Kurz & knapp: E-Bike-Tuning
Ja, es gibt durchaus Methoden, mit denen sich ein E-Bike durch Tuning legal optimieren lässt. Allerdings ist es dabei nicht möglich, beim E-Bike die Geschwindigkeit zu erhöhen oder die Notwendigkeit des Pedalierens bei der Tretunterstützung auszuschalten.
Um durch legales E-Bike-Tuning eine höhere Geschwindigkeit zu erreichen, gilt es, die Glieder zu optimieren. Hilfreich kann unter anderem die Anpassung des Reifendrucks, der Bremsen sowie der Federung sein. Auch die regelmäßige Pflege trägt beim Fahrrad mit elektrischer Tretunterstützung zu etwas mehr Tempo bei.
Wer beim illegalen E-Bike-Tuning erwischt wird, muss mit Konsequenzen rechnen. Abhängig von den durchgeführten Veränderungen kann etwa der Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ vorliegen. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich zieht. Eine Übersicht möglicher Sanktionen finden Sie hier.
Durch den Einsatz von Apps und kleiner Clips, die sich schnell entfernen lassen, kann es tatsächlich schwierig sein, Manipulationen zu erkennen. Allerdings ist es ein Trugschluss, dass E-Bike-Tuning deshalb nicht nachweisbar sei. Denn Experten können auch durch die verstärkt auftretenden Verschleißerscheinungen entsprechende Rückschlüsse ziehen. Entsprechende Untersuchungen finden etwa nach einem Unfall statt.
Sanktionen für das E-Bike-Tuning
Tatbestand | Sanktionen |
---|---|
Unzulässige Klingel | 15 Euro |
Unzulässige Bremsen | 10 Euro |
Unzulässige Beleuchtung | 20 Euro |
Verstoß gegen die Helmpflicht | 15 Euro |
Unerlaubte Nutzung von Radwegen | 20 bis 35 Euro |
Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg |
Fahren ohne Fahrerlaubnis | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr |
Fahren ohne Versicherungsschutz | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr |
E-Bike frisieren: Welche Auswirkungen hat dies?
Inhaltsverzeichnis
Fahrräder mit Tretunterstützung, die im alltäglichen Sprachgebrauch als E-Bikes bezeichnet werden, erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Nutzen Sie ein sogenanntes Pedelec 25, können Sie sich bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h beim Treten durch einen elektrischen Antrieb unterstützen lassen. Sind Sie hingegen mit eigener Muskelkraft schneller unterwegs, schaltet sich der Motor eigenständig ab – ein Umstand, der nicht allen gefällt., weshalb sich so manch ein Besitzer die Frage stellt, ob sich ein E-Bike durch Tuning frisieren lässt.
Grundsätzlich ist es möglich, mithilfe von E-Bike-Tuning die bauartbedingte Geschwindigkeit zu erhöhen und auch das Abschalten der Tretunterstützung zu verhindern. So lässt sich etwa der Geschwindigkeitssensor durch einen sogenannten Speedclip so manipulieren, dass die Unterbrechung des Hilfsmotors erst bei 50 km/h erfolgt. Darüber hinaus kann das E-Bike-Tuning auch per App erfolgen, durch welche Sie Anpassungen direkt in der Software des Fahrradcomputers vornehmen.
Technisch gibt es also Möglichkeiten, um ein Pedelec zu optimieren, doch ist ein solches Tuning beim E-Bike auch legal? Die Beliebtheit der E-Bikes lässt sich vor allem darauf zurückführen, dass die Räder, die in vielen Punkten eigentlich unter die Kategorie der Kleinkrafträder fallen, den Fahrrädern gleichgestellt sind. Dadurch entfallen Helm- sowie Versicherungspflicht und auch ein Führerschein wird nicht benötigt. Für diesen Umstand sind allerdings die Beschränkung auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und die selbstständige Abschaltung des Hilfsmotors von elementarer Bedeutung.
Verändern Sie diese Kriterien durch das E-Bike-Tuning, hat dies weitreichende Auswirkungen auf die Fahrzeugklasse. So verlangt der Gesetzgeber für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Kleinkraftrad folgendes:
- Fahrerlaubnis der Klasse AM
- Versicherungskennzeichen
- Betriebserlaubnis
- Helmpflicht
Darüber hinaus gelten für Kleinkrafträder auch andere Verkehrsregeln. Unter anderem ist etwa die Nutzung der Radwege untersagt. Außerdem findet die Promillegrenze für Kraftfahrzeugführer Anwendung, die deutlich strenger ausfällt als für Radfahrer.
E-Bike schneller machen: Welche Sanktionen drohen dafür?
Manipulieren Sie durch das E-Bike-Tuning die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, sind Sie gemäß Verkehrsrecht mit einem Kleinkraftrad unterwegs. Missachten Sie die für solch ein Kfz geltenden Vorgaben, droht laut Bußgeldkatalog unter anderem ein Verwarngeld für das Fahren ohne Helm oder die unzulässige Nutzung des Radweges. Ist durch die Veränderungen die Betriebserlaubnis erloschen, bedeutet dies neben einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro auch einen Punkt in Flensburg.
Sanktionen können aber nicht nur Ordnungswidrigkeiten nach sich ziehen. So wertet der Gesetzgeber sowohl das Fahren ohne Fahrerlaubnis als auch das Fahren ohne Versicherungsschutz als Straftat. Bei einer Verurteilung drohen entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Zusätzlich kann das Fehlverhalten bis zu drei Punkte in Flensburg nach sich ziehen.
Neben möglichen rechtlichen Konsequenzen gilt es, auch die Auswirkungen auf die eigene Sicherheit zu berücksichtigen. Denn verändern Sie Ihr E-Bike durch Tuning, erhöht sich durch die zusätzliche und nicht vorgesehene Belastung der Verschleiß. Zudem sind die Bremsen nicht für Geschwindigkeiten von deutlich mehr als 25 km/h ausgelegt.
Übrigens! Bedenken Sie auch, dass eine höhere Geschwindigkeit mehr Leistung benötigt. Somit wirkt sich das E-Bike-Tuning auf Akku und Reichweite aus. Außerdem besteht die Gefahr, dass der Akku durch den zu hohen Verbrauch in Mitleidenschaft gezogen wird.
Legales E-Bike-Tuning: Welche Optionen gibt es?
An den grundsätzlichen Beschränkungen der Höchstgeschwindigkeit lässt sich legal nichts ändern. Dennoch können bereits kleine Veränderungen dazu führen, dass ein E-Bike runder läuft. So lässt sich etwa das Tempo durch den richtigen Reifendruck etwas verbessern. Es ist außerdem sinnvoll, die Bremsen zu überprüfen. Denn sind diese falsch eingestellt, sodass sie am Reifen reiben, mindert dies ebenfalls die Geschwindigkeit.
Bei E-Bikes mit Mittelmotor ist es darüber hinaus möglich, das Übersetzungsverhältnis von Antrieb und Reifen zu verändern. Möglich ist dies durch ein kleines Ritzel am Motor und großes Ritzel am Hinterrad. Nicht möglich ist ein solches E-Bike-Tuning, wenn ein Nabenmotor verbaut wurde. Denn dieser ist direkt an die Umdrehung des Rades gekoppelt.
So manch ein Hobbyschrauber erhofft sich beim E-Bike-Tuning durch den Radumfang bzw. dessen Veränderung im Antriebssystem mehr Tempo. Allerdings führt diese Maßnahme nur dazu, dass in der Tachoanzeige eine falsche Geschwindigkeit angezeigt wird. Auswirkungen auf die Einstellungen des Hilfsmotors hat ein solches Vorgehen hingegen nicht.
B Cristian meint
26. September 2023 at 18:14
Sehr geehrte Damen und Herren,,Meine Name ist BABA C.,,ganz kurze Frage::kann man,oder ist erlaubt,,mit geschweißt fahrrad Rahmen (reparierte),am strasse verkehrt teilnehmen ?gesetzlich??,,Dankeschön im voraus für Ihre Antwort 🙏