Kurz & knapp: Elektroparkplätze in Deutschland
Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) schafft die Möglichkeit, für ein Elektroauto einen kostenlosen Parkplatz inklusive Ladestation einzurichten. Entsprechende Stellflächen können eigens dafür reserviert werden.
Die Umsetzung und auch Entscheidung, ob das Parken inklusive Aufladen ohne Gebühr angeboten wird, liegt allerdings bei den einzelnen Kommunen, sodass es deutschlandweit keine einheitliche Regelung diesbezüglich gibt.
Werden Parkplätze für Elektroautos durch Benziner oder Diesel blockiert, wird ein Bußgeld fällig. Dieses beträgt deutschlandweit einheitlich 55 Euro.
Parken für Elektrofahrzeuge
Inhaltsverzeichnis
Elektrofahrzeuge sollen den CO2-Ausstoß verringern und können somit zur Einhaltung der Klimaziele in Deutschland beitragen. Allerdings sind die Autos mit Elektromotor noch nicht sehr beliebt. Das zeigt ein Blick auf die Neuzulassungen im Jahr 2018: Mit rund 36.062 Elektrofahrzeugen (ohne Hybride) liegt der Anteil bei unter einem Prozent.
Dabei gibt sich die Politik große Mühe, die Elektromobilität attraktiver zu machen: 2015 wurde das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) verabschiedet, welches zum Beispiel das Parken an Ladestationen für Elektroautos erleichtern soll.
Doch welche Vorschriften sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Parkplatz fürs Elektroauto vor? Ist es verboten, einen Benziner oder Diesel auf dem E-Parkplatz abzustellen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend zum Parken auf einem Parkplatz für Elektrofahrzeuge.
Dürfen Elektroautos kostenlos parken?
Ein E-Parkplatz, also eine Stellfläche, welche extra für Fahrzeuge, die mit einem Elektromotor betrieben werden, ausgewiesen ist, verfügt in aller Regel auch über eine Ladestation. So kann der Wagen während des Parkvorgangs mit Strom „betankt“ werden.
Das EmoG umfasst nicht nur die Möglichkeit, solche Stellflächen zu schaffen, auch eine Reduzierung oder der Erlass von Parkgebühren für Elektroautos ist vorgesehen. Wie erwähnt, handelt es sich hierbei um eine Möglichkeit. Das heißt, die Kommunen können selbst entscheiden, welche Regelungen sie für einen E-Parkplatz schaffen.
So kann es bundesweit zu großen Unterschieden kommen. Oftmals steht auch die Frage im Raum, ob ein Elektro-Parkplatz nur genutzt werden darf, wenn das Fahrzeug auch tatsächlich an die Ladestation angeschlossen wird.
In München ist das beispielsweise verboten und kann ein Verwarnungsgeld von zehn Euro nach sich ziehen. Leipzig hingegen erlaubt Elektroautos das Nutzen von einem E-Parkplatz ohne eine Aufladung für maximal vier Stunden. Beachten Sie, dass Sie hierbei eine Parkscheibe benutzen müssen.
Mit dem Benziner parken auf einem Elektro-Parkplatz: Droht ein Bußgeld?
E-Parkplätze sind Fahrzeugen mit Elektromotor vorbehalten, damit diese die Aufladefunktion nutzen und von den Parkvergünstigungen profitieren können. Doch ein Elektroauto gibt nicht jedem Betroffenen automatisch die Berechtigung, einen entsprechenden Stellplatz zu nutzen.
Wichtig ist, dass im Nummernschild der Buchstabe „E“ vermerkt wurde. Dieser weist den Wagen eindeutig als Elektrofahrzeug aus und kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden (in diesem Fall wird ein sogenanntes E-Kennzeichen erstellt).
Zudem gilt, dass Fahrer von Benzinern oder Dieseln auf einem E-Parkplatz nichts verloren haben. Sie gelten als Falschparker, sofern Sie die durch ein Verkehrsschild eindeutig gekennzeichneten Flächen nutzen.
Demnach ist das Parken auf einem Elektroparkplatz eine Verkehrsordnungswidrigkeit, wenn es sich nicht um einen Wagen mit E-Motor handelt. Im Rahmen der StVO-Novelle im November 2021 wurde dafür ein einheitliches Bußgeld in Höhe von 55 Euro eingeführt.
Falschparken auf dem Elektro-Parkplatz: Ist das Abschleppen erlaubt?
Allerdings ist das Verwarnungsgeld nicht die einzige Konsequenz, die Verkehrsteilnehmer fürchten müssen, wenn sie ihr Fahrzeug unberechtigt auf einem Elektro-Parkplatz parken. Das Abschleppen kommt hierbei nämlich auch in Betracht.
In Hamburg wird beispielsweise direkt abgeschleppt, wenn ein E-Parkplatz durch einen Benziner oder Diesel genutzt wird. Auch in Essen und anderen Städten ist dieses Vorgehen üblich. Allerdings muss dabei auch immer die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.
Das bedeutet, dass Polizei und Ordnungsamt immer abwägen müssen, ob ein Abschleppen des Falschparkers wirklich unumgänglich ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn im näheren Umkreis kein weiterer E-Parkplatz inklusive Ladesäule verfügbar ist.
Peter S meint
3. Dezember 2022 at 18:14
Muss ich mit meinem hybrid PKW ein E Zeichen auf dem Nummernschild haben wenn ich auf einem E-Parkplatz parken will?
Micha meint
2. Juli 2021 at 11:44
Leider wird mit E Parkplätzen nun auch Abzocke betrieben. Auf einigen Parkplätzen wurden Schilder ohne Ladesäulen aufgestellt. Und das seit 1 bis 2 Jahren.
Fremdparkende Autos bekommen Knöllchen über angebliche „Abschleppkosten“. Ein Abschleppdienst ist aber auch noch nie angefahren.
Als Anwohner kann ich das Spektakel auf den Uni Parkplätzen sehr gut beobachten.
Ein E Parkplatz ist gem. Beschreibung eine reservierte Fläche inklusive Ladesäulen.
xAnonym meint
24. Juni 2020 at 11:22
Wir haben auf unserem Firmenparkplatz 2 E-Parkplätze mit einer Ladesäule.
Darf man obwohl es ein Privatparkplatz ist als Benziner nicht drauf parken????
Danke im voraus
E. ,Roland meint
11. Mai 2019 at 16:02
Warum steht auf den Verkehrsschildern nicht („Nur“oder „ausschließlich )“für Elektrofahrzeuge während des Ladevorganges.
P.K. meint
27. September 2019 at 7:42
Nun ja , ein Ladevorgsng setzt nun mal ein E bzw. Hybridfahrzeug voraus…daher ist ein Zusatz unnötig
Eike meint
18. Dezember 2019 at 23:52
Wenn nur oder ausschließlich stehen würde hätte ich heute 10 Euro gespart ist aber wohl nicht im Sinne der Kommunen
pit pat meint
11. Januar 2020 at 10:34
Das ist eine sehr dumme Ausrede, die einem „Autofahrer-Egoismus“ geschuldet ist. Das Vorhandensein einer E-Ladesäule zeigt doch eindeutig, dass der Platz für ein E-Auto zum Aufladen gedacht ist. Wenn nun ein E-Auto mit fast leerer Batterie anfährt und der Platz belegt ist, ist der Autofahrer buchstäblich am Ende, hat größte Schwierigkeiten, muß womöglich stehenbleiben. Dies weiß jeder. Insofern ist ein Bußgled von 10 € noch viel zu gering und hindert den Autofahrer nicht, das nächste Mal wieder hier falsch zu parken. Das Bußgeld sollte in diesem Fall mindestens 100 € betragen oder das Auto gehört abgeschleppt. Dann wird sich der Falschparker die Unsitte des Parkens auf einem E-Ladeplatz schnell abgewöhnen.
Krause meint
18. Dezember 2020 at 22:33
Total korrekt! Sollte gesehen werden wie ein Behinderten-Parkplatz!!
Alex meint
20. Juli 2022 at 10:36
Gute Frau, was für ne Aussage. Ich stell mich doch auch nicht vor Ihre Zapfsäule an der Tanke, schließ mein Auto ab und geh einkaufen. Ihr Gesicht möchte ich dann mal sehen.
pit pat meint
11. Januar 2020 at 10:37
Das ist eine sehr dumme Ausrede, die einem “Autofahrer-Egoismus” geschuldet ist. Das Vorhandensein einer E-Ladesäule zeigt doch eindeutig, dass der Platz für ein E-Auto zum Aufladen gedacht ist. Wenn nun ein E-Auto mit fast leerer Batterie anfährt und der Platz belegt ist, ist der Autofahrer buchstäblich am Ende, hat größte Schwierigkeiten, muß womöglich stehenbleiben. Dies weiß jeder. Insofern ist ein Bußgled von 10 € noch viel zu gering und hindert den Autofahrer nicht, das nächste Mal wieder hier falsch zu parken. Das Bußgeld sollte in diesem Fall mindestens 100 € betragen oder das Auto gehört abgeschleppt. Dann wird sich der Falschparker die Unsitte des Parkens auf einem E-Ladeplatz schnell abgewöhnen.
Marquardt meint
1. Februar 2024 at 12:25
Arzttermin 10:00 Uhr Lübeck Innenstadt
suchte bereits über 30 Minuten Parkplatz
sah dann sehr gestresst die Parkmöglichkeit zwischen normal und eparkplatz auf einem diesbezüglichen verkehrsSchild um 9:55 Uhr, löste Parkticket.
als ich um 10:25 Uhr wieder kam musste ich am Scheibenwischer ein Knöllchen erkennen.
jetzt begriff ich erst, dass hier zwei eparkplaetze ausgewiesen waren und mein Auto zur Hälfte auf den linken ragte.
in meiner Arzt Termin Zeit hat kein Auto versucht, diese Parkmöglichkeit in Anspruch zu nehmen. das passierte nach meiner Beobachtung erst nach 11:00 Uhr von nur einem epkw.
gemessen am CO2 Ausstoß von über 30 Minuten Parkplatz suche und dem damit verbundenen arztterminstress und dem halben Autoüberstand und dem Leerstand von eparkplaetze sind 55 Euro Knöllchen überhaupt nicht in Einklang zu bringen.