Kurz & knapp: E-Scooter mieten
Es gibt in Deutschland einige Anbieter, bei denen Sie einen E-Scooter mieten können. Online können Sie eine App des Unternehmens herunterladen und ein entsprechendes Gefährt buchen. Die Bezahlung erfolgt meist über Kreditkarte. Die Nutzungsdauer wird auf die Minute genau erfasst und abgerechnet. Es gibt meist auch die Möglichkeit, ein monatliches oder jährliches Abonnement abzuschließen.
Der Anbieter definiert vorab ein Gebiet, in welchem Sie den E-Scooter wieder abstellen können. Es handelt sich dabei um dasselbe Prinzip, welches auch beim Carsharing verwendet wird.
Wenn Sie einen E-Scooter mieten, ist die Versicherung in aller Regel inbegriffen. Eine Versicherung müssen Sie demnach nur abschließen, wenn Sie sich selbst einen Elektrotretroller zulegen.
Inhaltsverzeichnis
E-Scooter leihen: In Deutschland ein beliebtes Modell
E-Scooter gehören seit Juni 2019 zum Stadtbild in vielen deutschen Großstädten und werden auch in kleineren Ortschaften ein immer beliebteres Fortbewegungsmittel. Da die Elektrotretroller in der Anschaffung hohe Kosten verursachen, greifen viele Menschen darauf zurück, einen E-Scooter zu leihen.
Das Prinzip ist schon aus dem Carsharing bekannt und funktioniert ähnlich: Per App können Sie den Elektrotretroller leihen, damit ans Ziel fahren und diesen dort wieder abstellen. Doch wie genau funktioniert das Ausleihen per App eigentlich? Was kostet es, wenn Sie einen E-Scooter mieten wollen, um damit beispielsweise zur Arbeit zu fahren?
Unser Ratgeber geht diesen Fragen auf den Grund und liefert einen Überblick der wichtigsten Regeln rund um die Nutzung von einem E-Scooter.
E-Scooter mieten per App: Wie geht das?
Anbieter für einen E-Scooter-Verleih gibt es viele. In Berlin sind aktuell mehr als zehn solcher Unternehmen tätig. Die Vorgehensweise, wenn Sie einen E-Scooter mieten wollen, ist dabei bei fast allen Anbietern identisch:
Sie laden sich eine App des jeweiligen Rolleranbieters auf Ihr Smartphone. Über diese Applikation können Sie dann einen E-Scooter mieten, welcher sich in Ihrer Nähe befindet. Ist das Gefährt gebucht, können Sie dieses starten.
Die Abrechnung erfolgt in aller Regel auf die Minute genau. Geld einzuwerfen funktioniert bei einem E-Scooter nicht, die Gebühren für die Leihe werden meist über die Kreditkarte abgebucht, sobald Sie den Elektrotretroller wieder abstellen und somit die Fahrt beenden.
Gut zu wissen: Sogar bei den Elektrohändlern Media Markt und Saturn ist es möglich, einen E-Scooter zu mieten. Diesen können Sie sich kostenlos nach Hause liefern lassen oder in einem Markt abholen. Die Vermietung ist monatlich, für drei Monate, ein halbes oder ganzes Jahr möglich.
E-Scooter mieten: Welcher Preis wird angesetzt?
Welche Kosten entstehen, wenn Sie einen E-Scooter mieten, variiert je Anbieter. Viele Unternehmen rechnen einen Festpreis pro Minute ab. Hinzu kommt meist eine zusätzliche Gebühr, um den Roller überhaupt zu benutzen.
Der Anbieter „Lime“ welcher in Berlin tätig ist, erhebt beispielsweise für die Aktivierung des E-Scooters eine Gebühr von 1 Euro. Pro Minute werden 20 Cent berechnet. Das Herunterladen der App ist kostenlos.
Media Markt und Saturn erheben hingegen eine monatliche Ausleihgebühr. Je länger Sie den E-Scooter mieten, desto mehr reduziert sich der Preis. Dabei entstehen folgende Kosten (Stand Oktober 2019):
- 1 Monat: 99,90 Euro monatliche Miete
- 3 Monate: 69,90 Euro monatliche Miete
- 6 Monate: 49,90 Euro monatliche Miete
- 12 Monate: 29,90 Euro monatliche Miete
E-Scooter mieten ohne Kreditkarte: Geht das?
Zwar ist bei vielen Anbietern eine Zahlung per Kreditkarte die favorisierte Lösung, wenn Sie einen E-Scooter mieten, allerdings bestehen in der Regel auch andere Zahlungsmodelle, wie beispielsweise der direkte Einzug von Ihrem Bankkonto.
E-Scooter ausleihen: Diese Regeln müssen Sie beim Fahren beachten
Wenn Sie einen E-Scooter mieten, müssen Sie sich mit diesem an die Verkehrsregeln halten. Einige Anbieter verlangen zudem, dass Sie einen Helm tragen, wenn Sie den Elektrotretroller nutzen, um schweren Verletzungen bei Unfällen vorzubeugen.
Des Weiteren darf ein E-Scooter erst ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden. Es ist nicht gestattet, zu zweit das Gefährt zu nutzen oder sich damit auf dem Gehweg fortzubewegen. Zudem gilt dieselbe Promillegrenze wie bei der Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kfz – also 0,5 Promille. Es sei denn, Sie sind noch in der Probezeit oder jünger als 21 Jahre. In diesem Fall müssen Sie sich an die 0,0-Promillegrenze halten.
Übrigens: Um einen E-Scooter mieten und fahren zu dürfen, benötigen Sie keine Fahrerlaubnis. Allerdings sollten Sie sich vorab mit allen Regelungen rund um den E-Scooter vertraut machen. Welche Bußgelder drohen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema.
Manuel meint
12. August 2022 at 17:04
Das hört sich alles toll an Aus 95% werden nur auf der Fußgängerweg benutzt und in alle Richtungen an bestimmten Stellen ist es sicherer als Fußgänger ein Helm zu Tragen , nur 1 Person ? das glaubt ihr doch selber nicht weil wenn der Polizei das sieht sind die sofort wo hin und nicht mehr zu Finden
Grüße