 20 Kilometer zuschnell. Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
Mit freundlichen Grüßen
bussgeldkatalog.de meint
5. September 2016 at 9:40
Hallo Thomas,
das jeweils anfallende Bußgeld können Sie dem obigen Bußgeldrechner entnehmen. Sie spielen bestimmt auch auf die Wiederholungstäter-Regel an. Diese greift, wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei Mal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26km/h geblitzt werden. In einem solchen Fall kann ein einmonatiges Fahrverbot drohen.
bussgeldkatalog.de
Günther Bonkosch meint
5. März 2016 at 7:53
Es kommt immer wieder vor das LKW`s nur geringfügig überladen sind (2-5%) Dies geschieht häufig aus Unwissenheit des Unternehmens, das nur das Leergewicht des LKW`s zugrunde legt und dabei vergisst, das Tankinhalt, Fahrer sowie Hilfsmittel (E-Ameise u.a.) hinzugerechnet werden müssen. Lt Ihrem Bußgeldrechner hat eine Überladung von 2-5 % neben einem Verwahrnungsgeld in Höhe von 30 Euro auch einen Punkt zur Folge.In anderen Bussgeldrechnern, bzw. Bussgeldkatalogen wird dieser 1 Punkt nicht genannt???