Kurz & knapp: Carsharing-Unfall
Nutzen Sie Fahrzeuge von gewerblichen Anbietern, verfügen diese meistens über eine Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung, wobei vom Kunden eine Selbstbeteiligung verlangt wird.
Die Höhe der Selbstbeteiligung ist den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entnehmen. In der Regel beträgt sie zwischen 500 und 1.500 Euro.
Beim privaten Carsharing teilen sich die Beteiligten die Kosten, wenn sich ein Unfall ereignet hat und Schäden entstanden sind.
Carsharing: Geteilte Autos werden in Deutschland immer beliebter
Inhaltsverzeichnis
Aufgrund hoher Benzinpreise und Unterhaltungskosten entscheiden sich immer mehr Menschen gegen ein eigenes Auto. Um aber weiterhin mobil zu sein, steigen einige Autofahrer deshalb auf das – vor allem für Gelegenheitsfahrer verhältnismäßig kostengünstige – Carsharing um.
Die Gemeinschaftsautos sind in den Großstädten bereits verbreitet und Autofahrer können hier zwischen diversen professionellen als auch privaten Anbietern wählen. Neben den Preisen sollte dabei aber auch der Versicherungsschutz beachtet werden, damit nach einem Carsharing-Unfall keine böse Überraschung droht.
Im nachfolgenden Ratgeber erhalten Sie Antworten auf die folgenden Fragen: Muss der Fahrer des Wagens für den Schaden aufkommen oder greift eine Versicherung? Was müssen Sie tun, wenn sich beim Carsharing ein Unfall zugetragen hat?
Besteht bei einem Carsharing-Unfall ein Versicherungsschutz?
Bevor Sie mit einem Gemeinschaftsauto losfahren, sollten Sie sich über den Versicherungsschutz informieren. Da beim Carsharing Fahrzeughalter und Fahrer grundsätzlich nicht identisch sind, wird über den Carsharing-Anbieter eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Diese soll der besonderen Versicherungskonstellation bei einem Carsharing-Unfall Rechnung tragen.
Nutzen Sie die Fahrzeuge von gewerblichen Anbietern, verfügen diese in der Regel über eine Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung. Damit soll sichergestellt werden, dass bei einem Carsharing-Unfall eine Übernahme der Schäden gewährleistet ist.
Allerdings verlangen einige Anbieter von ihren Kunden im Falle eines Verkehrsunfalls mit dem geteilten Auto eine Selbstbeteiligung, wenn dieser für den Schaden verantwortlich ist. Die Höhe der Selbstbeteiligung nach einem Carsharing-Unfall variiert bei den verschiedenen Unternehmen.
In der Regel bewegt sich die Beteiligung allerdings zwischen 500 und 1.500 Euro. Nachlesen können Sie die exakte Summe in den Allgemeinen Geschäftsbedingung.
Versicherungsschutz beim privaten Carsharing
Beim privaten Carsharing werden die Fahrzeuge von privaten Autobesitzern geteilt. Die Abwicklung findet dabei über professionelle Plattformen statt, die als Vermittler auftreten. Doch wer haftet, wenn es mit einem privaten Auto zu einem Carsharing-Unfall kommt?
Werden private Fahrzeuge geteilt, erfolgt eine Absicherung über den Vermittler, denn bei der Buchung eines Autos wird automatisch ein Versicherungspaket abgeschlossen. Dieses beinhaltet in der Regel eine Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung. Die Versicherungen des Fahrzeughalters bleiben bei der Schadensregulierung von einem Carsharing-Unfall also unberührt.
Wie müssen Sie nach einem Carsharing-Unfall vorgehen?
Sind Sie in einen Carsharing-Unfall verwickelt, sollten Sie folgende Schritte befolgen:
- Sichern Sie die Unfallstelle. Dadurch können Sie das Risiko eines Auffahrunfalls reduzieren.
- Benachrichtigen Sie bei verletzten Personen den Notruf und leisten Sie Erste Hilfe.
- Informieren Sie die Polizei. Viele Carsharing-Unternehmen verlangen einen Unfallbericht.
- Kontaktieren Sie den Anbieter über den Carsharing-Unfall.
- Fertigen Sie ein Unfallprotokoll und eine Unfallskizze an.
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