Kurz & knapp: Prämie fürs Elektroauto
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen Umweltbonus beim Kauf von einem Elektroauto zu erhalten, bis 2025. Wegen der Corona-Krise wurde die E-Auto-Prämie zudem bis Ende 2021 erhöht.
Das kommt darauf an, welchen Netto-Listenpreis das Basismodell aufweist. Hier erhalten Sie nähere Informationen über die Höhe der Prämie für E-Autos.
Sie müssen den Antrag elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einreichen. Welche Unterlagen Sie zur Antragsstellung benötigen, können Sie hier nachlesen.
Die Umweltprämie fürs Elektroauto
Inhaltsverzeichnis
Noch immer wirken Ladestationen am Straßenrand etwas befremdlich, allerdings nimmt ihre Anzahl immer weiter zu. Dies ist Teil der Bemühungen der Bundesregierung, Elektroautos attraktiver zu machen.
Die Elektromobilität ist nämlich ein wichtiger Faktor zur Einhaltung der Klimaziele. Um einen zusätzlichen Kaufanreiz für Verbraucher zu schaffen, gibt es eine E-Auto-Prämie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Doch wie hoch ist die Umweltprämie fürs E-Auto? Gibt es eine Kaufprämie für jedes E-Auto? Wie können Sie diese beantragen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Wie hoch ist die E-Auto-Prämie?
Bis zum 30.06.2020 wird die Anschaffung von einem Elektroauto mit bis zu 6.000 Euro bezuschusst, wenn das Fahrzeug einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von bis zu 40.000 Euro aufweist. Im Rahmen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung ein umfassendes Konjunkturpaket auf den Weg gebracht.
Dieses tritt zum 1.07.2020 in Kraft und wirkt sich auch auf die E-Auto-Prämie aus. Diese wird nämlich auf bis zu 9.000 Euro angehoben. Die erhöhte Förderung gilt befristet bis zum 31.12.2021. Bis dahin sind folgende Fördersummen möglich:
- Elektroauto bis 40.000 Euro: 9.000 Euro
- Elektroauto über 40.000 Euro bis 65.000 Euro: 7.500 Euro
- Plug-In-Hybrid bis 40.000 Euro: 6.750 Euro
- Plug-In-Hybrid über 40.000 Euro bis 65.000 Euro: 5.625 Euro
Gut zu wissen: Sie können die E-Auto-Prämie auch für ein gebrauchtes Elektrofahrzeug erhalten, sofern dieses noch nicht durch den Umweltbonus begünstigt wurde.
Wie Sie die Prämie für Elektroautos beantragen können
Um die E-Auto-Prämie zu erhalten, müssen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen entsprechenden Antrag stellen. Dieser Vorgang ist nur online möglich. Postalisch eingehende Anträge werden nicht bearbeitet.
Damit das Bundesamt prüfen kann, ob Sie tatsächlich für die Prämie in Frage kommen, müssen Sie Ihrem Antrag die nachfolgenden Unterlagen beifügen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kaufvertrag bzw. Rechnung
- Eine Erklärung, dass alle von Ihnen getätigten Angaben der Wahrheit entsprechen
Haben Sie das E-Auto nicht gekauft, sondern geleast, fordert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die nachfolgenden Unterlagen an:
- Leasingvertrag
- Kalkulation der Leasingrate
- Verbindliche Bestellung
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Abtretungserklärung (nur bei gewerblichem Leasing erforderlich)
- Eine Erklärung, dass alle von Ihnen getätigten Angaben der Wahrheit entsprechen
Wird Ihrem Antrag auf die E-Auto-Prämie stattgegeben, erfolgt die Überweisung direkt auf das von Ihnen angegebene Konto.
Wichtig: Nicht jedes Elektroauto kann auch durch eine Prämie bezuschusst werden. Damit Sie den Umweltbonus erhalten können, muss sich das Fahrzeug auf der „Liste der förderfähigen Fahrzeuge“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle befinden.
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