Kurz & knapp: Bußgeldverfahren
Der Ablauf eines Bußgeldverfahrens ist in Deutschland genau definiert.
Dazu gehören unter anderem die Ermittlungsarbeit der Behörden, der Versand von Bußgeldbescheiden und die Prüfung von Einsprüchen.
Verkehrssünder müssen neben dem Bußgeld mit weiteren Kosten aus dem Bußgeldverfahren rechnen.
Video: So läuft ein Bußgeldverfahren ab
Wann droht ein Bußgeldverfahren?
Inhaltsverzeichnis
Wer im Straßenverkehr zu schnell unterwegs ist, muss unter Umständen mit einem Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen. Aber auch andere Verstöße können zu einem solchen führen.
Bei Ordnungswidrigkeiten, die gegen das deutsche Verkehrsrecht verstoßen, wird in der Regel ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Ablauf und die Vorgehensweise sind dabei durch das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vorgeschrieben.
Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie, in welche Abschnitte das Bußgeldverfahren unterteilt werden kann, welche Kosten dabei anfallen können, wann die Verjährung beginnt und ob ein Einspruch möglich ist.
Wichtige Informationen zum Bußgeldverfahren:
Wie sieht der Ablauf beim Bußgeldverfahren aus?
Ein Bußgeldverfahren lässt sich grob wie folgt einteilen:
- Vorverfahren
Hierunter fallen die Ermittlungen der Verwaltungsbehörde und die Ahndung der Ordnungswidrigkeit durch den Bußgeldbescheid. - Zwischenverfahren
Dieses beinhaltet die Entscheidung über den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und bei berechtigten Einwänden die Übergabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft. - Gerichtliches Verfahren
Abgeschlossen wird das Bußgeldverfahren in der Regel durch eine Verhandlung vor dem jeweils zuständigen Gericht.
Anhörung zum Bußgeldverfahren: Was tun?
Häufig bekommen die Beteiligten an einer Ordnungswidrigkeit noch vor der Zustellung des Bußgeldbescheides die Möglichkeit, zum Geschehen Stellung zu nehmen. Im Bußgeldverfahren erfolgt die Anhörung dabei in der Regel durch einen Anhörungsbogen.
Haben Sie ein solches Schreiben erhalten, müssen Sie die erfragten Daten zu Ihrer Person angeben. Allerdings steht es Ihnen frei, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Sie können also von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.
Das Recht zu Schweigen besteht immer dann, wenn Sie sich selbst oder einen nahen Angehörigen belasten müssten, zum Beispiel wenn es sich dabei um den verantwortlichen Fahrer handelt.
Welche Kosten entstehen beim Bußgeldverfahren?
Bei einem Bußgeldverfahren fallen bestimmte Kosten an. Zum einen wären hierbei die Forderungen aus dem Bußgeldbescheid zu nennen. Diese setzen sich in der Regel wie folgt zusammen:
- Geldbuße gemäß Bußgeldkatalog
- Verwaltungsgebühr für den Bescheid (mindestens 25,00 Euro)
- Auslagen der Bußgeldstelle (z. B. Porto)
Legen Sie Einspruch gegen das Bußgeldverfahren ein, kommen weitere Kosten hinzu. Dabei kann es sich neben den Gebühren für die Gerichtsverhandlung auch noch um Ausgaben für Anwälte und Gutachter handeln.
Wie hoch die Gerichtskosten im Bußgeldverfahren ausfallen, hängt vom individuellen Fall ab. Eine Einschätzung zu den Gebühren und Erfolgsaussichten kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht geben.
Enes meint
29. März 2019 at 0:52
Ich hab 1.37 promire Alkohol getrunken und bei mir kommt 2100 Euro und 900 euro und 12 monat Fahrverbot Strafe das ist normal oder was bitte helfen mir
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2019 at 15:47
Hallo Enes,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Herrmann meint
28. Januar 2022 at 1:01
Habe heute einen Bußgeld über 55 Euro bekommen weil ich in nicht gekennzeichneten Flächen mein Auto abgestellt habe.
55Euro ist das nicht viel zu viel?
Michael meint
15. Dezember 2019 at 9:26
Selber schuld wer mit Alkohol Auto fährt den sollte man den Führerschein für immer weg nehmen
Torsten meint
22. Oktober 2020 at 9:18
👍 Sehe ich genauso! 1.37 ‰ sind schon kein Kavaliersdelikt mehr.
Riccardo Paparusso meint
3. Februar 2019 at 18:53
Handy am Steuer telefonieren,1 Punkt wenn sie
Geht weg 1 Jahre???
Horst meint
12. Oktober 2018 at 16:48
Mein Auto ist vor meiner Wohnung auf der Strasse fahruntüchtig geparkt, da ich keinen Privatparkplatz habe. Es ist angemeldet das es nicht abgeschleppt wird und erst repariert und tüv gemacht werden muss. Der tüv ist über 3 monate fällig. Nun.bekam ich eine verwarnung von 25€ nach der anhörung meineseits wird weiter darauf bestanden das Bussgeld zu zahlen. Wenn ich gefahren wäre und sie mich angehalten hätten würde ich das verstehen. Aber das ein Auto wo fahruntüchtig geparkt ist zwingen TÜV haben muss ist mir neu. Es wird mindestens noch 2 Monate ohne TÜV dastehen wo es ist, so lange wird es dauern bis ich das Geld zusammen habe um es reparieren zu lassen und TÜV zu machen. Ich bin der Meinung das der Hipo seine Kompotenzen hier überschreitet. Wahrscheinlich brauchen sie Weihnachtsgeld für hilfsbedürftige Polizisten.