Bußgeldkatalog: Parken in der Einbahnstraße
Verstoß | Bußgeld in Euro |
---|---|
Entgegen der erlaubten Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße parken | 15 |
Kurz & Knapp: In der Einbahnstraße parken
Das Parken in einer Einbahnstraße ist ausschließlich in Fahrtrichtung erlaubt.
Im Gegensatz zu den meisten anderen Straßen darf in einer Einbahnstraße häufig auch links geparkt werden.
Wer in einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung parkt, handelt ordnungswidrig. Der Verstoß kostet 15 Euro.
Video: Halten und Parken
In einer Einbahnstraße parken: Auch hier sind Parkverbote zu beachten
Inhaltsverzeichnis
Einbahnstraßen dürfen bekanntlich nur in eine Richtung befahren werden. Fahrzeugführer, die sich nicht daran halten, erhöhen das Unfallrisiko und müssen deshalb mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie erwischt werden. Doch nicht nur hinsichtlich des Befahrens der Einbahnstraße gelten Vorschriften. Auch wenn Sie Ihr Auto in einer Einbahnstraße parken möchten, müssen Sie auf einige Dinge achten.
Zunächst gilt natürlich, dass Sie Ihr Auto nur dort abstellen dürfen, wo kein Halte- oder Parkverbot herrscht. Ein solches muss nicht immer durch Schilder angezeigt werden, denn in manchen Bereichen untersagt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) das Parken grundsätzlich. Dazu gehören z. B. Feuerwehrzufahrten, scharfe Kurven, Bushaltestellen und der Straßenabschnitt fünf Meter vor einer Kreuzung oder Einmündung.
Diese Halte- oder Parkverbote müssen Sie selbstverständlich auch befolgen, wenn Sie in einer Einbahnstraße parken wollen.
Im Video – Welche Regeln gelten in einer Einbahnstraße sonst noch?
In welcher Richtung dürfen Sie in einer Einbahnstraße parken?
Möchten Sie in einer Einbahnstraße parken, so sollten Sie wissen, dass dies ausschließlich in Fahrtrichtung erlaubt ist. Stellen Sie Ihr Fahrzeug falsch herum ab, müssen Sie mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen.
Das Verbot besteht deshalb, weil Sie, um Ihr Fahrzeug entgegen der Fahrtrichtung parken zu können, dazu natürlich vorher entweder in die falsche Richtung gefahren sein oder ein Wendemanöver durchgeführt haben müssen. Beides ist in einer Einbahnstraße äußerst riskant und erhöht die Unfallgefahr erheblich. Sie werden deshalb weniger dafür bestraft, dass Sie entgegen der Fahrtrichtung in der Einbahnstraße parken, sondern viel mehr dafür, dass Sie zuvor den Verkehr gefährdet haben.
Ist das Parken in einer Einbahnstraße auch links erlaubt?
In den meisten Straßen darf nur am rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Der Grund dafür ist, dass das Parken auf der linken Seite zwangsweise dazu führt, dass ein Autofahrer sein Fahrzeug in den Gegenverkehr lenkt, was natürlich sehr gefährlich ist. In einer Einbahnstraße ist aber eben gerade nicht mit Gegenverkehr zu rechnen.
Aus diesem Grund ist es tatsächlich erlaubt, auf der linken Seite einer Einbahnstraße zu parken, sofern dort kein Park- oder Halteverbot besteht. Dabei dürfen Sie Ihr Auto auch auf dem linken Gehweg abstellen. Dies ist in § 12 Abs. 4 und 4a StVO festgelegt.
Knochendrachen meint
27. August 2022 at 11:38
Guten Tag. Ich wollte mal nachfrage wie sich das mit dem Parken nur in Fahrtrichtung auswirkt, wenn die temporäre Einbahnstraße bis zu einem bestimmten Punkt noch durch Schilder befahrbar ist? Ist durch eine Baustelle zur Einbahnstraße geworden und bis zu meinem Arbeitgeber noch beidseitig befahrbar, auch durch Schilder so gekennzeichnet.
Stockmann meint
11. September 2021 at 15:48
Was bedeutet die Schilderkombination (Einbahnstraße, Parkschild, Darstellung eines PKW)?
Gilt diese Darstellung für die gesamte Einbahnstraße bzw. dürfen hier Kleintransporter wie Sprinter
parken ?
Meister meint
19. Mai 2020 at 19:12
Ich wohne in einer Einbahnstraße und ca 50m wo ich parke steht in einer Kurve ein eingeschränktes Halteverbotsschild. Wie weit zählt dieses Schild denn ich bekomme ständig einen Strafzettel. Das Schild hat auch keinen richtungspfeil.
chip meint
23. Mai 2022 at 0:03
Was ist daran so schwierig? Wenn das Schild keinen Pfeil hat dann gilt es bis zum Fahrbahnende in beide Richtungen oder bis zu einem Schild mit einem Pfeil.
Bertholdt meint
20. Oktober 2019 at 11:45
Ist das Parken auf der linken Seite einer Einbahnstraße querstehend, d.h. rechtwinklig zum Gehsteig, erlaubt, wenn die Einbahnstraße breit ist und Verkehrsteilnehmer (Busse, PKWs,Fahrräder) weder behindert noch gefährdet werden ?
Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Info
mit freundlichen Grüßen
H.Bertholdt
Bartels meint
28. Februar 2020 at 15:24
Der ausgewiesene Bhindertenparkplatz is zu kurz. Er ist parallel zu Fahrbahn
Bartels meint
28. Februar 2020 at 15:26
Muss ic trotzdem für unbefugte Benutzung beahlen?
Thomas P meint
5. Dezember 2022 at 9:15
Hallo
Wenn die Durchfahrt für Fahrräder in beiden Richtungen gestattet ist und auf der rechten Seite ein Halteverbot besteht, darf ein Auto dann links (im Fahrradgegenverkehr) geparkt werden? Bezieht sich ein Halteverbot in der Einbahnstraße nur auf eine oder beide Fahrbahnseiten?