Bußgeldstellen nach Bundesland
Bundesland | Bußgeldstellen (alphabetisch nach Standort) |
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Baden-Württemberg | Zentrale Bußgeldstelle in: Karlsruhe Regionale Bußgeldstellen: Aalen, Alb-Donau Kreis, Baden-Baden, Balingen, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg im Breisgau, Freudenstadt, Friedrichshafen, Göppingen, Stadt Heidelberg, Heidenheim, Heilbronn, Hohenlohekreis, Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Offenburg, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Rastatt, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Überlingen, Ulm, Villingen-Schwenningen, Waiblingen, Waldshut-Tiengen, Zollernalbkreis |
Bayern | Zentrale Bußgeldstelle in: Viechtach |
Berlin | Zentrale Bußgeldstelle in: Berlin |
Brandenburg | Zentrale Bußgeldstelle in: Gransee |
Bremen | Bußgeldstelle in: Bremen und Bremerhaven |
Hamburg | Zentrale Bußgeldstelle in: Hamburg |
Hessen | Zentrale Bußgeldstelle in: Kassel |
Mecklenburg-Vorpommern | Regionale Bußgeldstellen: Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte, Nordwestmecklenburg, Rostock Landkreis, Rostock Stadt, Schwerin, Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen *keine zentrale Bußgeldstelle |
Niedersachsen | Regionale Bußgeldstellen: Ammerland, Aurich, Braunschweig, Celle, Cloppenburg, Cuxhaven, Delmenhorst, Diepholz, Emden, Emsland, Friesland, Gifhorn, Goslar, Göttingen, Grafschaft Bentheim, Hameln-Pyrmont, Hannover, Harburg, Heidekreis, Helmstedt, Hildesheim, Holzminden, Leer, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Nienburg / Weser, Northeim, Oldenburg, Oldenburg, Osnabrück, Osnabrück, Osterholz, Osterode am Harz, Peine, Rotenburg (Wümme), Salzgitter, Schaumburg, Stade, Uelzen, Vechta, Verden, Wesermarsch, Wilhelmshaven, Wittmund, Wolfenbüttel, Wolfsburg *keine zentrale Bußgeldstelle |
Nordrhein-Westfalen | Regionale Bußgeldstellen: Aachen, Arnsberg, Bonn, Borken, Bottrop, Coesfeld, Duisburg, Düren, Düsseldorf, Essen, Euskirchen, Gelsenkirchen, Heinsberg, Köln, Krefeld, Leverkusen, Lippe, Mettmann, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Münster, Oberbergischer Kreis, Oberhausen, Recklinghausen, Remscheid, Rhein-Erft Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Sieg-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Solingen, Steinfurt, Viersen, Warendorf, Wuppertal *keine zentrale Bußgeldstelle |
Rheinland-Pfalz | Zentrale Bußgeldstelle in: Speyer |
Saarland | Zentrale Bußgeldstelle in: St. Ingbert |
Sachsen | Zentrale Bußgeldstelle in: Chemnitz Regionale Bußgeldstellen: Bautzen, Borna, Chemnitz, Dresden, Erzgebirgskreis, Freiberg, Görlitz, Leipzig, Meißen, Mittelsachsen, Nordsachen, Pirna, Plauen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Torgau, Vogtlandkreis, Zwickau |
Sachsen-Anhalt | Zentrale Bußgeldstelle in: Magdeburg Regionale Bußgeldstellen: Altmarkkreis Salzwedel, Anhalt-Bitterfeld, Börde, Burgenlandkreis, Dessau-Roßlau, Halle, Jerichower Land, Magdeburg, Mansfeld-Südharz, Osterode am Harz, Saalekreis, Salzlandkreis, Stendal, Wittenberg |
Schleswig-Holstein | Regionale Bußgeldstellen: Dithmarschen, Flensburg, Herzogtum Lauenburg, Kiel, Lübeck, Neumünste, Nordfriesland, Ostholstein, Pinneberg, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Segeberg, Steinburg, Stormarn *keine zentrale Bußgeldstelle |
Thüringen | Zentrale Bußgeldstelle in: Artern Regionale Bußgeldstellen: Altenburger Land, Eichsfeld, Gotha, Greiz, Hildburghausen, Ilm-Kreis, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt, Schmalkalden-Meiningen, Sömmerda, Sonneberg, Unstrut-Hainich-Kreis, Wartburgkreis, Weimarer Land |
Inhaltsverzeichnis
Kurz & knapp: Bußgeldstellen in Deutschland
Es gibt in Deutschland sowohl zentrale als auch regionale Bußgeldstellen. In dieser Tabelle finden Sie eine Übersicht
Die Hauptaufgabe einer Bußgeldstelle ist die Durchführung des Bußgeldverfahrens. Dazu verschicken sie z. B. Anhörungs- und Zeugenfragebögen sowie Bußgeldbescheide. Bei einem Fahrverbot nimmt sie die Führerscheine in Gewahrsam.
Häufig sind die zentralen Bußgeldstellen zuständig. Gibt es sie in einem Bundesland nicht oder wurden andere Regelungen getroffen, sind die regionalen Bußgeldstellen zuständig. Grundsätzlich richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ort, an dem Sie den Verstoß begangen haben.
Was macht eine Bußgeldstelle?
Die Hauptaufgabe einer Bußgeldstelle ist die Durchführung des Bußgeldverfahrens. Bei Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder Abstandsvergehen erstellt und verschickt sie den entsprechenden Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen und Bußgeldbescheid. Sie verhängt Bußgelder gemäß Bußgeldkatalog, sammelt Führerscheine bei einem Fahrverbot ein und händigt sie anschließend wieder aus. Sie sorgt dafür, dass Knöllchen gezahlt und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) geahndet werden. Das Ordnungsamt bzw. die Polizei zeigen bei der Bußgeldstelle die Vergehen an, die dann dort verwaltungstechnisch bearbeitet werden. Ähnlich einem Richter entscheidet sie über Bußgelder (gemäß Bußgeldtabelle), Punkte in Flensburg und Fahrverbote, hat dabei allerdings einen gewissen Ermessensspielraum. Richterliche Urteile und Präzedenzfälle muss sie beachten.
Die Aufgaben der Bußgeldbehörde sind vielfältig. So kümmern sie sich neben den Bußgeldbescheiden beispielsweise auch um Verwarnungsgelder und andere Maßnahmen im Straßenverkehr.
Aufgaben im Überblick:
- Erstellung der Bußgeldbescheide
- ggf. die zuständige Polizeidienststelle beauftragen, zu ermitteln
- sichergestellte Kfz verwahren (Falschparker)
- Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bearbeiten
- bei einem Fahrverbot die Führerscheine einsammeln bzw. wieder ausgeben
- Koordinierung der Bußgeldzahlungen (Sichtung, Ratenzahlung etc.)
Aufgaben der Bußgeldstelle im Video zusammengefasst
Welche Bußgeldstelle ist zuständig?
Grundsätzlich gilt nach § 36 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG): Ist nichts anderes bestimmt, übernimmt die fachlich zuständige oberste Landesbehörde die Bußgeldaufgaben. In der Regel ist das die Zentrale Bußgeldstelle, doch nicht alle Bundesländer haben ihre Bußgeldverfahren zentralisiert. Dann gilt nach § 37 Abs. 1 OWiG die Behörde als örtlich zuständig, in deren Bezirk der Verstoß begangen bzw. entdeckt worden ist oder der Betroffene zum Tatzeitpunkt bzw. dem Zeitpunkt der Einleitung des Bußgeldverfahrens wohnhaft war. Bei mehreren Ordnungswidrigkeiten durch einen einzelnen Täter können auch mehrere Bußgeldbehörden zuständig sein, vorausgesetzt die Vergehen können keiner einzelnen Stelle zugeordnet werden.
Vorrang hat eine Bußgeldstelle, wenn sie den vermeintlichen Täter zuerst vernommen bzw. durch die Polizei zuerst vernehmen lassen hat oder die Polizei ihr die Akten vom Vergehen zuerst übergeben hat. Bei Verstößen, die eine Straftat darstellen (z.B. Alkohol am Steuer), übergibt sie den Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft.
Die Bußgeldstelle ist eine Verwaltungsbehörde
Die Bußgeldstelle ist eine staatliche Organisationseinheit und auf gesetzlicher Grundlage in das Gefüge des Staates eingegliedert. Sie ist somit Träger des öffentlichen Rechts und besitzt staatliche Autorität. Damit ist sie ein Teil der ausführenden Gewalt des Staates (Exekutive). Die Durchführung des Bußgeldverfahrens findet in Deutschland weitestgehend auf Länderebene, zum Teil aber auch in den Kommunen statt. Ihr Ziel ist die Durchsetzung von Recht und Gesetz. Auf diese Weise sorgen sie für eine hohe Sicherheit im Straßenverkehr.
Jedes Bundesland hat seine eigene Struktur. Einige Bundesländer wie Bayern oder Thüringen sind dazu übergegangen, eine Zentrale Bußgeldstelle einzurichten. In anderen Ländern wie Baden-Württemberg oder Mecklenburg-Vorpommern werden die Aufgaben weitgehend dezentral und auf kommunaler Ebene erfüllt.
Die Verteilung der Kompetenzen und Zuständigkeiten kann für Außenstehende oft verwirrend sein. Das Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten gestaltet sich sehr komplex, übernehmen doch die zentrale Bußgeldstelle und die zuständige Polizeidienststelle Aufgaben bei der Verhängung von einem Bußgeld.
Die meisten Verkehrsteilnehmer kennen die Bußgeldbehörde nur vom Briefkopf eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids. Wer sich an die Verkehrsregeln hält, merkt nicht, dass es eine Bußgeldstelle gibt.
Hat die Bußgeldstelle immer recht?
Nein. Bei der Verhängung von Bußgeldern sind oft strenge Regeln einzuhalten. Es kann zu Fehlern kommen wie technischen Pannen bei der Geschwindigkeitsmessung. Oder die Verfahren werden nicht richtig eingehalten. Nicht jeder Bescheid ist korrekt und entspricht den rechtlichen Normen. Daher lohnt es sich häufig, einen Rechtsanwalt einzuschalten, der den Bußgeldbescheid überprüft. In einem Sprichwort heißt es: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Wer sich ungerecht behandelt fühlt, hat das Recht, Einspruch einzulegen. Bei grundsätzlichen Entscheidungen kann dann tatsächlich ein richterliches Urteil gefällt werden. Die Bußgeldstelle untersteht wie jede andere Behörde der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die im Artikel 95 des Grundgesetzes festgeschrieben ist.