Kurz & knapp: E-Bike
Dies kommt auf den Typ an: Pedelecs zählen als Fahrräder, E-Bikes als Leichtmofas und S-Pedelecs als Leichtmofas oder Kleinkrafträder.
Umgangssprachlich werden die meisten Pedelecs als „E-Bikes“ bezeichnet. Sie sind mit einem Motor ausgestattet, der Fahrer muss aber trotzdem noch in die Pedale treten. Die E-Bikes im engeren Sinne können wiederum auch alleine fahren.
Weil davon abhängt, welche Verkehrsregeln der Fahrer befolgen muss. So dürfen Sie z. B. mit einem Leichtmofa innerorts nicht auf dem Radweg fahren oder müssen eine andere Promillegrenze als ein Fahrradfahrer beachten.
Es gibt verschiedene Formen von E-Bikes
Inhaltsverzeichnis
Fahrradfahren ist gesund, umweltfreundlich und zumindest in den Innenstädten oft schneller als Autofahren. Doch es erfordert auch Kraft und Ausdauer, weshalb gerade ältere Menschen oder Personen mit schlechter Fitness hier schnell an ihre Grenzen geraten. Dann kann ein E-Bike die Lösung sein. Diese Fahrräder sind zusätzlich mit einem Elektromotor ausgestattet, der den Fahrradfahrer beim Treten in die Pedale unterstützt. Dadurch werden dessen Kräfte geschont und er kann viel einfacher lange Strecken oder Bergfahrten bewältigen. Außerdem lässt sich ein solcher Elektromotor an jedem Fahrrad montieren, z. B. als E-Moutainbike oder E-Rennrad.
Sehr häufig stellt sich dabei die Frage, wie solche Elektrofahrräder rechtlich einzuordnen sind: Als Fahrrad oder doch eher als Kleinkraftrad? Diese Unterscheidung ist insofern wichtig, als dass sie Auswirkungen darauf hat, an welche Verkehrsregeln sich die Fahrer halten müssen, wie z. B. hinsichtlich
- der Promillegrenze
- der Radwegebenutzungspflicht
- der Helmpflicht
- der Führerscheinpflicht
- des Mindestalters
Doch tatsächlich ist es gar nicht so leicht zu beantworten, zu welcher Fahrzeugart ein E-Bike zählt. Denn hier kommt es darauf an, um welchen Typ von Elektrofahrrad es sich konkret handelt: Pedelec, S-Pedelec oder E-Bike. Wir erläutern die Unterschiede.
Wie unterscheiden sich E-Bike und Pedelec voneinander?
Eine Sache vorweg: Das Gefährt, welches viele Menschen oft unwissentlich als „E-Bike“ bezeichnen, ist eigentlich ein sogenanntes Pedelec (Abkürzung für „Pedal Electric Cycles“). Daneben gibt es noch die E-Bikes im engeren Sinne, welche sich jedoch von den Pedelecs unterscheiden:
- Sowohl Pedelecs als auch S-Pedelecs verfügen zwar über einen Elektromotor, doch dieser unterstützt den Radler lediglich und schaltet sich auch nur dann zu, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Mittels Sensoren kann er messen, wie viel Unterstützung er leisten muss, aber trotzdem muss der Radler immer noch selbst strampeln.
- Bei einem E-Bike hat der Motor hingegen nicht nur unterstützende Funktion, er kann das Gefährt auch ganz alleine antreiben. Wenn der Fahrer es wünscht, funktioniert das E-Bike also ganz ohne Treten.
Für jede Art von Elektrobike gilt eine andere zulässige Höchstgeschwindigkeit
Ein wichtiges Merkmal, das über die rechtliche Einordnung von Elektrorädern entscheidet, betrifft deren zugelassene Höchstgeschwindigkeit:
- Ein Pedelec wird nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h vom Elektromotor unterstützt.
- Ein S-Pedelec („Speed-Pedelec“) ist auf eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und eine Motorleistung von 4000 Watt beschränkt.
- Bei einem E-Bike gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und eine maximale Motorleistung von 500 Watt.
Ein Pedelec ist ein Fahrrad, E-Bike und S-Pedelec sind Leichtmofas
Mit diesem Wissen ist die rechtliche Einordnung der verschiedenen Elektroräder möglich: Ein Pedelec gilt trotz Motor als Fahrrad, weil es nicht alleine fahren kann und der Motor nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h im Einsatz ist.
Ein S-Pedelec wiederum kann zwar ebenfalls nicht von selbst fahren, aber es hat eben eine erheblich höhere zulässige Geschwindigkeit. Aus diesem Grund wird es rechtlich als Leichtmofa oder Kleinkraftrad eingestuft. Dies hängt von seiner Motorenleistung ab: Bis 0,5 Kilowatt gilt es als Leichtmofa, bei höherer Leistung als Kleinkraftrad.
Und das E-Bike? Dieses hat zwar ebenfalls nur eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, ist aber in der Lage, alleine zu fahren. Aus diesem Grund wir es ebenfalls wie ein Leichtmofa behandelt.
Die Verkehrsregeln für die verschiedenen Elektrofahrräder
Pedelec | S-Pedelec | E-Bike | |
---|---|---|---|
Fahrzeugart | Fahrrad | Leichtmofa oder Kleinkraftrad | Leichtmofa |
Helmpflicht | nein | ja | nein |
Mindestalter | keines | Leichtmofa: 15 Kleinkraftrad: 16 | 15 |
Führerschein nötig | nein | Leichtmofa: Mofa-Prüfbescheinigung Kleinkraftrad: Führerschein der Klasse AM - Fahrer, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine Fahrerlaubnis | Mofa-Prüfbescheinigung - Fahrer, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine Fahrerlaubnis |
Haftpflichtversicherung nötig | nein | ja | ja |
Promillegrenze | 1,6 (0,3 bei Fahrauffälligkeit) | 0,5 | 0,5 |
Benutzung von Radwegen erlaubt | ja | Leichtmofa: nur bei Zusatzschild „Mofas frei“ Kleinkraftrad: nein | innerorts: nur bei Zusatzschild „Mofas frei“ außerorts: ja |
Übrigens können Sie auch ein E-Bike mit einem Führerschein der Klasse AM oder B fahren. In diesem Fall benötigen Sie keine Mofa-Prüfbescheinigung.
Welche Reichweite hat der E-Bike-Akku?
Egal ob nun Pedelec oder eigentliches E-Bike: Der Antrieb funktioniert elektrisch. Der dafür benötigte Strom stammt aus einem Akku, der natürlich regelmäßig aufgeladen werden muss. Aber wie lange dauert es eigentlich, bis so eine E-Bike-Batterie leer ist bzw. wie weit können Sie mit Ihrem Elektrorad fahren, ehe es wieder an die Steckdose muss?
Eine pauschale Aussage hinsichtlich der E-Bike-Reichweite lässt sich nicht treffen, denn es gilt hier verschiedene Umstände zu berücksichtigen:
- Wie schwer sind Fahrer, E-Bike und Ladung?
- In welchem Zustand befindet sich das E-Bike (Kette, Reifendruck etc.)?
- Wie schnell wird mit dem E-Bike gefahren?
- Wie ist der Fahruntergrund beschaffen (trocken, nass, rutschig etc.)?
- Wie verläuft die Fahrbahn (gerade, geneigt, ansteigend)?
- Welche Witterungsbedingungen herrschen?
All diese Faktoren machen einen Unterschied aus, ob Sie mit Ihrem E-Bike 50 oder 100 km weit kommen, ehe Sie den Akku neu aufladen müssen. In jedem Fall sind E-Bikes eine gute Möglichkeit, den Fahrradverkehr und damit die nachhaltige Mobilität zu fördern.
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