Kurz & knapp: Busunfall
Hat ein Fahrgast einen Unfall im Bus, hat er keine Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, da er im öffentlichen Nahverkehr allgemein dazu verpflichtet ist, sich selbst zu sichern.
Bei einem Bus handelt es sich um einen Firmenwagen. Das Unternehmen schreibt in der Regel vor, wie nach einem Busunfall zu verfahren ist.
Grundsätzlich übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Schäden sowie das Schmerzensgeld.
Transportmöglichkeit Bus
Inhaltsverzeichnis
Busse sind ein fester Bestandteil in unserem Straßenbild und ermöglichen die Reise von A nach B für eine Vielzahl an Passagieren. Kommt es allerdings zu einem Busunfall, muss aus diesem Grund auch mit einer hohen Zahl an Verletzten gerechnet werden.
Wie bei jedem Zusammenstoß im Straßenverkehr auch, sind die Auswirkungen von einem Busunfall abhängig von verschiedenen Faktoren. Wichtig ist dabei unter anderem die gefahrene Geschwindigkeit der beteiligten Fahrzeuge, die Sicherung und Anzahl der Fahrgäste sowie das Bremsverhalten.
Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie nach welchen Kriterien ein Busunfall zu kategorisieren ist und wie Sie sich bei einem solchen zu verhalten haben.
Wodurch zeichnet sich ein Busunfall aus?
Grundsätzlich handelt es sich bei einem Verkehrsunfall mit dem Bus um ein plötzliches sowie zeitlich begrenztes und unfreiwilliges Ereignis, welches zu einem Sach- oder Personenschaden führt und an den ein Bus beteiligt ist.
Allerdings können sich hinter der Bezeichnung „Busunfall“ zwei verschiedenen Tathergänge verstecken: Zum einen kann es sich dabei um eine Kollision mit einem anderen Fahrzeug handeln. Kommen Personen dabei zu Schaden, wird häufig eine Kategorisierung als schwerer Busunfall vorgenommen.
Zum anderen kann unter einem Unfall mit dem Bus auch der Vorgang verstanden werden, der dazu führt, dass sich ein Insasse bei der Fahrt oder beim Aus- bzw. Einsteigen verletzt. In einem solchen Fall erfolgte kein Crash mit einem anderen Verkehrsteilnehmer. Vielmehr sind Unachtsamkeit, mangelnde Sicherung oder ein ruppiger Fahrstil des Busfahrers für die Verletzungen verantwortlich.
Busunfall: Unterscheidung nach Arten
Neben der Unterscheidung aufgrund der Unfallursache ist zudem auch eine weitere Differenzierung möglich. Bei dieser findet eine Unterteilung aufgrund des Einsatzbereiches des Busses statt. In diesem Zusammenhang sind vor allem Linien-, Reise- und Schulbusse zu nennen.
Linienbusse im öffentlichen Nahverkehr
Sowohl in ländlichen Gegenden als auch in den Großstädten bilden Busse ein zentrales Element im öffentlichen Nahverkehr. Da sie ohne Schienen oder Stromleitungen auskommen, sind sie flexibel und notfalls auch kurzfristig einsetzbar.
Ereignet sich mit einem Linienbus ein Unfall, so geschieht dieser statistisch gesehen vor allem im Berufsverkehr. Allerdings steigt durch das erhöhte Verkehrsaufkommen auch die Wahrscheinlichkeit für alle anderen Unfälle.
Das Risiko für einen Busunfall ist besonders beim Verlassen der Haltestellen groß, denn hier muss eine Eingliederung in den fließenden Verkehr erfolgen. Insbesondere in städtischen Gebieten stellt dieses Manöver aufgrund des beengten Platzes eine Herausforderung dar.
Mit dem Reisebus in einen Unfall verwickelt
Fern- und Reisebusse verbinden verschiedene Städte miteinander. Sie bilden damit eine kostengünstige Alternative zum Bahn- sowie Flugverkehr und erfreuen sich immer größerer Beliebtheit.
Sind Sie mit einem Fernbus unterwegs sind Sie – im Gegensatz zum Transport in einem Linienbus – dazu verpflichtet sich anzuschnallen. Dies ist wichtig, um auch bei einem Unfall mit dem Reisebus auf der Autobahn ausreichend gesichert zu sein.
Schulbusunfall: Kollision auf dem Weg zum Unterricht
Ausschließliche Schulbusse, die tatsächlich nur von Schülern einer bestimmten Bildungseinrichtung genutzt werden können, sind in Deutschland eher selten vertreten. Vielmehr handelt es sich dabei um eine Bezeichnung für Linienbusse, die zu den entsprechenden Zeiten die Schulen ansteuern.
In vielen Fällen zeichnen sich diese Busse durch ein starkes Fahrgastaufkommen auf, sie sind also grundsätzlich überfüllt. Bei einem Unfall mit einem Schulbus ist es deshalb häufig nicht allen Kindern möglich, sich festzuhalten. Schwere Verletzungen können bei einem solchen Busunfall die Folge sein.
So verhalten Sie sich nach einem Busunfall richtig
Ist ein Bus in einen Unfall verwickelt, kann dies bedeuten, dass viele Verletzte zu beklagen sind und diese in Panik ausbrechen. Aus diesem Grund sollten alle Beteiligten versuchen, Ruhe zu bewahren, denn nur so kann gewährleistet werden, dass sich alle in Sicherheit bringen können.
Die folgenden Schritte zeigen Ihnen, wie Sie sich nach einem Busunfall verhalten sollten und was es dabei unbedingt zu beachten gilt:
- Sicherung der Unfallstelle:
Nach einem Busunfall sollten alle Insassen das Fahrzeug verlassen und sich in Sicherheit bringen. Um einen Auffahrunfall zu verhindern sollte die Warnblinkanlage der Fahrzeuge eingeschaltet und das Warndreieck aufgestellt werden. Stellen Sie dabei sicher, dass Sie sich nicht selbst in Gefahr bringen. Um Ihre Sichtbarkeit zu erhöhen, ist es deshalb ratsam, eine Warnweste anzulegen. - Versorgung der Verletzten:
Ist die Unfallstelle gesichert, sollten im nächsten Schritt die Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet werden. Sind Personen verletzt, ist es notwendig, Polizei und Notarzt zu benachrichtigen. Während Sie auf deren Eintreffen warten, kann die Erstversorgung erfolgen. - Dokumentation vom Busunfall:
Bei einer Vielzahl von Verletzten bzw. Beteiligten ist eine Dokumentation von großer Bedeutung. Deshalb sollten die Kontaktdaten von allen involvierten Personen zusammengetragen werden. Wichtig ist dies zum Beispiel für die Abwicklung der Versicherungen. Zudem sollten die Schäden an den Fahrzeugen durch Fotos festgehalten werden. Auch eine Unfallskizze kann zur Aufklärung des Unfallhergangs beitragen.
Busunfall: Wann wird die Schuldfrage geklärt?
In der Regel handelt es sich bei einem Bus um einen Firmenwagen. Wie nach einem Busunfall zu verfahren ist, schreiben also deshalb meist die Unternehmen vor. Häufig bestehen diese auf eine Unfallaufnahme durch die Polizei, die dann auch die Klärung der Schuldfrage übernimmt.
Grundsätzlich muss bei einem Verkehrsunfall die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten am gegnerischen Fahrzeug und ggf. die Forderungen für Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld tragen.
Allerdings kann auch auf eine Teilschuld des Busfahrers entschieden werden, wenn dieser durch eine gefährliche Fahrweise oder eine Unachtsamkeit zum Busunfall beigetragen hat. Ist der Busfahrer am Unfall Schuld, muss dieser bzw. das Unternehmen bei dem er angestellt ist, für den Schaden aufkommen.
Elisabeth S. meint
22. November 2023 at 18:21
…beim Einsteigen in den Stadtbus, öffentlicher Nahverkehr wurde ich durch den automatischen Türschliesser rückwärts hinausgestossen – und schlug mit der linken, rückwärtigen
Brustkorbhälfte auf die Kante des Bürgersteigs. Dabei brach ich mir die 7. Und 8. Rippe, glatte Fraktur. Mehrere Fahrgäste waren mir behilflich – und von einem habe ich auch die Zusage als Zeugen.
Leider sah der Busfahrer nicht nach mir.
Einige Fahrgäste unterstützten mich darin, einen Krankenwagen kommen zu lassen.
So hangelte ich mich vorsichtig zum Busfahrer vor und war der Meinung, daß der automatische Türschliesser fiel zu schnell zufiel, weil mit mir als letzte mindestens 6 Personen einstiegen. Dann erst ging er mit mir zum entsprechenden Einstieg und erklärte mir die Automatik, dass man auch noch mit den Händen die rechten und linken Türflügel zurückdrücken kann. Aber meine Hände waren nicht frei, ich trug einen kleinen Einkauf mit mir.
Anschließend stellte mich der Busfahrer vor die Entscheidung – weiterfahren oder den Krankenwagen rufen.
Mit Unterstützung einiger Fahrgäste entschied ich mich für den Krankenwagen, welcher mich in’s Krankenhaus brachte. Nach dem Röntgen und anschließender langer Wartezeit wurde ich mit Schmerztherapie, Ibuprofen 600 bis 3×täglich und Atemtherapie zur ambulanten Weiterbehandlung und klinische Kontrolle im Verlauf entlassen.
Eine traurige Anmerkung zum Schluss – ein Fahrgast schrie mich voller Zorn an, weil es durch meinen Unfall zu Verspätungen kam „In Ihnen soll alles gebrochen werden, was es zum Brechen gibt!“
rößger, r meint
28. September 2022 at 11:09
ich erlitt nach dem Einsteigen in den Bus der Linie 31 in Chemnitz einen Unfallschaden, laut MRT den Abriss der Rotatarenmanschette, weil der Busfahrer so ruckartig angefahren ist, bevor ich meinen, einen Sitzplatz für Schwerbeschädigte erreicht hatte.
Jetzt schreibt HDN, der Ass. jur. wäre dem Mitglied gar nicht bekannt, obwohl es seit kurz nach dem Unfall Unfallanzeige und Schriftwechsel gibt zwischen der CVAG Chemnitz und mir.
Ich hätte keine Zeugen angegeben, was stimmt, denn keiner im Bus half mir….