Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten mit Elektrokleinstfahrzeugen
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Zu zweit auf einem eKfz fahren | 10 € |
Glocke fehlt / funktioniert nicht | 15 € |
Beleuchtung fehlt / funktioniert nicht | 20 € |
Mit einem Elektrokleinstfahrzeug ohne ABE am Straßenverkehr teilnehmen | 70 € |
Ein Elektrokleinstfahrzeug ohne Fahrzeug-Identifikationsnummer auf öffentlicher Straße in Betrieb nehmen | 10 € |
Mit Elektrokleinstfahrzeugen nebeneinanderfahren | 15 € |
... mit Behinderung | 20 € |
... mit Gefährdung | 25 € |
... mit Unfallfolge | 30 € |
Mit dem Elektrokleinstfahrzeug auf einer nicht zulässigen Verkehrsfläche fahren | 15 € |
... mit Behinderung | 20 € |
... mit Gefährdung | 25 € |
... mit Unfallfolge | 30 € |
Fahren ohne Versicherungsschutz | 40 € |
Verzögerungseinrichtung des Elektrokleinstfahrzeugs fehlt | 25 € |
Elektrokleinstfahrzeug mit Anhänger fahren | 10 € |
Sich auf einem Elektrokleinstfahrzeug an ein anderes Kfz anhängen | 10 € |
Richtungsänderung nicht angezeigt | 10 € |
... mit Gefährdung | 20 € |
... mit Unfallfolge | 25 € |
Freihändig fahren | 10 € |
Mit einem Elektrokleinstfahrzeug mit abgelaufener ABE am Straßenverkehr teilnehmen | 30 € |
Kurz & knapp: Elektrokleinstfahrzeuge
Ein Elektrokleinstfahrzeug hat einen elektrischen Antrieb und eine bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h. Welche weiteren Merkmale ein Fahrzeug aufweisen muss, damit es unter die Elektrokleinstfahrzeuge und somit in den Bereich der Elektromobilität fällt, lesen Sie hier.
Elektrische Kleinstfahrzeuge müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, damit diese für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen werden. So müssen Fahrzeughalter beispielsweise eine Versicherung für die E-Kleinstfahrzeuge abschließen. Welche weiteren Anforderungen gelten, lesen Sie hier.
Auch Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen müssen sich an die Verkehrsregeln halten. Ihnen ist es beispielsweise verboten, auf dem Gehweg zu fahren. Zudem gilt auch für die Fahrt mit E-Scooter und Co. die Promillegrenze von 0,5.
Zwar sind Elektrokleinstfahrzeuge nicht übermäßig schnell, allerdings kann es fatale Folgen haben, wenn es zu einem Unfall kommt. Daher sind Regelmissachtungen mit E-Scootern und Co. eine Ordnungswidrigkeit. Hat das Fahrzeug zum Beispiel keine Glocke, müssen Sie mit einer Geldbuße in Höhe von 15 Euro rechnen. Unserer Tabelle können Sie weitere mögliche Sanktionen entnehmen.
E-Scooter und Segways erobern die Straßen
Inhaltsverzeichnis
Menschen haben unterschiedliche Möglichkeiten, sich fortzubewegen. Die eigenen Füße, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrräder, ein eigener Pkw oder seit Ende 2019 auch sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge.
Diese werden vor allem genutzt, wenn eine Distanz überquert werden muss, die zu Fuß etwas weit wäre, für ein Auto allerdings fast zu kurz. Segways und vor allem E-Scooter gehören daher schon seit längerer Zeit vielerorts zum Stadtbild.
Doch welche Merkmale müssen Elektrokleinstfahrzeuge gemäß Verordnung vorweisen? Ist für Elektrokleinstfahrzeuge eine Versicherung Pflicht? Welche besonderen Regeln gelten? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Was ist ein Ekf?
§ 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) definiert, wann ein Fahrzeug als Elektrokleinstfahrzeug gilt:
Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h, die folgende Merkmale aufweisen:
1. Fahrzeug ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz,
2. eine Lenk- oder Haltestange von mindestens 500 mm für Kraftfahrzeuge mit Sitz und von mindestens 700 mm für Kraftfahrzeuge ohne Sitz,
3. eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt, oder von nicht mehr als 1400 Watt, wenn mindestens 60 Prozent der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden. […],
4. eine Gesamtbreite von nicht mehr als 700 mm, eine Gesamthöhe von nicht mehr als 1400 mm und eine Gesamtlänge von nicht mehr als 2000 mm und
5. eine maximale Fahrzeugmasse ohne Fahrer von nicht mehr als 55 kg.
Die hier aufgeführten Kriterien werden beispielsweise von einem E-Scooter oder einem Segway erfüllt, sodass diese als Elektrokleinstfahrzeuge gelten.
Wichtig: Kaufen Sie ein Elektrokleinstfahrzeug, welches schneller als 20 km/h fahren kann, so wird dieses keine Zulassung für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erhalten.
Bedingungen für die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen
Damit Elektrokleinstfahrzeuge auch eine Zulassung zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erhalten, müssen diese eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Besonders wichtig sind ein vorhandener Versicherungsschutz und eine allgemeine Betriebserlaubnis.
Eine Haftpflicht ist für die elektrischen Kleinstfahrzeuge Pflicht. Dadurch ist sichergestellt, dass Dritte, die unverschuldet mit einem Elektrofahrzeug kollidieren, entsprechend dafür entschädigt werden können.
Außerdem gibt der Gesetzgeber einige Bestandteile vor, die Elektrokleinstfahrzeuge haben müssen. Das sind:
- zwei voneinander unabhängige Bremsen
- Klingel bzw. Glocke
- ausreichende Beleuchtung (weißer Scheinwerfer vorne, weißer Rückstrahler vorne, roter Rückstrahler hinten, rote Schlussleuchte hinten sowie gelbe Rückstrahler seitlich oder weiße retroreflektierende Streifen an den Rädern)
Wichtige Verkehrsregeln für Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland
Da Elektrokleinstfahrzeuge zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen werden, müssen sich auch die Fahrer dieser an die Verkehrsregeln halten. Das gilt für das Beachten von Verkehrszeichen, die Vorfahrt, Geschwindigkeitsbegrenzungen usw.
Es gibt jedoch auch einige Regelungen, die speziell für Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen gelten. Diese wollen wir Ihnen nachfolgend zusammenfassen:
- Sie dürfen nicht freihändig oder nebeneinander fahren.
- Das Fahren auf dem Gehweg ist verboten. Sie dürfen nur auf einem Radweg oder der Fahrbahn fahren.
- Richtungsänderungen müssen per Handzeichen angezeigt werden.
- Es ist verboten, einen Anhänger am Elektrokleinstfahrzeug zu befestigen.
- Sie dürfen nicht zu zweit fahren.
- Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist allerdings nicht erforderlich.
Gut zu wissen: Neben diesen spezifischen Regelungen für Elektrokleinstfahrzeuge gelten auch die allgemeinen Vorgaben zur Promillegrenze. Diese liegt bei 0,5.
Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch Elektrokleinstfahrzeuge
Halten Sie sich während der Fahrt mit einem Elektrokleinstfahrzeug nicht an die oben genannten Regeln, drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Diese können sowohl eine Geldbuße sowie Punkte in Flensburg als auch ein Fahrverbot umfassen.
Fahren Sie zum Beispiel ohne Versicherungsschutz, müssen Sie mindestens 40 Euro zahlen. Zeigen Sie eine Richtungsänderung nicht per Handzeichen an, kostet dies zehn Euro, wenn es zu keiner Gefährdung oder gar einem Unfall kommt.
Werden Sie dabei erwischt, wie Sie unter dem Einfluss von Alkohol Elektrokleinstfahrzeuge führen, droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Zudem werden zwei Punkte in Flensburg ausgesprochen und es kann ein Fahrverbot verhängt werden, welches sich ggf. auch auf andere Kfz als ein Elektrokleinstfahrzeug bezieht.
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