Kurz & knapp: Einspruch gegen den Führerscheinentzug
Gegen den Bescheid einer Behörde können Sie Einspruch einlegen und somit dem Führerscheinentzug widersprechen. Gegen eine richterliche Entscheidung können Sie keinen Einspruch, sondern nur Rechtsmittel einlegen.
Eine Umwandlung in ein Fahrverbot ist normalerweise nicht möglich. Gegebenenfalls ist eine Verkürzung der Sperrfrist möglich.
Hierfür können Sie sich an unserem zur Verfügung gestellten Muster orientieren, das Sie hier finden.
Video: Das Wichtigste zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Führerscheinentzug: Lohnt ein Einspruch?
Inhaltsverzeichnis
Bei schwerwiegenden Delikten im Straßenverkehr kann der Führerscheinentzug drohen. Viele Führerscheinbesitzer sind nicht nur privat, sondern auch in beruflicher Hinsicht auf die Fahrerlaubnis angewiesen. Deshalb fragen sich Betroffene, wie sie einen verordneten Führerscheinentzug doch noch abwenden oder zumindest in eine weniger verheerende Strafe umwandeln können.
Theoretisch gesehen wird bei dem Führerscheinentzug auch nicht nur das amtliche Dokument, also der Führerschein entzogen, sondern die grundsätzliche Fahrerlaubnis für eine bestimmte Kraftfahrzeugklasse. Deshalb müsste hier eigentlich vom Fahrerlaubnisentzug gesprochen werden. Im Alltag werden die Begriffe Führerschein und Fahrerlaubnis allerdings häufig synonym verwendet.
Doch ist es möglich, Einspruch gegen den Führerscheinentzug einzulegen? Was muss bei der Begründung eines Einspruchs beachtet werden? Und kann der Entzug der Fahrerlaubnis auch in ein Fahrverbot umgewandelt werden? All das erfahren Sie im Folgenden.
Widerspruch gegen den Führerscheinentzug: Umwandlung in Fahrverbot möglich?
Der Führerscheinentzug ist die härteste Maßnahme, die einen Verkehrssünder in Bezug auf seine Fahrerlaubnis erwarten kann und wird in der Regel nur bei besonders schweren Vergehen und Straftaten im Straßenverkehr verordnet. Dazu gehören zum Beispiel:
- Fahren unter Alkohol– und Drogeneinfluss
- Wiederholte A-Verstöße in der Probezeit
- Erreichen von acht Punkten in Flensburg
- Straftaten in Zusammenhang mit dem Kfz (z.B. Fahrerflucht)
Der Führerscheinentzug kann durch eine Behörde oder durch ein Gericht angeordnet werden. Von der Behörde erhalten Sie in der Regel einen Bescheid, der einen Führerscheinentzug neben weiteren Sanktionen verordnet. Nach Erhalt des Bescheids haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Führerscheinentzug einzulegen.
Wird der Führerschein vorläufig entzogen, trifft die endgültige Entscheidung über den Führerscheinentzug ein Gericht. Gegen eine richterliche Entscheidung können Sie keinen Einspruch einlegen. In diesem Fall bleibt Ihnen nur der Rechtsweg.
Eine Umwandlung in ein Fahrverbot ist in der Regel nicht möglich. Mit einer einer schlagkräftigen und plausiblen Begründung (zum Beispiel die Bedrohung der Existenz, der bei Führerscheinentzug drohende Verlust des Arbeitsplatzes etc.) kann aber eventuell eine kürzere Sperrfrist oder die Wiedererlangung des Führerscheins ohne Auflagen wie einer MPU erreicht werden.
Ein Einspruch gegen den Führerscheinentzug ist in aller Regel nicht möglich, da hier andere Rechtsmittel in dem Strafverfahren anzuwenden sind. Geht es jedoch um einen Bußgeldbescheid, in dem Ihnen zum Beispiel ein Fahrverbot angedroht wird, kann Ihnen unter anderem auch ein kostenloser Bußgeldcheck ** eine Orientierung bezüglich der Möglichkeiten des Einspruchs geben.
Einspruch gegen den Führerscheinentzug: Muster
Im Folgenden wird Ihnen für den Widerspruch gegen den Führerscheinentzug ein Muster zur Verfügung gestellt. Dieses können Sie sich kostenlos herunterladen und als Vorlage für Ihren Einspruch gegen den Führerscheinentzug verwenden. Beachten Sie aber, dass es sich bei dem bereitgestellten Dokument nur um einen Musterbrief handelt, der auf keinen Fall unverändert übernommen werden sollte.
Einspruch gegen Führerscheinentzug (Muster)
Maria Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Bußgeldbehörde
Musterweg 1
54321 Musterhausen
[Ort und Datum]
Einspruch gegen den Bescheid vom [Datum] (Aktenzeichen XXXX/XX)
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den Bescheid mit dem Aktenzeichen XXXX/XX, der am [Datum] erlassen worden ist und mir am [Zustellungsdatum] zugestellt wurde, lege ich hiermit form- und fristgerecht Einspruch ein.
Im besagten Bescheid wird mir [Tatvorwurf] vorgeworfen. Der mir zur Last gelegte Verstoß wird mit [Bußgeld, Punkte, Fahrverbot bzw. Führerscheinentzug] geahndet. Aus folgenden Gründen widerspreche ich diesem Vorwurf:
[Ausführliche Begründung]
Mit freundlichen Grüßen
Maria Mustermann
______________
Unterschrift
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