In einigen Bundesländern gibt es keine Zentrale Bußgeldstelle. Die Zuständigkeit einer Behörde ist dann oft auf einen Bezirk bzw. Landkreis begrenzt. In der Deutschland-Tabelle finden Sie die entsprechende Bußgeldstelle je Bundesland.
Die Zentrale Bußgeldstelle Brandenburg und ihre Aufgaben
Die in Gransee ansässige zentrale Bußgeldstelle ist in der Polizei Brandenburg integriert. Sie ist Teil des Zentraldienstes (ZDPol), der zentralen Dienstleistungs- und Serviceeinrichtung der Polizei und bearbeitet sämtliche Verkehrsordnungswidrigkeiten, die im Land Brandenburg begangen werden. Dazu gehören Delikte wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsvergehen oder Verstöße gegen die Ladungssicherheit bei LKW.
Wie in vielen anderen Bundesländern wurde mit der Bußgeldstelle Brandenburg eine zentrale Einrichtung geschaffen, welche die Kommunen in ihrer Verwaltungsarbeit entlastet und eine effiziente Bearbeitung der Bußgeldverfahren ermöglicht. Die Polizei meldet alle Verstöße gegen das Verkehrsrecht, die sie im Land Brandenburg registriert, der Bußgeldstelle. Diese prüft die Beweismittel und führt entsprechende Anhörungen oder Zeugenbefragungen durch. Schließlich erstellt die Bußgeldstelle Gransee, welche knapp 70 km von Berlin entfernt ist, einen Bußgeldbescheid.
Inhaltsverzeichnis
Bei ihrer Arbeit orientiert sich die Behörde an den im Bußgeldkatalog niedergeschriebenen Tatbeständen und verteilt entsprechend Bußgelder, Punkte oder ein Fahrverbot. Im Ermessen der Bußgeldstelle Gransee liegt auch die Entscheidung darüber, ob sie einen Bußgeldbescheid verschickt oder ob sie lediglich ein Verwarngeld verhängt. Als zentrale Bußgeldstelle in Brandenburg geht es der Behörde um die Erhöhung der Verkehrssicherheit im Land und um die Durchsetzung der Verkehrsregeln, welche beispielsweise in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt sind.
Aufgaben der Bußgeldstelle Gransee
- Sichtung der Beweismittel
- Eröffnung des Bußgeldverfahrens
- Ermittlung mittels Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen
- Erstellung des Bußgeldbescheids
- Bearbeitung der Einsprüche Betroffener
- Durchsetzung des Verkehrsrechts und Gewährleistung der Verkehrssicherheit
Bußgeldstelle Gransee – die Internetwache mit Online-Service
Die zentrale Bußgeldstelle in Gransee bietet seit 2007 den Service „OWi interaktiv“ an. Damit war sie die erste deutsche Behörde, welche Betroffenen die Möglichkeit bot, online den Anhörungsbogen auszufüllen, „Blitzerfoto“ anzuschauen oder die Tatbestände einzusehen. Durch den Online-Service ist es also nicht mehr zwingend notwendig, per Post seine Angaben zu machen. Wird Ihnen in Brandenburg ein Vergehen vorgeworfen, erhalten Sie mit dem Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid Zugangsdaten zum Online-Portal.
Im Portal eingeloggt erhalten Sie neben dem Beweisbild auch Einblick über weitere Daten zum Vorfall. Die können z. B. hilfreich sein, wenn ein Anwalt sich einen ersten Überblick verschaffen möchte.
Die Polizei Brandenburg möchte mit ihren Online-Service ihr Image als Internetwache stärken. Im Rahmen der Einführung des E-Government-Portals haben Bürger neben der Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten außerdem die Möglichkeit, online eine Strafanzeige zu erstatten, Fälle von Wirtschaftskriminalität sowie Korruption zu melden oder Hinweise zu Straftaten und Fahndungen zu geben.
Weitere Online-Service sind:
- Versammlung und Demonstration anmelden
- Beantragen einer Kampfmittelfreiheitsbescheinigung
- Lob und Beschwerde mitteilen
- Polizei-Orchester anfragen
- Waffenrecht mit Ratgeber
Was steht im Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Gransee?
Von der Bußgeldstelle Gransee können Sie Anhörungsbögen, Zeugenfragebögen und Bußgeldbescheide erhalten. Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen dienen der Behörde als Mittel der Untersuchung im Bußgeldverfahren. Durch sie werden entsprechende Informationen eingeholt, die für die Erstellung des Bußgeldbescheids notwendig sind.
Im Bußgeldbescheid der zentralen Bußgeldstelle Gransee finden Sie alle wichtigen Informationen zu dem vorgeworfenen Delikt und dessen Folgen. Auch eine Rechtsbelehrung z. B. zu Einspruchsfristen ist im Schreiben zu finden. Sollten Sie von einem Fahrverbot betroffen sein, finden Sie im Dokument auch die Adresse für die Verwahrung Ihres Führerscheins im betreffenden Zeitraum. In der Regel ist es aber auch möglich, den Führerschein bei der örtlichen Polizeibehörde abzugeben. Zuvor sollten Sie aber klären, ob dies möglich ist. Die Abgabe des Führerscheins per Post ist eine weitere Option.
Bußgeldstelle Brandenburg
Adresse | Kontakt |
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Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg |
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Postanschrift Oranienburger Str. 31a 16775 Gransee | Telefon: +49 3306/750-500 Fax: +49 3306/750-329 zentrale. bussgeldstelle @polizei. brandenburg.de Homepage www.polizei. brandenburg.de |