Bußgeldrechner: Alle Ordnungswidrigkeiten auf einen Blick
Bußgeldtabelle: Vom Blitzer innerorts erwischt
Bußgeldtabelle: Außerorts geblitzt
Kurz & knapp: Bußgeldtabelle
Eine Bußgeldtabelle führt die möglichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog auf, welche bei einer Ordnungswidrigkeit ausgesprochen werden können.
Es handelt sich dabei um Richtwerte, welche im Einzelfall angepasst werden können. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Verkehrsteilnehmer durch beharrliche Pflichtverletzungen auffallen.
Gegen einen Bußgeldbescheid, welcher die Sanktionen gemäß Bußgeldtabelle aufführt, können Beschuldigte binnen 14 Tagen schriftlich bei der zuständigen Bußgeldstelle einen Einspruch einlegen.
Neuer Bußgeldkatalog 2024: Die wichtigsten Bußgeldtabellen
Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog in einer Tabelle zusammengefasst
Schon in der Fahrschule lernen angehenden Führerscheinbesitzer die Grundlagen der Verkehrssicherheit. Dazu gehört natürlich zu allererst, dass sich Verkehrsteilnehmer an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten.
Die Vorgaben zur Höchstgeschwindigkeit oder ausreichendem Abstand dienen der Sicherheit aller Kfz-, Radfahrer und Fußgänger. Wer diese Regeln missachtet, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Diese sind im sogenannten Tatbestandskatalog als Bußgeldtabelle zusammengefasst.
Welche Bußgelder sieht die Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen vor? Drohen in der Probezeit weitere Konsequenzen, wenn Führerscheinneulinge die Verkehrsregeln missachten? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und erläutert, wie Sie gegen Sanktionen, die der Bußgeldtabelle zu entnehmen sind, vorgehen können.
Inhaltsverzeichnis
Verkehrsordnungswidrigkeiten: Ahndung gemäß Bußgeldtabelle
Im Tatbestandskatalog sind sämtliche Sanktionen aufgeführt, welche bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ausgesprochen werden können. Dabei kann es sich um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten handeln.
Die Bußgeldtabelle dient der besseren Übersicht und ermöglicht es, die jeweiligen Sanktionen für eine Ordnungswidrigkeit direkt zu ermitteln. So können nicht nur Mitarbeiter der Bußgeldstelle schnell ermitteln, welche Strafen Sie im Bußgeldbescheid vermerken müssen.
Auch Verkehrssünder können mit einem Blick feststellen, ob gemäß Bußgeldtabelle Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot auf sie zukommen. Bei Letzterem handelt es sich um einen temporären Entzug der Fahrerlaubnis, welcher maximal drei Monate dauert. In dieser Zeit dürfen keine Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr geführt werden.
Bußgeldtabelle für zu schnelles Fahren
Eine der häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ist die Geschwindigkeitsüberschreitung. Fahren Verkehrsteilnehmer zu schnell und werden von einem Blitzer erwischt, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Der obigen Bußgeldtabelle können Sie entnehmen, welche Sanktionen für den jeweiligen Tempoverstoß vorgesehen sind. Dabei ist immer entscheidend, wo der Tempoverstoß begangen wurde.
So weichen die Regelsätze für Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot innerorts und außerorts voneinander ab. In Bezug auf Tempoverstöße greift zudem eine Sonderregel bei wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen:
Leisten sich Verkehrsteilnehmer innerhalb eines Jahres zweimal eine Tempoüberschreitung von 25 km/h oder mehr, erhalten diese ein Fahrverbot von einem Monat. Ist für die Ordnungswidrigkeit ohnehin ein Fahrverbot vorgesehen, wird dessen Dauer entsprechend verlängert.
Bußgeldtabelle: Lkw-Fahrern drohen hohe Sanktionen
Von Lkw geht aufgrund der Größe und des Gewichts potenziell ein höheres Risiko als von anderen Kfz aus. Nicht selten enden Kollisionen mit einem Brummi tödlich. Daher müssen Lkw-Fahrer eine besondere Konzentration an den Tag legen und sollten sich genau an die Verkehrsregeln halten.
Durch das größere Gefahrenpotenzial, sieht auch die Bußgeldtabelle härtere Strafen bei einem Fehlverhalten von Lkw-Fahrern vor. So erhalten Brummi-Fahrer schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr ein Fahrverbot von einem Monat.
Zudem sind Lkw-Fahrer verpflichtet, auf ihren Touren ausreichend Ruhezeiten einzuhalten. Auch eine maximale Lenkzeit pro Tag ist festgeschrieben. Wird diese überschritten, erhält der Betroffene ein Bußgeld. Auch der Unternehmer wird zur Kasse gebeten.
Bußgeldtabelle: Auf der Autobahn die Verkehrsregeln missachtet
Auch die Autobahn bietet Platz für eine Vielzahl unterschiedlicher Ordnungswidrigkeiten. In den Medien ist immer häufiger von Menschen zu lesen bzw. zu hören, welche im Ernstfall keine korrekte Rettungsgasse gebildet und somit die Versorgung von Verunfallten behindert haben.
Dieser Umstand ist auch dem Gesetzgeber nicht verborgen geblieben, sodass zum 19.10.2017 die Strafen für das Nichtbilden einer Rettungsgasse drastisch erhöht wurden. Der nachfolgenden Bußgeldtabelle können Sie die einzelnen Sanktionen entnehmen:
Verstoß | Bußgeld (€) | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine freie Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen gebildet, obwohl der Verkehr stockte. | 200 | 2 | 1 Monat |
... mit Behinderung | 240 | 2 | 1 Monat |
... mit Gefährdung | 280 | 2 | 1 Monat |
... mit Sachbeschädigung | 320 | 2 | 1 Monat |
Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Martinshorn sofort freie Bahn zu schaffen. | 240 | 2 | 1 Monat |
... mit Gefährdung | 280 | 2 | 1 Monat |
... mit Sachbeschädigung | 320 | 2 | 1 Monat |
Sie nutzten unberechtigt eine außerorts bei stockendem Verkehr gebildete Rettungsgasse | 240 | 2 | 1 Monat |
... mit Behinderung | 280 | 2 | 1 Monat |
... mit Gefährdung | 300 | 2 | 1 Monat |
... mit Sachbeschädigung | 320 | 2 | 1 Monat |
Doch wann genau muss eigentlich eine Rettungsgasse gebildet werden? § 11 Absatz 2 StVO gibt Aufschluss darüber:
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.
Bußgeldtabelle: In der Probezeit drohen zusätzliche Konsequenzen
Die in einer Bußgeldtabelle beschriebenen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote gelten für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen. Dabei wird kein Unterschied gemacht, wie lange der Betroffene bereits im Besitz der Fahrerlaubnis ist.
Allerdings können Fahranfängern, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden, neben den beschriebenen Strafen noch weitere Konsequenzen drohen. Dabei wird eine Einteilung in A- und B-Verstöße vorgenommen.
Als A-Verstoß gilt beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr. Diese Ordnungswidrigkeit führt in der Probezeit dazu, dass diese von zwei Jahren auf vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich muss der Betroffene ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen.
Kommt es zu einem erneuten A-Verstoß, weil beispielsweise das Handy am Steuer genutzt wird, erhält der Führerscheinneuling die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Kommt es zum insgesamt dritten A-Verstoß während der laufenden Probezeit, ist davon auszugehen, dass keine Fahreignung besteht. Die Fahrerlaubnis wird entsprechend entzogen und kann erst nach Ablauf einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten erneut beantragt werden.
Was bedeuten Tateinheit und Tatmehrheit?
Zwei wichtige Begriffe im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind die Tateinheit und Tatmehrheit. Welcher der beiden Fälle vorliegt, hat wesentliche Auswirkungen auf die Sanktionen gemäß Bußgeldtabelle, welche gegen einen Verkehrssünder ausgesprochen werden.
§ 19 Absatz 1 und 2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) definieren, wann eine Tateinheit vorliegt:
(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Gesetze, nach denen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, oder ein solches Gesetz mehrmals, so wird nur eine einzige Geldbuße festgesetzt.
(2) Sind mehrere Gesetze verletzt, so wird die Geldbuße nach dem Gesetz bestimmt, das die höchste Geldbuße androht. Auf die in dem anderen Gesetz angedrohten Nebenfolgen kann erkannt werden.
Besteht also eine Tateinheit, weil durch eine einheitliche Handlung mehrere Verkehrsregeln missachtet werden, erfolgt lediglich eine einzige Ahndung. Dabei sind die höchsten Sanktionen der vorliegenden Ordnungswidrigkeiten zu wählen.
Liegt hingegen eine Tatmehrheit vor, beispielsweise wenn ein Verkehrsteilnehmer alkoholisiert fährt, einen Unfall baut und zusätzlich Fahrerflucht begeht, erfolgt eine Bestrafung wegen zwei eigenständigen Handlungen, die nicht zusammengefasst werden können.
In der Praxis ist die Frage, ob Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegt, häufig nicht einfach zu beantworten. Auch die Rechtsprechung ist sich hierbei nicht immer einig, sodass immer die individuellen Umstände des jeweiligen Einzelfalls betrachtet werden müssen.
Können Sie gegen die Sanktionen gemäß Bußgeldtabelle vorgehen?
Hat ein Blitzer einen Tempoverstoß oder ähnliches registriert, wird zunächst der Halter des Kfz ermittelt, mit welchem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Dies erfolgt unkompliziert über eine Datenabfrage beim KBA.
Ist der Fahrzeughalter ermittelt, erhält dieser entweder einen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen, wenn klar ist, dass Halter und Fahrer nicht identisch sein können (zum Beispiel wenn es sich um Mann und Frau handelt).
Ist der korrekte Fahrer ermittelt und wurde diesem mit dem Anhörungsbogen die Möglichkeit eingeräumt, Angaben zur Ordnungswidrigkeit zu machen, erfolgt im nächsten Schritt die postalische Zustellung vom Bußgeldbescheid.
In diesem Dokument sind die Sanktionen gemäß Bußgeldtabelle vermerkt, welche für die Verkehrsordnungswidrigkeit fällig werden. Dabei kann es allerdings vorkommen, dass der Beschuldigte sich keiner Schuld bewusst ist und gegen die Strafen der Bußgeldstelle vorgehen möchte.
Dies ist per schriftlichem Einspruch möglich. Dieser muss binnen 14 Tagen nach Erhalt vom Bußgeldbescheid an die zuständige Bußgeldstelle geschickt werden. Es empfiehlt sich, den Brief per Einschreiben zu versenden, sodass Sie im Zweifelsfall die Einhaltung der Frist nachweisen können.
Marianne meint
2. November 2023 at 12:18
Warum werden eigentlich nicht die Fahrradfahrer kontrolliert, die ständig bei rot über die Ampel fahren, viele Kopfhörer tragen und sehr sehr viele mit dem Handy in der Hand fahren?
Max A meint
4. September 2021 at 0:32
Wenn ein Fußgänger bei Rotlicht über die Kreuzung geht, wird das noch geahndet, wenn ja, wie hoch? In Diskussionen hört man immer wieder, dass es ganz selten Strafen dafür gibt.