In einigen Bundesländern gibt es keine Zentrale Bußgeldstelle. Die Zuständigkeit einer Behörde ist dann oft auf einen Bezirk bzw. Landkreis begrenzt. In der Deutschland-Tabelle finden Sie die entsprechende Bußgeldstelle je Bundesland.
Bußgeldstelle Hamburg – die zentrale Behörde für Ordnungswidrigkeiten im Verkehr
Die Freie Hansestadt ist zugleich eine Kommune und ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Im Stadtstaat leben gegenwärtig über 1,76 Millionen Einwohner. Die Stadt an der Elbe ist damit nach Berlin die zweitgrößte Metropole der Republik. Besonders der Hamburger Hafen ist international bekannt. Jährlich werden dort über 140,4 Millionen Tonnen an Wirtschaftsgütern umgeschlagen und quer durch Europa und die Welt verschickt. Die Hansestadt ist damit einer der bedeutendsten Logistikstandorte Europas.
Aber auch für den Straßenverkehr bildet Hamburg einen wichtigen Knotenpunkt. Mehrere Bundesautobahnen führen am Stadtgebiet entlang. Zu nennen sind die A1, A7, A23 und die A25. Außerdem führen noch verschiedene Bundesstraßen auf den Stadtkern von Hamburg zu. Im Raum Hamburg gibt es über 4000 Kilometer Straße, wovon ein großer Teil als Tempo-30-Zone ausgewiesen ist. Dies hat vor allem eine historische Ursache, denn in der Hansestadt wurde Anfang der 1980er Jahre erstmals eine solche Zone eingerichtet.
Bei einem solch hohem Verkehrsaufkommen in Hamburg verwundert es nicht, dass es im Stadtgebiet häufig zu Verkehrsordnungswidrigkeiten kommt. Für die Bearbeitung der Verstöße ist die Bußgeldstelle Hamburg zuständig. Sie ist der Behörde für Inneres und Sport (Innenbehörde) eingegliedert und Teil des Einwohner-Zentralamts. Die in Hamburg ansässige Bußgeldstelle arbeitet naturgemäß eng mit der Polizei und dem Ordnungsamt zusammen. Für den fließenden Verkehr ist vor allem die Hamburger Polizei zuständig. Sie überwacht die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO) und misst die Geschwindigkeiten auf den zahlreichen Straßen der Stadt.
Kommt es zum Verstoß gegen das Verkehrsrecht, wird dieser bei der Bußgeldstelle Hamburg angezeigt. Die Behörde prüft den Vorwurf und erstellt den Bußgeldbescheid. Dem Tatbestand und Bußgeldkatalog entsprechend wird dann ein Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot von einem bis drei Monate angeordnet.
Die Bußgeldstelle Hamburg hat folgende Aufgaben:
- Auskünfte und Informationen geben
- Protokollierung von Einwänden gegen Verwarnungen
- Protokollierung von Einsprüchen gegen den Bußgeldbescheid
- Verwahrung des Führerscheins bei Fahrverboten
- Bearbeitung von Anträgen zu Ratenzahlung
Einspruch einlegen bei der Bußgeldstelle Hamburg
Nicht immer ist ein Vorwurf durch die Bußgeldstelle Hamburg gerechtfertigt und auch nicht jeder Bescheid ist korrekt erstellt. Aus diesem Grund gibt es stets die Möglichkeit zum Einspruch. Jeder Bußgeldbescheid sollte also gründlich geprüft werden. Die Bearbeitung der Widersprüche leistet die Behörde selbst in ihrer Rechtsabteilung.
Nach Erhalt des Bußgeldbescheids haben Betroffene zwei Wochen Zeit, den Einspruch einzulegen. Tun sie das nicht, erhält er Rechtskraft. Die Punkte werden dann in der Verkehrssünderkartei in Flensburg eingetragen und die Bußgelder müssen gezahlt werden. Falls die Summe zu hoch ist, kann mit der Bußgeldstelle Hamburg auch eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Sollte ein Fahrverbot verhängt worden sein, können Sie Ihren Führerschein bei der Bußgeldstelle Hamburg persönlich, postalisch oder per Nachtbriefkasten abgeben. Ob auch die nächstgelegene Polizeidienststelle den Führerschein entgegen nimmt, kann telefonisch erfragt werden. Dort wo Sie den Führerschein in Verwahrung geben, können Sie ihn in der Regel auch abholen.
Bußgeldstelle Hamburg
Adresse | Kontakt |
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Behörde für Inneres und Sport EinwohnerZentralamt Hamburg Bußgeldstelle | |
Postanschrift Amsinckstraße 34 20097 Hamburg | Telefon: +49 40/42839-3124 Fax: +49 40/427939-660 Bussgeldstelle @eza. hamburg.de Homepage www.hamburg.de |