Kurz & knapp: Überholen in einer Einbahnstraße
Grundsätzlich ist in Einbahnstraßen das Überholen nicht verboten. Wenn die Fahrbahn breit genug oder sogar zweispurig ist und kein Schild ein Überholverbot ankündigt, darf man in Einbahnstraßen problemlos überholen.
In der Regel dürfen Schienenfahrzeuge nur rechts überholt werden. Einbahnstraßen stellen hierbei jedoch eine Ausnahme dar: Ein Schienenfahrzeug, wie z. B. eine Straßenbahn, darf in Einbahnstraßen auch links überholt werden.
In Einbahnstraßen ist das Überholen zwar nicht verboten, allerdings müssen Sie sich bei diesem Vorgang dennoch an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit halten. Sind Sie bei Ihrem Überholmanöver zu schnell und werden geblitzt, können demzufolge trotzdem Bußgelder auf Sie zukommen.
Video: Überholen innerorts – die wichtigsten Infos
Beim Überholen in Einbahnstraßen herrscht oft Unsicherheit
Inhaltsverzeichnis
Bereits in der Fahrschule werden Führerscheinanwärter mit dem Thema Einbahnstraße konfrontiert. Schließlich gelten allerhand spezielle Vorschriften auf der Fahrbahn, die nur in eine Richtung befahren werden darf.
Unter anderem ist es auf dieser Straßenart verboten, zu wenden oder entgegen der Fahrtrichtung zu parken. Aber wie sieht es eigentlich mit Überholmanövern aus? Darf man in Einbahnstraßen überholen oder herrscht dort grundsätzlich ein Verbot?
Dieser Ratgeber frischt Ihr möglicherweise etwas eingerostetes Fahrschulwissen auf und erklärt Ihnen darüber hinaus, welche Sonderregelungen in Bezug auf Schienenfahrzeuge in einer Einbahnstraße Anwendung finden.
Im Video – Welche Regeln gelten in der Einbahnstraße sonst noch?
Überholvorgänge in der Einbahnstraße: Erlaubt oder verboten?
Die Vorschriften zum Überholen sind in § 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definiert. In Absatz 2 des genannten Paragraphen heißt es:
Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. […]“
Da in einer Einbahnstraße im Regelfall gar nicht erst mit Gegenverkehr zu rechnen ist, herrscht dort demzufolge auch kein grundsätzliches Überholverbot. Sofern die Fahrbahn breit genug ist und möglicherweise sogar über zwei Spuren verfügt, darf man also problemlos in Einbahnstraßen überholen; es sei denn, ein entsprechendes Schild verbietet dies.
Eine Besonderheit gilt in einer Einbahnstraße allerdings in Bezug auf Schienenfahrzeuge: Gemäß § 5 Absatz 7 StVO dürfen diese normalerweise nur rechts überholt werden. Liegen die Schienen jedoch zu weit rechts oder befinden sich auf einer Fahrbahn für nur eine Richtung, ist das Überholen auch von links gestattet. Daher darf man Schienenfahrzeuge in Einbahnstraßen auch links überholen.
Wann kann beim Überholen in Einbahnstraßen trotzdem ein Bußgeld drohen?
Zwar darf man in Einbahnstraßen überholen, allerdings muss auch dabei die vorgeschriebene Maximalgeschwindigkeit im Straßenverkehr Beachtung finden. Sind Sie während Ihres Überholmanövers zu schnell unterwegs und werden geblitzt, können also dennoch Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zukommen. Zudem sollten Sie den notwendigen Seitenabstand einhalten, wenn Sie ein anderes Kfz überholen – auch in einer Einbahnstraße.
Christiane D meint
8. November 2021 at 13:40
Warum ist in Einbahnstraßen das Überholen erlaubt??