Kurz & knapp: Was ist ein Diplomatenkennzeichen?
Ein Diplomatenkennzeichen können nur Regierungsbeauftragte, Staatsoberhäupter und Vertreter der jeweiligen Staaten bzw. internationaler Organisationen erhalten.
Um internationale Verstimmungen zu vermeiden, besitzen Diplomaten Immunität gegenüber administrativer, straf- oder zivilrechtlicher Verfolgung.
Kennzeichen ranghoher Diplomaten lassen sich daran erkennen, dass sie mit einer 0 statt dem Bezirkskürzel beginnen – etwa das eines Botschafters.
Wer darf das Diplomatenkennzeichen führen?
Inhaltsverzeichnis
Unter der Vielzahl von besonderen Nummernschildern befindet sich auch ein gesondertes Kfz-Kennzeichen, das allein Diplomaten vorbehalten ist. Die Diplomatenkennzeichen gibt es bereits seit den 70er Jahren in Deutschland. Doch wer kommt in den Genuss der damit verbundenen Privilegien?
Ein solches behördliches Kennzeichen ist Regierungsbeauftragen, Staatsoberhäuptern und Vertretern der jeweiligen Staaten oder internationalen Organisationen vorbehalten, die diplomatische Immunität besitzen. Immunität bedeutet, dass sie nicht administrativ, straf- oder zivilrechtlich in dem jeweiligen Land verfolgt werden dürfen. Falsches Parken, Geschwindigkeitsverstöße, Fahren unter Alkoholeinfluss etc. werden bei Diplomaten deshalb nicht bestraft, um internationale Verstimmungen zu vermeiden.
Wie sieht das Kennzeichen für Diplomaten aus?
Von den Maßen, der Form und der Schrift unterscheidet sich das Diplomatenkennzeichen nicht von einem gewöhnlichen Autokennzeichen. Erst bei einem genaueren Blick fallen die Unterschiede durchaus auf.
Wie gewohnt, befindet sich am linken Rand das blaue Eurofeld mit der entsprechenden Länderkennung und den Eurosternen. Was danach folgt, hängt davon ab, welche Position der jeweilige Diplomat innehat. Es werden beim Aufbau der diplomatischen Schilder drei Varianten unterschieden, die in den folgenden Abschnitten näher vorgestellt werden sollen.
Hohe Diplomaten
Auch unter den staatlichen Repräsentanten und Vertretern gibt es natürlich eine gewisse Hierarchie, die sich auch in den Diplomatenkennzeichen wiederspiegelt. So haben die ranghöchsten Diplomaten Kennzeichen, die mit einer Null beginnen. Dazu zählen etwa: Botschafter, Gesandte, päpstliche Vertreter oder Minister.
Danach folgen auf dem Diplomatenkennzeichen die Stempelplakette und die Länderkennung, die aus einem zwei- bis dreistelligen Zahlencode besteht. Anschließend befindet sich auf dem Diplomatenkennzeichen ein Bindestrich, gefolgt von einer weiteren Zahl zwischen „1“ und „999“.
Je geringer diese Nummer ist, desto höher ist der Rang des jeweiligen Diplomaten. Aus diesem Grund ist die eins meist dem Botschafter, als dem wichtigsten Vertreter des Landes, oder dem Leiter der internationalen Organisation vorbehalten.
In Deutschland kann das 0-Kennzeichen allen Personen verliehen werden, die über einen roten Diplomatenausweis verfügen:
- Bundespräsident
- Bundeskanzler
- Präsident und Vizepräsident des Bundesrats
- Minister und Staatssekretäre
- Präsidenten und Vizepräsidenten der Höchstgerichte
- Beamte des höheren Auswärtigen Dienstes
Fahrzeuge von hohen Diplomaten, deren Kennzeichen mit einer „0“ beginnen, müssen zudem über ein Zusatzschild verfügen, auf dem die Abkürzung für „corps diplomatique“ vermerkt ist. Dieses „CD“ kennzeichnet die besondere Stellung der Personen.
Mitarbeiter der Botschaft
Doch nicht nur die hohen Diplomaten haben Anspruch auf ein Diplomatenkennzeichen, auch Verwaltungsangestellte oder technische Mitarbeiter einer Botschaft oder eines Konsulats, die einen blauen Sonderausweis besitzen, können ihren Wagen damit schmücken. Allerdings sieht dieses dann etwas anders aus.
Die „0“ entfällt nämlich, stattdessen wird das Kürzel für die Zulassungsstelle vermerkt. Für gewöhnlich werden die Diplomatenkennzeichen nur in Bonn (BN) und Berlin (B) zugelassen. Danach folgt wiederum die Kennzeichnung des Herkunftslandes und nach dem Bindestrich die entsprechende Rangzahl. Auch hier gilt wieder, je geringer die Ziffer ist, desto einen höheren Rang hat der Insasse.
Konsularische Vertreter
Wer dem Berufskonsulat angehört, kann sein Fahrzeug ebenfalls mit einem Diplomatenkennzeichen bestücken. Auch hier ist zunächst die Abkürzung für den Zulassungsbezirk bzw. die Stadtkennung vermerkt. Darauf folgt eine drei- bis fünfstellige Zahlenreihe, die stets mit der Nummer „9“ beginnt, das heißt die Länderkennung entfällt bei dem, den Diplomaten vorbehaltenen, Kfz-Kennzeichen.
Die Honorarkonsuln hingegen, die oftmals über eine deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, erhalten in der Regel ein ganz gewöhnliches Kfz-Kennzeichen. Dafür dürfen sie allerdings ein Zusatzschild am Wagen befestigen. Das „CC“ ist die Abkürzung für „Corps Consulaire international vehicle“ und gibt an, dass die Fahrzeuginsassen im konsularischen Dienst stehen.
Zusatzschilder zu den Diplomatenkennzeichen
Die bereits erwähnten Zusatzschilder „CD“ und „CC“ sollen die Fahrzeuge gleich auf den ersten Blick als im Dienst befindliche Diplomaten ausweisen. Ihre Besitzer genießen aufgrund ihres Amtes Immunität und können deshalb nicht für begangene Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr belangt werden.
Allerdings sind die konsularischen Vertreter nicht grundsätzlich vor einer Strafe gefeit, sondern nur während der Ausübung ihres Amtes. Benutzen sie den Wagen hingegen für private Zwecke, können sie für ein eventuelles Fehlverhalten genauso zur Verantwortung gezogen werden, wie jede andere Person.
Jedoch ist die Grenze zwischen dienstlicher und privater Nutzung oftmals nicht so einfach zu ziehen. Fährt ein Diplomat z. B. von seiner Wohnung zur Arbeit, wird dies als private Fahrt verbucht, d. h. er genießt währenddessen keine Immunität.
Welche Vorzüge bietet das Botschaftskennzeichen?
Das diplomatische Kennzeichen ist vor allem für die Organe der Strafverfolgung relevant, da die Inhaber solcher Nummernschilder Immunität besitzen und deshalb anders zu behandeln sind als gewöhnliche Autofahrer. Um internationale Konflikte zu vermeiden, sollen Diplomaten eben nicht für etwaige Vergehen verfolgt werden.
Nur wenn ihre Immunität vom Heimatland aufgehoben wird, was nur in Ausnahmefällen geschieht, sind Diplomaten gerichtlich zu belangen. Dies wäre bspw. bei einem Unfall mit Todesfolge vorstellbar.
Wird ein Wagen mit Diplomatenkennzeichen angehalten, muss sich der Diplomat ausweisen. Allerdings kann er den Alkoholtest ungestraft verweigern oder wenn er ihn macht, nicht wegen seines Alkoholkonsums bestraft werden.
Davon abgesehen, muss für Fahrzeuge mit Diplomatenkennzeichen keine Kfz-Steuer entrichtet werden. Außerdem werden sie bei Sicherheitsabsperrungen (infolge eines Unfalls bspw.) zügig durchgewunken und ihnen wird in besonderer Form Schutz und Hilfe gewährt.
Wer mit einem Diplomatenkennzeichen unterwegs ist, kann nicht …
- für Parkverstöße,
- für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder
- wegen Alkohols am Steuer belangt werden.
Was ist, wenn das Diplomatenkennzeichen gestohlen wird?
Da Personen mit Diplomatenkennzeichen einige Privilegien genießen, werden immer wieder Versuche unternommen, ein solches zu fälschen oder zu stehlen. Beides ist jedoch nicht sonderlich erfolgversprechend. Doch was passiert, sollte ein Diplomatenkennzeichen gestohlen werden?
Kommentar hinterlassen