Die meisten Bundesländer sind bereits dazu übergegangen, ihr Bußgeldverfahren zu zentralisieren. In der Deutschland-Tabelle finden Sie die entsprechende Bußgeldstelle für jedes Bundesland.
Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Freien Hansestadt Bremen
Anders als häufig vermutet, handelt es sich bei der Freien Hansestadt Bremen um keinen Stadtstaat wie Hamburg oder Berlin, sondern um einen Zwei-Städte-Staat. Bremen ist das kleinste Bundesland Deutschlands und besteht aus den Großstädten bzw. Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Zusammen beherbergen sie über 660.000 Einwohner. Die Verkehrsordnungswidrigkeiten im Land werden nicht wie in der Hauptstadt oder in Bayern in einer sogenannten zentralen Bußgeldstelle bearbeitet, sondern jeweils in den beiden Stadtgemeinden.
Für Bremen ist das Stadtamt für sämtliche Arten von Ordnungswidrigkeiten zuständig. Neben den Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Rotlichtverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen kümmert sich die Bußgeldstelle Bremen auch um allgemeine Ordnungswidrigkeiten wie Lärmschutz, Nichtraucherschutz, Rundfunkgebühren, Hundehaltung oder Baumschutz. Das Spektrum der zu bearbeitenden Verfahren ist also recht breit gefächert.
Die Bußgeldstelle der Seestadt Bremerhaven hat ein ähnlich breites Aufgabengebiet. Im Stadtgebiet kommt es jährlich zu ca. 100.000 Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie 1.500 sonstigen Ordnungswidrigkeiten. Meistens werden allerdings nur Verwarnungen ausgesprochen und Geldbußen bis 35 Euro verteilt. Um die allgemeine Verkehrssicherheit zu gewährleisten, arbeitet die Bußgeldstelle eng mit der Schutzpolizei zusammen. Schwerpunkte bei der Verkehrsüberwachung sind 30er-Zonen, unfallträchtige Gefahrenbereiche und Schulen sowie Kindergärten.
Bußgeldstelle Bremen: Ablauf des Bußgeldverfahrens
Wird durch einen Kraftfahrer innerhalb des Bundeslandes Bremen gegen das Verkehrsrecht verstoßen, ist entscheidend, in welcher Stadtgemeinde es zu diesem Verstoß kam.
Je nachdem wird das Bußgeldverfahren durch die Bußgeldstelle im Stadtamt Bremen oder durch die Bußgeldstelle in Bremerhaven eröffnet. Dort werden entsprechend der Tat und Bußgeldtabelle Bußgelder, Punkte oder ein Fahrverbot vergeben.
Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog dient dabei grundsätzlich als Orientierungsrahmen. Unter bestimmten Umständen können die Strafen aber auch höher bzw. geringer ausfallen. Auch die Entscheidung, ob nur ein Verwarngeld verhängt wird, obliegt der Bußgeldstelle Bremen bzw. Bremerhaven. Doch wie läuft ein solches Bußgeldverfahren eigentlich ab?
Am Anfang steht die Tat. Diese muss beweisbar stattgefunden haben. Dazu gibt es beispielsweise stationäre und mobile Blitzeranlagen. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden dann durch die Polizei bei einer Bußgeldstelle in Bremen angezeigt. Gleiches gilt für Parksünder, nur dass für den stehenden Verkehr weitgehend das Ordnungsamt zuständig ist.
Danach übernimmt die Bußgeldstelle Bremen und prüft den Sachverhalt. Anschließend versendet sie im Rahmen der Ermittlung Anhörungs- und Zeugenfragebögen. Nach Abschluss der Ermittlungen wird durch die entsprechende Bußgeldstelle in Bremen der Bußgeldbescheid versendet.
Betroffene haben die Möglichkeit, die Strafe anzuerkennen und das Bußgeld zu bezahlen bzw. die Punkte und das Fahrverbot zu akzeptieren oder Einspruch einzulegen, wenn sie der Meinung sind, dass der Vorwurf ungerechtfertigt ist.
Zentrale Services im Stadtamt Bremen
Neben der Bußgeldstelle der Stadtgemeinde Bremen beherbergt das Stadtamt noch weitere Behörden wie die Führerscheinstelle, das Standesamt oder das Bürgerservicecenter.
Bußgeldstelle Bremen und Bremerhaven
Adresse | Kontakt |
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Regionale Bußgeldstelle: |
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Stadtamt Bremen Bußgeldstelle/Verkehrsordnungswidrigkeiten |
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Postanschrift Stresemannstraße 48 28207 Bremen | Telefon: +49 421/361-88624 Fax: +49 421/496-59301 bussgeldstelle @stadtamt. bremen.de Homepage www.stadtamt. bremen.de |
Stadtamt Bremen Bußgeldstelle/Verkehrsordnungswidrigkeiten |
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Postanschrift Postfach 21 03 60 27524 Bremerhaven Besucheradresse Hinrich-Schmalfeldt- Straße 30 Stadthaus 5, 2. Etage 27576 Bremerhaven | Telefon: +49 471/590-3765 Fax: +49 471/590-3779 bussgeldstelle @magistrat. bremerhaven.de Homepage www.bremer haven.de |