Bußgeldkatalog für E-Scooter in Deutschland
Verstoß | Bußgeld (in Euro) | Punkte |
---|---|---|
Sie nahmen ein Elektrokleinstfahrzeug ohne Fahrzeug-Identifikationsnummer in Betrieb | 10 | |
Sie fuhren zu zweit auf einem E-Scooter | 10 | |
Sie fuhren freihändig | 10 | |
Sie fuhren mit einem E-Scooter nebeneinander | 15 | |
... mit Behinderung | 20 | |
... mit Gefährdung | 25 | |
... mit Sachbeschädigung | 30 | |
Vorgeschriebene Beleuchtung funktioniert nicht oder fehlt | 20 | |
Rotlichtverstoß | 60 | 1 |
... mit Gefährdung | 100 | 1 |
... mit Unfall | 120 | 1 |
Qualifizierter Rotlichtverstoß | 100 | 1 |
... mit Gefährdung | 160 | 1 |
... mit Unfall | 180 | 1 |
Glocke nicht vorhanden oder funktioniert nicht | 15 | |
Sie befuhren eine nicht zulässige Verkehrsfläche | 15 | |
... mit Behinderung | 20 | |
... mit Gefährdung | 25 | |
... mit Sachbeschädigung | 30 | |
Versicherungs­plakette nicht vorhanden | 40 | |
Keine ABE vorhanden | 70 | |
ABE abgelaufen | 30 | |
Verzögerungseinrichtung fehlt | 25 | |
Der E-Scooter entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen | 25 | |
Anhänger oder Fahrzeug mit dem E-Scooter gezogen | 10 | |
Richtungsänderung nicht angezeigt | 10 | |
... mit Gefährdung | 20 | |
... mit Sachbeschädigung | 25 | |
Sanktionen bei Alkoholverstößen hier |
Bußgeldrechner: E-Scooter fahren
Kurz & knapp: E-Scooter im Straßenverkehr
Der E-Scooter sieht aus wie ein normaler Tretroller, unterscheidet sich aber durch seinen Elektroantrieb von selbigem. Er gehört zur Kategorie der „Elektrokleinstfahrzeuge“.
Ein E-Scooter, der für den Straßenverkehr zugelassen werden soll, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Der Tretroller darf nicht schneller als 20 km/h fahren und muss über zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen verfügen. Zudem sind eine Klingel sowie eine ausreichende Beleuchtung vorgeschrieben.
Sie dürfen mit einem E-Scooter auch ohne Führerschein am Straßenverkehr teilnehmen. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie mindestens 14 Jahre alt sind. Zudem muss der E-Scooter über eine Betriebserlaubnis verfügen.
Übersicht zu speziellen Themen rund den E-Scooter
Im Video erklärt: Alles Wichtige zum E-Scooter
Inhaltsverzeichnis
Was sind E-Scooter mit Straßenzulassung eigentlich?
Um die Jahrtausendwende erlebte der City-Roller in Deutschland glanzvolle Zeiten. Er war nicht nur unter Kindern beliebt, auch Erwachsene nutzten das Gefährt, um von A nach B zu kommen. Die Euphorie verflachte nach einiger Zeit, sodass die City-Roller in der Versenkung verschwanden.
Seit dem 15. Juni 2019 erobern nun neue Roller die deutschen Straßen. Die sogenannten E-Scooter dürfen seit besagtem Tag zur Fortbewegung genutzt werden. Es handelt sich dabei um Tretroller, die über einen elektrischen Antrieb verfügen.
Die Gefährte müssen daher in regelmäßigen Abständen geladen werden und verfügen meist über eine Akkulaufzeit, die für Strecken zwischen 15 und 30 Kilometern reicht. Sie können sich ein solches Gefährt anschaffen oder den E-Scooter mieten.
Wichtig: Für E-Scooter gilt keine Helmpflicht. Dennoch empfiehlt es sich, einen solchen zu tragen, da es schon zu mehreren Unfällen kam, bei denen E-Scooter involviert waren.
So bekommen E-Scooter in Deutschland eine Zulassung
Damit E-Scooter auch für den Straßenverkehr zugelassen werden können, müssen diese unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen. So muss für jeden E-Scooter eine Versicherung abgeschlossen werden.
Da die Tretroller als Kraftfahrzeuge gelten, muss eine Haftpflicht vorhanden sein, damit eine Zulassung erfolgen kann. Diese kostet je nach Anbieter etwa 30 Euro im Jahr. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Teilkasko-Versicherung abzuschließen.
Weitere Voraussetzungen, damit ein E-Scooter konform zum Gesetz für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen werden kann, sind:
- Zwei voneinander unabhängig funktionierende Bremsen
- Maximalleistung von 500 Watt
- Ordnungsgemäße Beleuchtung
- Glocke oder Klingel
- Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Gut zu wissen: E-Scooter, die 25 km/h oder mehr fahren können, erhalten in Deutschland keine Zulassung.
Was ist mit dem E-Scooter erlaubt, was nicht?
Während viele E-Scooter-Fahrer gerade in großen Städten schon nach kurzer Zeit zum Alltag gehören, gibt es auch viele Skeptiker, die Bedenken gegen die elektrischen Tretroller äußern. In manchen Medien wird gar ein „Kampf um die Straße“ ausgerufen.
Um die Debatte vernünftig und vor allem mit Argumenten führen zu können, werfen wir nun einen Blick auf die Regeln, welche für E-Scooter gemäß StVO gelten:
- Das Fahren auf Gehwegen wurde lange heiß diskutiert, ist aber schlussendlich für E-Scooter verboten worden. Diese Elektrokleinfahrzeuge dürfen Radwege nutzen, sollten diese nicht verfügbar sein, ist das Ausweichen auf die Straße vorgesehen.
- Auch bezüglich der Ampeln müssen sich E-Scooter-Fahrer an den Fahrradampeln orientieren. Sind keine vorhanden, gelten die Lichtzeichen, welche auch für Autofahrer relevant sind.
- E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren.
- Zudem gilt das Rechtsfahrgebot.
- Wird ein Abbiegevorgang eingeleitet, muss dies per Handzeichen frühzeitig angezeigt werden.
Verstöße mit dem E-Scooter: Mögliche Strafe
Mit Einführung der Zulassung für E-Scooter im Straßenverkehr wurden auch die Tatbestände im Bußgeldkatalog ergänzt. Nachfolgend wollen wir Ihnen einige Beispiele aufzeigen, wann bei der Nutzung von einem E-Scooter ein Bußgeld droht.
Verfügt der E-Scooter nicht über eine Versicherung und das fällt im Rahmen einer Polizeikontrolle auf, stellt dies eine Straftat dar, die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Wurde die Versicherungsplakette nicht vorschriftsmäßig angebracht, muss der Betroffene ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro zahlen. 10 Euro werden fällig, wenn keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer angebracht wurde.
Nutzen Sie den Gehweg, obwohl dies nicht gestattet ist, kommt eine Geldbuße von 15 Euro auf Sie zu. Ein Rotlichtverstoß mit dem E-Scooter zieht ein Bußgeld von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich.
Handelt es sich dabei um einen qualifizierten Rotlichtverstoß (die Ampel war also schon länger als eine Sekunde rot) und es kam zum Unfall, werden eine Geldbuße in Höhe von 180 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.
Wichtig: Auch für das Fahren von einem E-Scooter gilt die 0,5-Promillegrenze. Missachten Sie diese, drohen dieselben Sanktionen wie bei einer Alkoholfahrt am Steuer eines Pkw. Wie hoch diese im Einzelnen ausfallen, können Sie unserem Ratgeber entnehmen.
Neue Absichtserklärung soll die Probleme mit dem E-Scooter lösen
Viele E-Scooter, die vorab ausgeliehen wurden, werden auf Geh- und Radwegen ohne Rücksicht auf Verluste einfach abgestellt. Daher wird in einigen Kommunen nun eine Rahmenvereinbarung für E-Scooter geschaffen, die allerdings nicht bindend ist und lediglich eine Diskussionsgrundlage darstellt.
Diese Vereinbarung soll nach Medienberichten unter anderem die folgenden Punkte enthalten:
- Anbieter für einen E-Scooter-Verleih sollen verpflichtet werden, falsch geparkte oder kaputte Tretroller einzusammeln.
- Eine Hotline soll eingerichtet werden, bei welcher Fußgänger falsch abgestellte E-Scooter melden können.
- Zudem soll das Abstellen von einem E-Scooter nur noch in dafür gekennzeichneten Bereichen erlaubt sein.
- Schlussendlich soll auch eine automatische Drosselung für E-Scooter eingeführt werden, wenn die Elektrokleinstfahrzeuge eine Fußgängerzone befahren (wobei dies weiterhin verboten bleiben soll).
Übrigens: Ein großes Argument der Befürworter von E-Scootern ist immer wieder, dass diese umweltfreundlich sind und so die nachhaltige Mobilität fördern. Forscher aus den USA haben nun allerdings herausgefunden, dass E-Scooter einen größeren CO2-Ausstoß verursachen als beispielsweise Linienbusse. Das große Problem sei die Haltbarkeit von Leihrollern, die durchschnittlich nur bei sechs Wochen läge. Zudem müssten die E-Scooter nachts wieder eingesammelt werden, was durch den Einsatz von Lastwagen erfolgt, die wieder CO2 ausstoßen.
zander meint
15. März 2023 at 14:33
Ständig werden escooter vor unserer Haustüre ( Privatgelände) abgestellt – wie kann ich mich dagegen wehren?
Eli000 meint
30. Dezember 2020 at 16:56
Guten Tag,
ich wurde auf einem E-Scooter betrunken mit 1,32 Promille in Bayern angehalten ( Mitte September) .
Ende Dezember kam die Polizei und hat mein Führerschein beschlagnahmt. ( Lt. Beschluss)
Was kann auf mich zukommen ?