In einigen Bundesländern gibt es keine Zentrale Bußgeldstelle. Die Zuständigkeit einer Behörde ist dann oft auf einen Bezirk bzw. Landkreis begrenzt. In der Deutschland-Tabelle finden Sie die entsprechende Bußgeldstelle je Bundesland.
Hand in Hand: Polizei und Zentrale Bußgeldstelle Bayern
In Bayern folgt die Organisation und Struktur des Bußgeldverfahrens modernen Standards. Mit ihrer Zentralen Bußgeldstelle (ZBS) ahndet Bayern die verschiedensten Verstöße gegen das Verkehrsrecht und trägt auf diese Weise zu einer höheren Sicherheit im Straßenverkehr bei. Die Bußgeldstelle in Viechtach ist in das dortige Polizeiverwaltungsamt integriert und bearbeitet fast alle Ordnungswidrigkeiten, die in Bayern begangen werden. Dazu arbeitet sie eng mit den zuständigen Polizeidienststellen zusammen.
Werden durch die Polizei Vergehen wie Geschwindigkeitsübertretungen oder Rotlichtverstöße registriert, ermitteln die Beamten zunächst vor Ort durch beispielsweise eine Erstanhörung der Verkehrssünder. Danach leiten sie den Vorfall nach Viechtach in die Bußgeldstelle weiter. Die ZBS verwaltet den Verkehrsverstoß und ermittelt dann gegebenenfalls weiter.
Im Rahmen der Ermittlungen kann sie Beweise sichten, den Anhörungs- bzw. Zeugenbefragungsbogen verschicken oder die Polizei beauftragen, Zeugen zu vernehmen oder Beweismittel zu sichern. Hat die Bußgeldstelle Viechtach alle notwendigen Informationen erhalten, kann sie ein Bußgeld mittels Bußgeldbescheid erheben. Dabei muss sie stets auf die strengen Vorgaben für das Bußgeldverfahren achten.
Inhaltsverzeichnis
Wie arbeitet die Zentrale Bußgeldstelle Viechtach?
Bei der Höhe der Strafe orientiert sich die zentrale Bußgeldstelle Bayern am bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Sie hat bei der Interpretation der Bußgeldtabelle aber einen gewissen Ermessensspielraum, wodurch in Einzelfällen manche Strafen auch höher bzw. geringer ausfallen können. Bei schweren Verkehrsordnungswidrigkeiten vergibt sie Punkte oder erteilt Fahrverbote. Dann ist sie auch für das Einsammeln bzw. die Wiederausgabe der Führerscheine zuständig.
Es liegt im Ermessen der Bußgeldstelle Viechtach, ob sie statt einem Bußgeld lediglich ein Verwarnungsgeld verlangt. Geht der Betroffene nicht darauf ein, verschickt die Bußgeldstelle Viechtach den Bußgeldbescheid, gegen den Betroffene Einspruch einlegen können.
Moderne Infrastruktur im Bußgeldverfahren
In der Verwaltung der Zentralen Bayrischen Bußgeldbehörde arbeiten über 200 Mitarbeiter, die über eine Million Bußgeldverfahren durchführen. Durch die Zentralisierung des Bußgeldverfahrens in der Bußgeldstelle Viechtach werden die Kommunen entlastet, da für sie der Verwaltungsaufwand sinkt.
Insgesamt werden die Verfahren effizienter und schneller durchgeführt, ohne oft langwierige Kompetenz- und Zuständigkeits-Streitigkeiten. Das bedeutet aber nicht, dass die Bayrischen Gemeinden keine eigene Bußgeldstelle unterhalten dürfen. Auch sie können für bestimmte Verstöße Bußgeldbescheide erstellen. Ihnen ist es allerdings möglich, einen Großteil der Bußgeldverfahren an die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach abzugeben. Dadurch erhält die öffentliche Verwaltung in den Kommunen eine gewisse Entscheidungsfreiheit.
Die Arbeit der Zentralen Bußgeldstelle Viechtach ist gekennzeichnet durch:
- eine moderne Organisation und Infrastruktur in der Verwaltung
- effiziente und schnelle Verfahren
- einen einheitlicher Standard
- Transparenz gegenüber dem Bürger
- eine Entlastung des Verwaltungsaufwands der Bayrischen Kommunen
- die Möglichkeit für die Kommunen, trotzdem Bußgeldverfahren durchzuführen
Bußgeldstelle Bayern
Adresse | Kontakt |
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Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt |
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Postanschrift Mönchhofstraße 43 94234 Viechtach | Telefon: +49 9942/954-580 Fax: +49 9942/952-241 Homepage www.polizei. bayern.de |