Kurz & knapp: Geschwindigkeits- und Abstandsmessung mit dem CG-P50E
Der CG-P50E wird häufig auch als Videostoppuhr bezeichnet.
Als Bestandteil von Videonachfahrsystemen ist der CG-P50E für die Zeiteinblendung auf den Aufnahmen der dazugehörigen Kamera zuständig.
Anhand von Referenzlinien auf der Fahrbahn können die Zeitangaben ausgewertet und Verstöße aufgedeckt werden.
Verkehrsüberwachung mittels Videoaufnahme
Geschwindigkeitsüberschreitungen und Abstandsverstöße sind keine Seltenheit in Deutschland, dabei steigt durch die Missachtung der Verkehrsregeln das Risiko für einen Unfall. Um den Verkehrssündern auf die Schliche zu kommen, setzen Polizei und die zuständigen Behörden verschiedene Blitzer sowie Messverfahren ein. Dabei ist eine Option die Videoüberwachung mit dem CG-P50E von JVC/Piller.
Wann dieses Gerät Anwendung findet, welches Messverfahren dabei zum Einsatz kommt und welche Messfehler dabei auftreten können, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Wie funktioniert der CG-P50E von JVC/Piller?
Eigentlich handelt es sich beim CG-P50E um ein Bestandteil, welches bei bestimmten Messgeräten zum Einsatz kommt. Dabei wird es bei sogenannten Videonachfahrsystemen zur Ermittlung der Geschwindigkeit oder des Abstandes verwendet.
Die Filmaufnahmen der Kamera werden an den Videorekorder übertragen. Dabei bildet der sogenannte Charaktergenerator CG-P50E eine Schnittstelle zwischen den Geräten und sorgt für die Zeiteinblendung auf den Aufnahmen. Damit der Abstand oder die gefahrene Geschwindigkeit bestimmt werden können, sind auf der Fahrbahn Referenzlinien notwendig.
Welche Messfehler können beim CG-P50E auftreten?
Seit 2007 wird immer wieder Kritik an der Videostoppuhr CG-P50E laut, denn das Gerät kommt ohne eine Uhr aus. Stattdessen erfolgt die Zeitmessung durch eine Berechnung, der die Anzahl der Bilder pro Sekunde zugrunde liegen.
Da das Bauteil keine Fehlermeldung anzeigt, wenn zu wenig Bilder aufgenommen werden und auch kein Zeitabgleich möglich ist, entspricht dieses nicht den Standards der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (kurz: PTB) für Stoppuhren.
Allerdings liegt bislang noch keine Entscheidung der Obergerichte vor, die sich dahingehend äußert, ob die Zulassung der CG-P50E rechtmäßig ist. Deshalb ist es fraglich, ob diese Begründung für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ausreicht.
Ein Fehler bei der Messung kann allerdings auch vorliegen, wenn die Videostoppuhr selbst oder das Messgerät zur Festlegung der Fahrbahnmarkierungen nicht aktuell geeicht sind.
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