In einigen Bundesländern gibt es keine Zentrale Bußgeldstelle. Die Zuständigkeit einer Behörde ist dann oft auf einen Bezirk bzw. Landkreis begrenzt. In der Deutschland-Tabelle finden Sie die entsprechende Bußgeldstelle je Bundesland.
Polizeipräsidium Rheinpfalz und die Bußgeldstelle in Speyer
Auf einer Fläche von über 19.850 Quadratkilometern leben in Rheinland-Pfalz gegenwärtig mehr als vier Millionen Einwohner. Durch das Bundesland verlaufen neben Bundes-, Land- und Kreisstraßen auch ca. 860 km Autobahn. Für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist die Polizei in Speyer mit ihrer Bußgeldstelle verantwortlich. In der zentralen Behörde werden nahezu alle Bußgeldverfahren des Landes Rheinland-Pfalz eröffnet und durchgeführt.
Seit Beginn 2013 gibt es die zentrale Bußgeldstelle in Rheinland-Pfalz. Zuvor waren die fünf bei der Polizei eingerichteten und 24 kommunalen Bußgeldstellen zuständig. Auf Forderung des Landesrechnungshofes kam es zur Zusammenlegung in der Bußgeldstelle Speyer.
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Die Reform folgte dem Grundsatz, dass die feststellende Stelle zugleich auch für die Ahndung sowie Verfolgung zuständig sein soll. Immerhin ermittelt in der Hauptsache die Polizei sämtliche Verkehrsverstöße. Aus Effizienzgründen machte es daher auch Sinn, beim Polizeipräsidium die in Speyer ansässige Bußgeldstelle einzurichten.
Die Zentrale Bußgeldstelle Speyer ist laut eignen Angaben für die landesweite Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr sowie bei Verkehrsunfällen verantwortlich. Sie leitet die Verfahren sein, führt die Ermittlungen durch bzw. veranlasst weitere Ermittlungen durch die Polizei. Gemäß bundeseinheitlichem Bußgeldkatalog setzt sie Strafen wie Bußgelder, Punkte oder ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten fest. Diese werden per Bußgeldbescheid rechtkräftig verhängt.
Weitere Aufgaben der Bußgeldstelle in Speyer:
- Gewährung von Akteneinsicht
- Bearbeitung von Einsprüchen sowie Anträgen
- Überwachung des Zahlungsverkehrs
- Gewährung von Stundung und Ratenzahlung
- Niederschlagung bzw. Erlass von Geldbußen bzw. Nebenkosten
- Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen
- Beantragung von Erzwingungshaft
- Vollstreckung von Fahrverboten
- Verwahrung bzw. Beschlagnahmung von Führerscheinen
Die Bußgeldstelle in Speyer kümmert sich in der Hauptsache aber um den fließenden Verkehr, also Rotlichtverstöße, Abstandsvergehen oder Geschwindigkeitsüberschreitungen. Parkvergehen sind Teil des ruhenden Verkehrs, der noch durch die Ordnungsämter bzw. Polizeibehörden vor Ort bearbeitet wird.
Akteneinsicht in der Bußgeldstelle Speyer
Bei einem Bußgeldverfahren, das Sie betrifft, ist es manchmal durchaus sinnvoll, sich die Akten in den Behörden anzuschauen. Die Einsicht kann hilfreich sein, wenn es um Mängel in der Beweisführung geht. Bei den Protokollen zur Geschwindigkeitsmessung, Datumsangaben, Beweisfotos oder beim sogenannten Eichschein kann es zu Formfehlern kommen, die letztlich entlastend für einen Betroffenen sein können. Punkte, Bußgelder und Fahrverbote könnten verhindert werden.
Nach § 49 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) haben Betroffene ein Recht auf Akteneinsicht. Die Bußgeldstelle Speyer ist also verpflichtet, Ihnen Akteneinsicht zu gewähren. Solange keine „schutzwürdigen Interessen von Dritten“ in Gefahr geraten, sollte das ohne Probleme vonstattengehen. Dennoch empfiehlt es sich, einen erfahrenen Verkehrsanwalt die Akteneinsicht zu überlassen, denn er kann relativ schnell erkennen, ob es zu Formfehlern gekommen ist.
Bei einer Ordnungswidrigkeit gibt es zwei Formen von Akten:
- Bußgeldakte: Zustellungsnachweise für den Bußgeldbescheid
- Ermittlungsakte: bestehend aus z. B. Beweisfoto, Eichschein der Messgeräte und weiteren Dokumenten, welche als Beweis für die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit dienen.
Um den Inhalt Ihrer Akte einsehen zu können, sollten Sie sich an die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer wenden. Diese beantworten Ihnen Ihre Fragen und gibt Ihnen alle notwendigen Informationen darüber, welche Anträge eingereicht werden müssen. Außerdem können Sie mit ihr direkt einen Termin für die Akteneinsicht ausmachen.
Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
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Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz |
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