Sanktionen bei Alkohol-Verstoß auf dem E-Scooter
Bußgeldrechner für Verstöße auf dem E-Scooter
Kurz & knapp: E-Scooter fahren unter Alkohol-Einfluss
Während der Probezeit gilt für Alkohol auf dem E-Scooter eine strikte und ausnahmslose Grenze von 0,0 Promille. Fahren unter Alkoholeinfluss ist eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit und gilt als A-Verstoß. Das kostet ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro und Sie bekommen einen Punkt in Flensburg. Was das genau für Folgen nach sich zieht, lesen Sie hier.
Auch für E-Scooter-Fahrer gelten die allgemeinen Verkehrsregeln. Betrunken E-Scooter zu fahren, ist genauso schwerwiegend wie Alkohol am Steuer eines Autos. Außerhalb der Probezeit gilt eine Promillegrenze von 0,49 Promille. Ab 0,5 Promille warten ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Dazu kommen 2 Punkte in Flensburg. Mehr dazu lesen Sie an dieser Stelle.
Grundsätzlich gilt: lieber kein Alkohol trinken vor einer Fahrt. Nach bestandener Probezeit gilt jedoch eine Promillegrenze von 0,49. Mehr dazu steht hier.
Im Video: Worauf bei der E-Scooter-Fahrt zu achten ist
E-Scooter: Kein Spielzeug im Straßenverkehr
Inhaltsverzeichnis
Der E-Scooter wird unterschätzt und von vielen nicht als Kraftfahrzeug wahrgenommen. Wer betrunken mit dem E-Scooter fährt, begeht einen schweren Verstoß gegen die StVO. Wie hoch ist die Promillegrenze für Alkohol auf dem E-Scooter? In der Probezeit gelten für Fahranfänger besondere Regeln. Dieser Ratgeber gibt Auskunft.
E-Scooter fahren: Alkohol in der Probezeit und unter 21 ist Tabu
Welche Regeln gelten für Alkohol auf dem E-Scooter während der Probezeit? Das Auto stehen zu lassen und schnell mal mit dem E-Scooter nach Hause fahren, ist verboten, weil die Null-Promille-Grenze gilt. In der Probezeit sollte stets auf Alkohol verzichtet werden, denn es gilt ausnahmslos die strikte Grenze von 0,0 Promille. In der Probezeit Alkohol trinken und E-Scooter fahren ist also verboten. Ein Verstoß gegen die 0,0-Promille-Grenze kostet 250 Euro Bußgeld.
Die Probezeit dauert 2 Jahre nach dem Erhalt des Führerscheins. Ordnungswidrigkeiten werden in A und B-Verstöße eingeteilt. Ein A-Verstoß, wie etwa betrunken E-Scooter zu fahren, zieht eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar nach sich. E-Scooter unter Alkohol-Einfluss in der Probezeit zu fahren, stellt einen A-Verstoß dar.
Auch beim E-Scooter gilt: Kein Alkohol am Steuer
Praktisch und relativ günstig steht er an fast jeder Straßenecke bereit für eine spaßige Fahrt von A nach B: Der E-Scooter. Für einige ein Ärgernis, für viele nicht mehr wegzudenken. Oftmals ist der E-Scooter das einzige verfügbare Verkehrsmittel neben dem Taxi, das zu später Uhrzeit noch zur Verfügung steht. Ein Führerschein ist für E-Scooter nicht nötig. Umso mehr nutzen gerade junge Menschen E-Scooter.
Doch Achtung: Es gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Verkehrsmittel auch. Alkohol am Steuer ist ein gefährlicher und teurer Verstoß. Wie für Kfz-Fahrer gilt auch für E-Scooter-Fahrer ein Grenzwert von 0,49 Promille Alkohol. Doch schon ab 0,3 Promille drohen demjenigen, der durch seine Fahrweise auffällt, Sanktionen. Ab 0,5 bis 1,09 Promille zählt die E-Scooter-Fahrt als schwerwiegende Ordnungswidrigkeit. Sie müssen mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen, dazu 2 Punkte in Flensburg und einem Monat Fahrverbot. Fahren ab 1,1 Promille gilt als Straftat und kann sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Alle Sanktionen bei der Überschreitung der Promille-Grenzen auf dem E-Scooter finden Sie im Bußgeldkatalog weiter oben.
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