Kurz & knapp: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Haben Sie die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit nicht begangen oder weist der Bußgeldbescheid Fehler auf, kann sich ein Einspruch gegen diesen im Einzelfall lohnen. Näheres dazu erfahren Sie hier. Grundsätzlich jedoch haben Sie als Beschuldigter stets das Recht, innerhalb der vorgegebenen Frist Einspruch zu erheben.
Die Einspruchsfrist beträgt beim Bußgeldbescheid zwei Wochen. Sie beginnt mit Zustellung des Bußgeldbescheids. Wenn Sie die Frist unverschuldet versäumen, kann im Einzelfall die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden.
Der Einspruch selbst kostet Sie zunächst nur das Porto. Lehnt die Bußgeldbehörde jedoch Ihren Einspruch ab, dann muss ein Gericht sich mit dem Fall befassen. Die Gerichtskosten betragen dann 10 % des Bußgeldes, mindestens jedoch 55 Euro. Ziehen Sie einen Rechtsanwalt hinzu, entstehen für dessen Tätigkeit beim Bußgeldbescheid-Einspruch ebenfalls Kosten. Die Grundgebühr beträgt dabei zwischen 33 und 187 Euro, die Verfahrensgebühr liegt je nach Verfahrensstand und Bußgeldhöhe zwischen 22 und 616 Euro. Gleiches gilt auch für die Terminsgebühr. Eine genaue Übersicht zu den möglichen Anwaltskosten in Bußgeldsachen finden Sie in dieser Tabelle.
Kommt es im gerichtlichen Verfahren zu einem Freispruch, müssen Sie die Kosten für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht tragen. Stattdessen kommt die Landeskasse hierfür auf. Im Falle eines verlorenen oder eingestellten Verfahrens tragen Sie selbst die Kosten für das gerichtliche Bußgeldverfahren.
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren und mit ihm die genaue Vorgehensweise bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu besprechen. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, einen Anwalt zurate zu ziehen. Wie Sie den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid formulieren können, zeigt dieses Muster.
Video: Das Wichtigste zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen: Fristen, Ablauf und Chancen
Inhaltsverzeichnis
Nicht jeder Bußgeldbescheid ist gerechtfertigt. Studien haben gezeigt, dass überraschend viele Bußgeldbescheide entweder formale Fehler enthalten oder aber dass die vorliegenden Beweismittel nicht ausreichend sind, um den Bußgeldbescheid zu rechtfertigen.
Angeblich sind bis zu 50 Prozent aller Bußgeldbescheide fehlerhaft und können somit angefochten werden! Welche Möglichkeiten Sie dabei haben, können Sie im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung durch den Bußgeldcheck ** erfahren.
Gerade bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung können etwa ungenaue Messmethoden sowie eine mangelhafte Fotoqualität der Beweisbilder zu einem ungültigen Bußgeldbescheid führen. Betroffene können dann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Sie erreichen so, dass der Bußgeldbescheid und das gesamte Bußgeldverfahren noch einmal geprüft werden – notfalls auch vor Gericht.
Weiterführende Informationen rund um den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid:
Der richtige Zeitpunkt für den Einspruch
Die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid liegt laut Verkehrsrecht bei zwei Wochen. Innerhalb von 14 Tagen müssen die Betroffenen also ihren schriftlichen Bußgeldbescheid-Einspruch an die zuständige Behörde senden. In der dem Bußgeldbescheid beigefügten „Rechtsmittelbelehrung“ erfahren Sie, an welche Adresse Ihr Einspruch geschickt werden sollte.
Soll ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?
Ob Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden soll, das hängt auch von der Höhe der Geldbuße ab. Ein LKW-Fahrer, der eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat, welche mit einem Fahrverbot sanktioniert wird, wird kaum einen Aufwand scheuen, dieses Fahrverbot zu vermeiden. Schließlich kann es auch seine berufliche Existenz bedrohen.
Wenn der Blitzer, der die Geschwindigkeitsüberschreitung feststellte, nicht geeicht oder falsch montiert war, so kann im Einzelfall zum Beispiel eine höhere Toleranz von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen werden, wenn das Gericht im Einspruchsverfahren entsprechende Fehler anerkannt. Schon ein km/h weniger kann dafür sorgen, dass das Bußgeld bedeutend geringer ausfällt und ein Fahrverbot vielleicht entfällt. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann im Einzelfall also viel verändern. Sogar die komplette Streichung der Sanktionen kann durchaus das Ergebnis sein.
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Nicht in jedem Fall ist es empfehlenswert, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid anzustreben. Ist das anberaumte Bußgeld beispielsweise recht niedrig und ein Fahrverbot wurde auch nicht angeordnet, können die Kosten für das Verfahren im Einzelfall den Nutzen überwiegen. Sie sollten also in solchen Fällen abwägen, ob sich der Aufwand und das Prozessrisiko, das mit jedem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einhergeht, wirklich für Sie lohnt.
Anders verhält es sich zum Beispiel, wenn Sie aus beruflichen Gründen auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind. Das Gleiche gilt für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden. In einer solchen Situation sollten Sie sich an einen Anwalt wenden und genau von ihm überprüfen lassen, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oder einzelne Sanktionen vielleicht Aussicht auf Erfolg haben kann.
Ein Einspruch an sich ist mit keinen weiteren Kosten verbunden, allerdings können im Verfahren Gerichtskosten anfallen und auch der Anwalt verlangt Gebühren. Diese kann allerdings eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernehmen. Mehr zu den Kosten für den Bußgeldbescheid-Einspruch erfahren Sie in diesem Abschnitt. Zudem ist ein hohes Bußgeld in vielen Fällen immer noch angenehmer als ein Fahrverbot, welches die berufliche Existenz gefährden kann.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Bußgeldbescheid formale oder inhaltliche Fehler aufweist, dann können Sie entweder selbstständig Einspruch einlegen oder einen Anwalt zu Rate ziehen. Die Beauftragung eines Anwaltes hat dabei wesentliche Vorteile:
- Nur ein beauftragter Anwalt kann umfassende Akteneinsicht bei der zuständigen Bußgeldbehörde erhalten.
- Er kann aufgrund seiner Erfahrung schnell Fehlerquellen und mögliche Gründe für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ausmachen.
Eine weitere Möglichkeit: Nutzen Sie den kostenlosen Bußgeldcheck **, um mehr über Ihre Einspruchsmöglichkeiten zu erfahren.
Weitere Ratgeber zur Frage, wann sich bei einem Bußgeldbescheid ein Einspruch lohnen kann:
Beispiel: Gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erheben bei fehlerhafter Geschwindigkeitsmessung
Fehler bei einer Messung der gefahrenen Geschwindigkeit sind keine Seltenheit. Hier nur eine kleine Auswahl der möglichen Fehlerquellen:
- Eine falsche Montage des Messgerätes rechtfertigte bereits in so manchem Fall einen erfolgreichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. War beispielsweise der Winkel nicht korrekt, stehen die Chancen im Einzelfall ganz gut.
- Die vorgeschriebene Eichung des Blitzers liegt schon zu lange zurück oder ist erst gar nicht vorhanden.
- Die zuständigen Beamten waren nicht ausreichend geschult, was zu einer fehlerhaften Bedienung des Messgerätes führte.
- Das Beweisfoto des Blitzers hat schlechte Qualität und der Fahrer ist nicht erkennbar.
Im Video – Wann verjährt ein Bußgeldbescheid?
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: So geht’s!
Wenn Sie sich entscheiden, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, so können Sie dies zum einen gegen den Bescheid in seiner Gesamtheit oder einzelne angedrohte Sanktionen tun. Wichtig ist: Der Einspruch muss schriftlich erfolgen (z. B. per Post oder Fax). Im Einspruch sollten Sie sich an folgendes Muster halten:
- Absender: Fügen Sie zunächst Ihre eigene Adresse ein, bestehend aus Name, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
- Empfänger: Den Empfänger des Einspruchs können Sie der dem Bußgeldbescheid entnehmen.
- Betreff: Von juristischen Laien wird nicht erwartet, dass Sie einen formal ausgefeilten Brief schreiben. Dementsprechend genügt es, wenn Sie in die Betreffzeile „Einspruch“ schreiben
- Im folgenden Teil des Briefes können Sie erklären, warum Sie Einspruch einlegen. Hier sollten Sie auch das Aktenzeichen des Bußgeldverfahrens einfügen, damit die Behörde Ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid entsprechend zuordnen kann.
- Schließen Sie den Einspruch mit Datum, Ort sowie Ihrer Unterschrift ab.
Um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, müssen Sie nicht unbedingt einen Anwalt zu Rate ziehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese aber sogar oftmals dessen Kosten. Gänzlich kostenlos ist demgegenüber die unverbindliche Ersteinschätzung zu den Möglichkeiten eines Einspruchs über den Bußgeldcheck **.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Muster
Nachfolgend haben wir für Sie ein Muster für einen Bußgeldbescheid-Einspruch erstellt, um zu veranschaulichen, wie ein solcher aussehen kann. Bedenken Sie jedoch, dass es sich dabei lediglich um eine Vorlage handelt, welche Sie an die individuellen Umstände Ihres Einzelfalls anpassen müssen. Sie können sich das Muster kostenlos herunterladen.
[Name und Anschrift des Absenders]
[Zuständige Bußgeldstelle]
[Ort, Datum]
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid (Aktenzeichen xyz)
Sehr geehrter Herr/ Frau xyz,
hiermit lege ich gegen den von Ihnen ausgestellten Bußgeldbescheid vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [xyz] Einspruch mit folgender Begründung ein:
[…]
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Schreibens.
[Datum, Unterschrift]
Was passiert, wenn man Einspruch einlegt?
Sobald der Einspruch bei der Bußgeldbehörde eingetroffen ist, tritt ein neues Stadium innerhalb des Bußgeldverfahrens ein: In einem Zwischenverfahren prüfen die Behörden den Bußgeldbescheid sowie die Aktenlage erneut, holen zum Beispiel neue Informationen zum Fall ein oder befragen Zeugen.
Bereits in dieser Phase kann es zu einer Einstellung vom Verfahren kommen, wenn die Behörde Ihren Einspruch als begründet ansieht. Damit entfallen Punkte, Bußgelder oder ein Fahrverbot. Lehnt die Bußgeldstelle Ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid hingegen ab, muss sich ein Gericht der Sache annehmen.
Die folgende Infografik stellt den gesamten Ablauf eines Bußgeldverfahrens dar:
Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Welche Kosten entstehen?
Bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid können auch Kosten entstehen. Zunächst fallen jedoch maximal Portokosten an, sofern Sie keinen Anwalt mit der Vertretung beauftragen. Lehnt die Bußgeldbehörde jedoch Ihren Einspruch ab, wird der Sachverhalt vor Gericht verhandelt. Welche Kosten können beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid dann genau entstehen?
Die für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid entstehenden Kosten setzen sich aus mehreren Teilen zusammen. Zum einen müssen gegebenenfalls die Dienste eines Rechtsanwalts entlohnt werden, zum anderen fallen vor Gericht Gebühren an. Bei beiden hängen die für den Bußgeldbescheid-Einspruch entstehenden Kosten, die insgesamt anfallen, von der Höhe der angesetzten Geldbuße ab und davon, wie das Verfahren dann vor Gericht verläuft.
Anwaltliche Vertretung beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Kosten für den Rechtsbeistand
Für den Anwalt gibt es festgesetzte Regelsätze, sodass sich hier die Kosten gut berechnen lassen. So fällt in jedem Fall die Grundgebühr an, die zwischen 33 und 187 Euro liegen kann, je nach Einzelfall. Wenn das Verfahren dann vor Gericht verhandelt wird, kommen zusätzlich Verfahrensgebühren hinzu, die sich nach der Höhe der verhandelten Geldbuße richten und in der Regel zwischen 22 und 616 Euro liegen. Jede weitere Aktivität Ihres Anwalts ist bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit weiteren Kosten verbunden, so zum Beispiel bei einer Rechtsbeschwerde (80 – 560 Euro).
Die genauen Kosten sind im Vergütungsverzeichnis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) enthalten. Je nach Tätigkeit des Anwaltes kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid demnach folgende Kosten verursachen:
Gebühr für den Wahlanwalt | Gebühr für einen gerichtlich bestellten Anwalt | |
---|---|---|
Grundgebühr (fällt in jedem Fall an) | 33 - 187 € | 88 € |
Kosten im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde | ||
Verfahrensgebühr | ||
- bei einem Bußgeld unter 60 € | 22 - 121 € | 57 € |
- bei einem Bußgeld zwischen 60 und 5.000 € | 33 - 319 € | 141 € |
- bei einem Bußgeld über 5.000 € | 44 - 330 € | 150 € |
Terminsgebühr (je Termin bei der Verwaltungsbehörde oder Polizei) | ||
- bei einem Bußgeld unter 60 € | 22 - 121 € | 57 € |
- bei einem Bußgeld zwischen 60 und 5.000 € | 33 - 319 € | 141 € |
- bei einem Bußgeld über 5.000 € | 44 - 330 € | 150 € |
Kosten im gerichtlichen Verfahren (1. Rechtszug) | ||
Verfahrensgebühr | ||
- bei einem Bußgeld unter 60 € | 22 - 121 € | 57 € |
- bei einem Bußgeld zwischen 60 und 5.000 € | 33 - 319 € | 141 € |
- bei einem Bußgeld über 5.000 € | 55 - 385 € | 176 € |
Terminsgebühr (je Hauptverhandlungstag) | ||
- bei einem Bußgeld unter 60 € | 22 - 264 € | 114 € |
- bei einem Bußgeld zwischen 60 und 5.000 € | 44 - 517 € | 224 € |
- bei einem Bußgeld über 5.000 € | 88 - 616 € | 282 € |
Verfahren über die Rechtsbeschwerde | ||
Verfahrensgebühr | 88 - 616 € | 282 € |
Terminsgebühr (je Hauptverhandlungstag) | 88 - 616 € | 282 € |
Gerichtskosten bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Welche Kosten entstehen und wer trägt sie?
Wenn Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, müssen Sie vor Gericht in jedem Fall mit einer Gebühr in Höhe von 10 % der Bußgeldsumme (mindestens jedoch 55 Euro) rechnen. Falls Sie vor der Hauptverhandlung Ihren Einspruch zurücknehmen, müssen Sie 0,25 % des Bußgelds (aber mindestens 17 Euro) als Gerichtskosten und zusätzlich die Verwaltungsgebühren bezahlen. Wenn ein Gutachter bestellt wird, müssen Sie auch für diesen aufkommen. Ein Gutachten kann dabei mehrere 100 Euro kosten.
Die Kosten werden nur dann vom Staat übernommen, wenn es zum Freispruch kommt. Ansonsten kommen entweder Sie selbst oder Ihre Rechtsschutzversicherung für die Gebühren (und die Rechtsanwaltskosten) auf, wobei bei den Versicherungen inzwischen in der Regel mit einem Selbstbehalt zu rechnen ist, den Sie zahlen müssen.
Möglicherweise müssen Sie auch dann etwas bezahlen, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, da oft ein Selbstbehalt anfällt (häufig um die 150 Euro). Prüfen Sie also vorab ggf. die Hinweise in Ihrer Versicherungspolice. Hier finden sich entsprechende Hinweise zur Höhe des Eigenanteils.
Exkurs: Der Unterschied zwischen Einspruch erheben und Widerspruch einlegen
Einen Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid können Sie streng genommen nicht einlegen. Bei einem Widerspruch handelt es sich um einen Rechtsbehelf, der in den Bereich der meisten gängigen Verwaltungsakte fällt, kann aber zum Beispiel auch in Mahnverfahren oder bei Kündigungen eingelegt werden.
Ein Einspruch hingegen ist ein Rechtsbehelf, der nur bei besonderen Verwaltungsakten wie Steuer-, Vollstreckungs- oder Bußgeldbescheiden, aber auch Strafbefehlen gewährt wird. Welche Rechtsbehelfe Ihnen zur Verfügung stehen, können Sie stets der einer Entscheidung beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen.
Gegen einen Bußgeldbescheid Widerspruch einzulegen, ist also streng genommen nicht möglich. Grundsätzlich aber muss ein juristischer Laie den Unterschied zwischen Einspruch und Widerspruch nicht kennen. Das bedeutet: Wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erheben, darf dieser nicht einfach deshalb zurückgewiesen werden, wenn Sie ihn fälschlicherweise als „Widerspruch“ bezeichnet haben.
Betroffene haben auch das Recht darauf, dass der Bußgeldbescheid dann geprüft wird, wenn der Einspruch juristisch nicht völlig ausgefeilt ist. Wurde Ihnen als Kraftfahrer lediglich ein Verwarnungsgeld aufgebrummt, können Sie dagegen keinen Einspruch einlegen. Kommen Sie allerdings nicht in der meist zweiwöchigen Frist dafür auf, wird normalerweise ein Bußgeldverfahren eingeleitet, in dessen Fokus ein Bußgeldbescheid steht. Gegen diesen ist es wiederum möglich, Einspruch einzulegen.
Simone S meint
16. August 2023 at 11:20
Ich habe auf einem städtischen Parkplatz geparkt und mir für diese Zeit auch einen Parkschein gezogen. Als ich wiederkam hatte ich einen Strafzettel wegen : „ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Auto angebracht zu haben.“
Dabei lag er im Auto und war noch mehrere Minuten gültig..ich habe einen alten Fiat Panda der keine durgängige Armatur hat…die Politesse hat lediglich ein Foto 1 Meter von vorn vom Auto gemacht…ich habe auch Fotos gemacht, von vorn und vom seitenfenster…von vorn kann man den parkschein nicht sehen aber spätestens wenn man durch das seitenfenster geschaut hätte , hätte man ihn gesehen. Habe selbst auch sofort Fotos gemacht und bei der Stadt angerufen…alles egal, interessiert die nicht, nun habe ich Einspruch eingelegt und soll zum 20 Euro verwarngeld nun auch noch 28.50€ Verwaltungskosten bezahlen,obwohl ich als Beweismittel den gültigen Parkschein sowie auch die Fotos habe…lohnt es sich Einspruch einzulegen oder muss ich danach hunderte von Euro bezahlen…hat da jemand schon erfahrungen gesammelt?
Erhan meint
9. Mai 2023 at 11:39
hallo,
ich war 27 km/h innerorts zu schnell. ich habe einspruch eingelegt und habe bald einen gerichtstermin . wenn ich den einspruch zurückziehe , wieviele kosten muss ich zahlen?
Norbert D meint
2. Februar 2023 at 17:10
Ist eine Blutnahme in der Öffentlichtkeit(auf der öffentlichen Straße durch Notarzt) zulässig oder unterliegt diese einem Beweisverwertungsverbot?
Lena meint
30. März 2022 at 9:24
Gut zu wissen, dass man auch Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen kann. Meine beste Freundin hat kürzlich Post erhalten, sie selbst hat aber keine Ordnungswidrigkeit begangen. Vielleicht sollte sie sich in diesem Fall sogar an einen Rechtsanwalt wenden. Danke auf jeden Fall für den Hinweis!
Hasmet T meint
26. Oktober 2021 at 0:43
Ich habe mich mit meiner Famile ca. 3 Monate im Ausland aufgehalten. Als ich wieder nach Deutschland kam, fand ich zwei Bußgeldbescheide von der „Ungarische Autobahn Inkasso“ wegen Benutzung der Autobahn ohne Vignette. Es handelt sich um eine Mautstrafe von 127,51 EUR. Da ich aber verreist war und keine Ahnung von dem Brief hatte, hat man ein zweites Busgeldbescheid geschickt, mit einer Bußstrafe von 269,16 EUR, weil die Zahlungsfrist abgelaufen war.
Ich habe diese Briefe erst nach der Zahlungsfrist von 21.09.2021 in der Hand gehabt, weil ich am 25.10.2021 zurückgekommen bin. Ich kann es beweisen, dass ich in dieser Zeitspanne im Ausland gewesen bin.
Meine Frage an Sie : Kann ich wenigstens eine „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ beantragen, so dass ich nur die erste Strafe von 127,51 EUR bezahlen muß?
Mit freundlichen Grüssen
Hanna A. meint
30. Juli 2020 at 11:02
Vielen Dank für den Beitrag zum Einspruch gegen Bußgeldbescheide. Mein Bruder lässt sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten, da er einen falschen Bußgeldbescheid erhalten hat. Gut zu wissen, dass viele Bescheide formale Fehler enthalten und deshalb angefochten werden können.
Sven meint
17. Juni 2020 at 13:23
Danke für diese Anleitung, wie ich am besten Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen kann. Ich habe heute einen solchen Bescheid bekommen, den Verstoß aber nicht begangen. Ich werde ihrem Rat folgen und mich an einen Rechtsanwalt wenden, um innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen.
Felix meint
1. April 2020 at 18:23
Hallo liebes Team
Wenn ich jetzt geblitzt wurde und ein Einspruch mache.. Kommen da auf mich Kosten zu? Da es ja sogar vor Gericht kommen kann.
Oder ich frag mal so
Ist es sinnvoll in einspruch zugehen wenn ich keine Rechtsschutz habe?
Klar kleine Bußgelder sind jetzt nicht wild.. Aber zb bei ein drohenden Fahrverbot?
Antonio L. meint
6. Januar 2020 at 14:13
ich wurde ausserorts abzgl Toleranz mit 24km/h zu schnell geblitzt(statt 50, 74 gefahren). Nun habe ich als Fahrzeughalter eine Zeugenbefragung erhalten. Auf dem Foto bin ich nicht zu erkennen: Augen, Nase, alles oberhalb Stirn sind vom Rückspiegel verdeckt. Lohnt sich hier Einspruch einzulegen? LG und vielen Dank.
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2020 at 12:56
Hallo Antonio,
wir dürfen Ihnen dazu keine Auskunft geben, da es sich hierbei um eine Rechtsberatung handeln würde. Sie können sich aber an einen Verkehrsanwalt wenden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
A. Bockmann meint
2. September 2019 at 13:05
Hallo,
Ich war letztes Jahr im Urlaub in Italien vom 5.08.2018 bis 13.08.2018. Ich habe heute 2.09.2019 Post bekommen aus Florenz das ich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe am 07.08.2018. Nun meine frage:
Muss ich das Geld bezahlen oder ist es nun schon verjährt? Denn laut schreiben steht folgendes drin:
Datum verstoß=07.08.2018
Datum der Feststellung=15.09.2018
Und der Verantwortliche Wurde am 23.07.2019 idendifiziert. Ab diesem Datum läuft Die Frist der Zustellung(art.201, Absatz 1 der STVO und Artikel 386 der STVO.
Wie muss ich mich verhalten bzw. was kann ich tun dagegen.
BITTE UM HILFE!!!!
Benjamin meint
7. August 2019 at 8:40
Hallo :)
mir wird vorgeworfen bei einem Überholvorgang die Situation nit übersehen haben zu können.
Angeblich soll ich in einem Bereich von 200 Meter ein PKW vor einer Linkskurve(leicht einsichtlich) begangen zu haben.
Mir liegt der Anhörungsbogen vor.
Habe ich chancen hier durch einen Einsprch erfolg zu erlangen?
Benjamin meint
7. August 2019 at 8:49
Mein deutsch… Entschuldigung :D
Mir wird vorgeworfen einen Überholvorgang in einen Bereich von 200 m getätigt zu haben. Es handelt sich um eine Linkskurve die bis zum Scheitel einsehbar ist. Ich bin mir ziemlich sicher das der Überholte Wagen beschleunigt hat, ich habe mich dabei ertappt, wie ich aufeinmal bei 140km/h war und immer noch knapp neben ihm war.
Soweit ich das Gesetz kenne, ist es untersagt als überholter Wagen während des vorganges zu Beschleunigen da es bekanntlich zu einem Unfall kommen kann.
Heiko meint
6. Mai 2019 at 11:36
Hallo,
Habe am 04.05.19, ein Einschreiben aus Tschechien erhalten. Was daraus zu erahnen ist,
Vorwurf, 20 km/h, Innerorts zu schnell am 17.06.18! Auf dem Foto ist mein Kennzeichen Sichtbar aber nicht der Fahrer.
Das Schreiben ist komplett in Tschechischer Sprache.
Gibt es da keine Verjährungsfrist?
Muss ich jetzt zu einem Dolmetscher gehen?
Wie soll ich mich verhalten? Wer könnte mir helfen?
Mit freundlichen Grüßen
Heiko
hasan meint
25. Dezember 2018 at 1:36
Bei Geschwindigkeitsüberschreitung 21 km pro Stunde nach Toleranz. Das Listenblatt wird angezeigt, was passiert, wenn ich schreibe ..ich bin nicht der fahrer. und keine Informationen über den verantwortlichen Treiber schreibe
bussgeldkatalog.de meint
3. Januar 2019 at 16:39
Hallo Hasan,
kann der Fahrer nicht benannt werden, kann die zuständige Behörde ggf. das Führen eines Fahrtenbuches vorschreiben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Caro meint
5. September 2018 at 23:09
Hallo, ich wurde mit 50 km/h in einer 30er Zone geblitzt. Diese Zone besteht aber von 7-18 Uhr. Ich bin 6:43 Uhr geblitzt wurden. Im Brief stand heute,dass ich aber angeblich 7:43 Uhr geblitzt wurde. Wie soll ich am besten vorgehen? Kann ja nur daran liegen das im Blitzersystem die Zeit nicht umgestellt wurde.
Danke :)
bussgeldkatalog.de meint
14. September 2018 at 10:22
Hallo Caro,
Sie können beispielsweise im Anhörungsbogen Angaben zur Sache machen bzw. gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Michael S. meint
5. September 2018 at 18:15
Es heißt im Gesetz das die Ordnungswidrgkeit/ Tat nach 6 Monaten verjährt ist. Auch wenn ein Bußgeldbescheid erlassen ist, gegen diesen habe ich Widerspruch eingelegt. Nach 6 Monaten und 2 Wochen kam die Ladung zum Gerichtstermin, morgen ist Verhandlung deswegen, ist das noch rechtens ?
Viele Grüße, Michael
bussgeldkatalog.de meint
14. September 2018 at 10:17
Hallo Michael S.,
die Verjährung wird durch Ermittlungen, ein laufendes Verfahren etc. unterbrochen. Befragen Sie ggf. Ihren Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Mohsen meint
4. September 2018 at 21:54
Hallo
Ich bin heute 4 September 2018, an der Kreuzung ( straße 230 und straße 57 , bei Aral Tankstelle) geblitzt worden.
Wir waren ein parr Auto in der Kreuzung, und weniger als 40Kmh mit grünem Ampel. Trotzdem sind wir geblitz worden.
Ich wollte wissen ob der Blitzer kapput war, oder was anderes.
Lg
Mohsen
bussgeldkatalog.de meint
14. September 2018 at 10:07
Hallo Mohsen,
zu einzelnen Blitzern liegen uns keine Informationen vor.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Leroy M. meint
31. August 2018 at 20:31
Ich wurde mit 27 kmh zu viel in der Probezeit geblitzt. Ich fahre diesen Weg nur, wenn ich schwimmen gehe und bin auch nicht wirklich Ortskundig. Normalerweise ist dort Tempo 100, aber an diesem Tag war das Tempo, ohne erdenglichen Grund auf 50 reduziert. Das Problem an der Sache ist, dass das 50er Schild, wenn man von der Autobahn kam nicht zu sehen war. Es war quasi falsch montiert. Als ich die Beamten darauf hingedeutet habe sagten sie, dass sie auch nichts dafür können und sie selbst die Schilder nicht bewegen dürfen. Es wurden in den 10 min als ich mit den Beamten redete ca. 4 andere Fahrer geblitzt, die sich natürlich auch beschwerten. Auf dem Heimweg habe ich auch noch 2 Fahrer gesehen, die nochmals von dem 50er Schild Bilder gemacht haben. Das Problem an der ganze Sache ist, dass diese Bilder meines Erachtens nach nicht die allgemeine Situation als Fahrer darstellen und ich mit ihnen schlecht Beweisen kann, dass das Schild „unsehbar“ war.
Mit freundlichen Grüßen
Leroy M.
Evelin meint
22. August 2018 at 13:18
Hallo zusammen.
ich wurde auf der A2 bei Bielefeld bei 100 mit Thempo 143 geblitzt. Ein paar stunden zuvor wurde ich von der Polizei benachrichtigt,das mein Mann in Schleswig Holstein einen schweren Unfall hatte.Natürlich hatte ich es wegen der Notlage entsprechend eilig. Könnte es vielleicht sein das in dieser Situation Rücksicht genommen wird oder ob nach Busgeldkatalog entschieden wird.Und hat man bei Führerscheientzug dann Mitsprache recht wann mann die strafe antreten muss?
bussgeldkatalog.de meint
13. September 2018 at 9:12
Hallo Evelin,
die Umstände spielen normalerweise keine Rolle. Bei einem Fahrverbot wird in der Regel ein Zeitraum angegeben, in dem der Führerschein abgegeben werden kann.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Max meint
9. Mai 2018 at 20:23
Hallo,
mir wird vorgeworfen in einer 50er Zone 48 km/h zu schnell gefahren zu sein, somit 98 km/h (mit Toleranz Abzug). Ich bin in der Probezeit, also droht mir ein hohes Bußgeld, sowie Fahrverbot und ein Aufbau Seminar. Ich bin Rechtsschutzversichert – stehen meine Chancen gut wenn ich Widerspruch einlege?
bussgeldkatalog.de meint
14. Mai 2018 at 8:31
Hallo Max,
zu den Erfolgsaussichten eines Einspruchs können wir keine Einschätzung geben. Wenden Sie sich dafür an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Resul meint
3. Mai 2018 at 7:16
Hallo,
mir wird zugrunde gelegt am 1.2.2018 bei einem Ort wo Überholverbot herrscht überholt zuhaben und das bei unklarer Lage. Es gibt nur einen Zeugen als Beweismittel und das ist ein Polizehauptkommisar. Ich habe es bei der Anhörung verneint und heute Post erhalten das ich 150 € und ein 1 Punkt kriege.
Ich kann mich nicht errinern diesen Fehler begangen zuhaben.
Ich überlege Einspruch einzulegen?
Würde sich es lohnen?
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 15:34
Hallo,
ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch lohnen würde, kann nur ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Rene Ulf meint
28. April 2018 at 13:24
Hallo
Ich habe letztens mehrere LKWs überholt hatte in einer 100kmh Zone ca. 160kmh drauf
Einspruch einlegen ja oder nein
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 15:08
Hallo Rene,
ob sich ein Einspruch lohnt, kann nur ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Max meint
27. April 2018 at 19:31
Hallo zusammen,
ich bin heute geblitzt worden auf einer Strecke bei der seit mind. 20 Jahren 100 erlaubt war.
Doppelspurig (zwei Fahrbahnen) außerorts.
jetzt stand da auf einmal ein Schild auf der rechten Seite mit 70, dieses konnte ich nicht sehen da ich zu dem Zeitpunkt einen LKW überholt habe.
Müssen in so einem Fall nicht beidseitig die Schilder angebracht werden?
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 15:01
Hallo,
wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen möchten, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Joe meint
18. April 2018 at 8:27
Hallo zusammen,
ich wurde heute auf der Autobahn in einer 80er von einem mobilen Blitzer mit ca. 130 geblitzt (so habe ich das in der Aufregung auf dem Tacho gesehen). Habe keine Rechtsschutzversicherung.
Lohnt sich ein Einspruch? Habe heute von den Kollegen erfahren, dass Blitzermarathon ist – nehme also an, das war die Polizei in dem zivilen T6 mit den Geräten vor der Leitplanke. Bescheid ist noch nicht da.
bussgeldkatalog.de meint
27. April 2018 at 15:47
Hallo,
ob sich ein Einspruch gegen den Blitzerbescheid lohnt, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
sven meint
13. April 2018 at 11:00
Ich wurde mit dem Viedowagen überführt und bin sehr dicht an der nächst höheren Strafe drann. Die BEamten sagten mir, dass bei einem Einspruch der Richter aufgrund des Videos, wo zu erkennen sei, dass ich am ende noch beschleunige, die Strafe hochsetzten kann. Gehe ich bei einem EInspruch also das Risiko ein am ende noch schlechter dazustehen?
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 16:52
Hallo,
ob sich ein Einspruch in diesem Fall lohnt oder nicht, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Sumitra B. meint
2. April 2018 at 17:37
Hallo,
Ich bin am 30.03. um ca. 2Uhr nachts auf der A2 Richtung Dortmund gefahren. Als eine Baustelle (Höhe Hamm) anfing, wurde die Geschwindigkeit auf 100 km/h begrenzt, also fuhr ich auch 100km/h. Auf einmal wurde ich geblitzt und sah ein 60er Schild. Als ich zuhause ankam, habe ich im Internet nachgeschaut und da wurde angegeben, dass der Blitzer ab 60 km/h blitzt. Ich bin mir aber zu 100% sicher, dass ich kein 60er Schild gesehen habe. Ich wäre somit min. über 30 km/h zu schnell gefahren. Das Problem in dieser Sache ist, dass ich im Oktober letzten Jahres schon einmal mit 27km/h innerorts zu schnell gefahren bin. Recherchen zufolge wäre das eine Wiederholungstat und würde zusätzlich mit Fahrverbot bestraft werden. Würde sich in diesem Fall ein Einspruch lohnen?
Vielen Danke und liebe Grüße
bussgeldkatalog.de meint
30. April 2018 at 15:22
Hallo Sumitra B.,
besprechen Sie die Erfolgsaussichten mit einem Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de