In einigen Bundesländern gibt es keine Zentrale Bußgeldstelle. Die Zuständigkeit einer Behörde ist dann oft auf einen Bezirk bzw. Landkreis begrenzt. In der Deutschland-Tabelle finden Sie die entsprechende Bußgeldstelle je Bundesland.
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot – Aufgaben der Bußgeldstelle Berlin
In der Bundeshauptstadt kommt es tagtäglich zu einer Vielzahl von Verstößen gegen das Verkehrsrecht. Aufgrund der Struktur der Stadtverwaltung liegt es nahe, dass die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zentral erfolgt. Die Bußgeldstelle ist in Berlin daher in der Polizei der Stadt integriert. Der Polizeipräsident von Berlin leitet die Bußgeldstelle, die sich mit rund 22.000 Mitarbeitern um die Ahndung und Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten kümmert.
Zuständig sind aber auch die Berliner Ordnungsämter, welche eng mit der Bußgeldstelle Berlin zusammenarbeiten. In den Bezirken werden allerdings hauptsächlich Verstöße im ruhenden Verkehr verfolgt. Sie zeigen neben Vergehen gegen das Park- und Halteverbot vor allem Verstöße gegen die Parkscheinpflicht an. Die zentrale Busgeldstelle Berlin (ZBS) kümmert sich dagegen um Ordnungswidrigkeiten des fließenden Verkehrs – also Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Abstandsvergehen.
Inhaltsverzeichnis
Als Teil der Polizei Berlin bearbeitet die Bußgeldstelle sämtliche Verfahren im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten im Stadtstaat, der sich in zwölf Bezirke unterteilt. Darüber hinaus lässt sie verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge abschleppen und verwahrt sichergestellte Kfz.
Ziel der Bußgeldstelle Berlin ist es, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und das Verkehrsrecht, welches in Regelwerken wie der Straßenverkehrsordnung (StVO) niedergeschrieben ist, durchzusetzen.
Aufgaben der Bußgeldstelle Berlin
- Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Abschleppen bzw. Umsetzung verkehrswidrig geparkter Kfz
- Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge
- Durchsetzung des Verkehrsrechts und Gewährleistung der Verkehrssicherheit
Sollten Sie Ihren Führerschein im Rahmen eines Fahrverbots abgeben müssen, ist dies auf jeder Polizeidienststelle rund um die Uhr möglich. Während der Öffnungszeiten können Sie dies auch bei der Bußgeldstelle Berlin erledigen. Als Nachweis benötigen Sie lediglich ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) sowie den Bußgeldbescheid. Wer nicht in Berlin lebt, kann den Führerschein häufig auch bei der örtlichen Polizei in Verwahrung geben. Auch das Übersenden per Post ist möglich.
Bußgeldkatalog und Bußgeldbescheid: Werkzeuge der Bußgeldstelle Berlin
Für das Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten sind in der Hauptstadt die Polizei und die Bezirksämter verantwortlich. Die Übermittlung der Verfahren passiert in Papierform oder elektronisch. Die Bußgeldstelle Berlin erstellt Bußgeldbescheide, wertet Anhörungsbögen sowie Zeugenfragebögen aus und bearbeitet die Einsprüche zum Bußgeldbescheid.
Beim Strafmaß orientiert sich die ZBS Berlin am bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. In diesem findet sich eine Bußgeldtabelle, in der sämtliche Vergehen mit Tatbestandsnummer und entsprechender Buße vermerkt sind.
Kontakt zur Bußgeldstelle Berlin: Adresse und Telefonnummer
Oftmals haben Betroffene das Verlangen, Kontakt zur Bußgeldstelle aufzunehmen. Dennoch sollte vor der Kontaktaufnahme beachtet werden, dass Auskünfte nur dann erteilt werden können, wenn es bereits ein Aktenzeichen gibt. Das bedeutet, dass die Behörde keinerlei Auskünfte zu einem bestimmten Fall geben kann, für den noch keine eindeutige Zuordnung stattgefunden hat. Bei allgemeinen Fragen können Sie aber die Bußgeldstelle Berlin per Telefon erreichen und entsprechende Informationen erfragen.
Im Rahmen des digitalen Serviceangebots der Bußgeldstelle Berlin können sich Betroffene auch per Online-Portal zu Tatvorwürfen äußern oder „Blitzerfotos“ anschauen. Die Zugangsdaten erhalten Betroffene per Anhörungsbogen. Ein wirksamer Einspruch per Email ist allerdings noch nicht möglich, da dafür die elektronische Signatur fehlt.
Bußgeldstelle Berlin
Adresse | Kontakt |
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Regionale Bußgeldstelle: |
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Postanschrift 12660 Berlin Akten- und Fotoeinsicht Magazinstraße 5 10179 Berlin | Telefon: +49 30/4664-995150 Fax: +49 30/4664-99529 -7 oder -8 bussgeldstelle @bowi.berlin.de Homepage www.berlin.de |