Kurz & knapp: Einspruch bei einer Ordnungswidrigkeit
Unterschieden wird zwischen schweren und geringfügigen Verstößen. Bei Letzterem können die Behörden sich entscheiden, nur eine Verwarnung auszusprechen. Gegen diese können Sie keinen Einspruch einlegen. Wird ein Bußgeldverfahren eröffnet, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen können Sie Einspruch einlegen.
Wichtig ist die schriftliche Form, die Einhaltung der Frist (zwei Wochen) und der richtige Adressat (die zuständige Bußgeldstelle). Weitere Details finden Sie hier.
Hierfür können Sie sich an unserem Muster orientieren. Dieses finden Sie hier.
Video: Das Wichtigste zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Ist ein Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit sinnvoll?
Wer im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begeht, muss mit Konsequenzen rechnen. Denn je nach Art und Schwere des Verstoßes drohen hier ein Verwarn- oder Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung, eine Abstandsunterschreitung, ein Rotlichtverstoß oder auch Falschparken – all das stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar, die gemäß Bußgeldkatalog mit Sanktionen belegt werden.
Was ist aber, wenn ich mit dem Vorwurf nicht einverstanden bin? Es könnten zum Beispiel Fehler bei der Messung gemacht worden sein, das Blitzerfoto zeigt nicht eineindeutig mich oder der Bescheid enthält formale Fehler. Kann ich in diesem Fall Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit einlegen? Wie gehe ich dabei vor? Das erfahren Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
Wann ist ein Einspruch gegen eine Verkehrsordnungswidrigkeit möglich?
Grundsätzlich muss zwischen geringfügigen und schwerwiegenden Verkehrsordnungswidrigkeiten unterschieden werden. Dies ist entscheidend, da Sie bei ersteren in der Regel nur eine schriftliche Verwarnung erhalten und bei letzteren einen Bußgeldbescheid. Welchen Unterschied das in Bezug auf einen möglich Einspruch macht, soll folgende Gegenüberstellung verdeutlichen:
- Gegen eine schriftliche Verwarnung kann kein Einspruch eingelegt werden. Hier wird in der Regel nur ein Verwarnungsgeld gefordert und zusätzliche Gebühren fallen nicht an. Bezahlen Sie dieses allerdings nicht, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
- Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie allein oder mit Hilfe eines Anwalts Einspruch einlegen, um Sanktionen wie die Zahlung eines Bußgelds, eine Eintragung in das Fahreingnungsregister (FAER) oder die Verhängung eines Fahrverbots abzuwenden. Hierbei fallen außerdem eine Verwaltungsgebühr von 25 Euro und eine Zustellungsgebühr von 3,50 an.
Wollen Sie Ihre Möglichkeiten bezüglich eines Einspruchs prüfen lassen? Dann nutzen Sie unverbindlich den kostenlosen Bußgeldcheck **.
Einspruch gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
Gegen den Bußgeldbescheid können Sie gemäß § 67 Abs. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt entweder schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Bußgeldbehörde Einspruch einlegen. Zuständig ist gemäß § 37 Abs. 1 OWiG die Bußgeldstelle, in deren Bezirk
- die Ordnungswidrigkeit begangen bzw. festgestellt wurde oder
- der Verkehrssünder zum Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens wohnhaft ist.
Wurde Einspruch nach einer Ordnungswidrigkeit eingelegt, wird über dessen Stichhaltigkeit durch das Amtsgericht entschieden. Laut § 68 Abs. 1 OWiG ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Bußgeldbehörde ihren Sitz hat.
Wichtig: Wird der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht innerhalb der Frist oder nicht in der entsprechenden Form eingereicht, kann er von der Behörde als unzulässig eingestuft werden.
Gründe für den Einspruch bei einer Ordnungswidrigkeit
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Verstöße gegen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufzudecken und Verkehrssünder nicht ungeschoren davonkommen zu lassen, wird durch die Polizei und das Ordnungsamt eine Verkehrsüberwachung durchgeführt.
Um zum Beispiel Geschwindigkeits-, Abstands– oder Rotlichtverstöße aufzudecken, werden Messgeräte genutzt, die fehleranfällig sind. Führen die Messergebnisse zu Ungereimtheiten im Bußgeldbescheid, kann das Blitzerfoto eine Person nicht eindeutig als Fahrer identifizieren oder enthält der Bescheid formale Fehler, können das Gründe für einen möglichen Einspruch sein. Eine Garantie, dass diesem auch tatsächlich stattgegeben wird, ist dies allerdings nicht.
Wollen Sie nach einer Ordnungswidrigkeit Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann Ihnen sagen, ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall überhaupt lohnt und Sie über die Erfolgsaussichten aufklären. Er kann Ihnen außerdem bei der Formulierung des Einspruchs helfen und gegebenenfalls Akteneinsicht beantragen.
Bedenken Sie aber, dass die Beauftragung eines Anwalts zusätzliche Kosten verursacht. In der Regel lohnt sich dies also nur, wenn ein hohes Bußgeld oder ein Fahrverbot droht. Eine kostenlose Prüfung Ihrer Möglichkeiten bietet beispielsweise ein Bußgeldcheck **.
Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit: Muster
Im Folgenden können Sie ein Muster für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei einer Ordnungswidrigkeit kostenlos herunterladen.
Einspruch gegen Ordnungswidrigkeit im Verkehr (Muster)
Martin Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Bußgeldbehörde
Musterweg 1
54321 Musterhausen
[Ort und Datum]
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum] (Aktenzeichen XXXX/XX)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im oben genannten Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen XXXX/XX wird mir folgende Ordnungswidrigkeit vorgeworfen: [Beschreibung des Tatvorwurfs]
gegen besagten Bescheid, der am [Datum] erlassen worden ist und mir am [XX.XX.20XX] zugestellt wurde, lege ich hiermit form- und fristgerecht Einspruch ein.
Aus folgenden Gründen widerspreche ich diesem Vorwurf: [Begründung des Einspruchs]
Mit freundlichen Grüßen
Martin Mustermann
______________
Unterschrift
Kommentar hinterlassen