Kurz & Knapp: Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen
Um einen Führerschein zu bekommen, müssen Sie in aller Regel einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.
Lerninhalte sind u.a. die stabile Seitenlage, Wiederbelebung und die richtige Versorgung von Wunden.
Helfen lernen mit dem Erste-Hilfe-Kurs
Inhaltsverzeichnis
Deutschland hat ein gut ausgebautes Rettungssystem, das in Notsituationen wie einem Verkehrsunfall die Notversorgung von Verletzten in wenigen Minuten gewährleistet. Dennoch benötigen Sanitäter und Notarzt immer noch einige Zeit, bis sie am Unfallort professionelle Hilfe leisten können. In einem Notfall zählt aber jede Minute, weshalb Deutschland auf die Ausbildung von Ersthelfern hohen Wert legt.
Bis der Rettungsdienst eintrifft, sollen Unfallbeteiligte sowie Unfallzeugen als Ersthelfer in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Sie sollen Verletzte versorgen und falls nötig reanimieren können. Aber nicht nur im Straßenverkehr ist die Erste Hilfe elementares Wissen. In Pflegeberufen, als Betreuer bzw. Lehrer oder als Ersthelfer im Betrieb bilden Erste-Hilfe-Kurse notwendige Fertigkeiten und Kenntnisse zur Erstversorgung aus. Auch im alltäglichen Leben kann das Erlernte aus einem Erste-Hilfe-Kurs lebensrettend sein. Wer beispielsweise Familienangehörige pflegt, viel mit Menschen zu tun oder Kinder hat, kann in eine Situation geraten, in der Kenntnisse über lebensrettende Sofortmaßnahmen von hohem Wert sein können. Egal ob Kinder und erwachsene Menschen – das Helfen will gelernt sein.
Trotz dieser enormen Bedeutung kennen viele Deutsche nur vom Führerschein die Erste Hilfe. Der Kurs liegt nicht selten mehr als 15 Jahre zurück. Ein privates Interesse ist nicht immer gegeben und glücklicherweise müssen die Kenntnisse aus dem Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein nur selten angewendet werden. Kommt es aber zu einer Notsituation bei einem Unfall bzw. bei einem nahen Angehörigen, sind viele Ersthelfer gehemmt und überfordert, wissen schlicht nicht, was sie tun sollen.
Dass diese Situation eintritt, in der auf das Erste-Hilfe-Wissen zurückgegriffen werden muss, ist dennoch wahrscheinlich. Allein im häuslichen Bereich kommt es täglich zu 2.500 Erste-Hilfe-Fällen – im Jahr sind das 910.000 Vorfälle. Wer darüber hinaus noch im Straßenverkehr unterwegs ist, muss angesichts von über 300.000 Unfällen mit Personenschaden pro Jahr damit rechnen, selbst einmal Ersthelfer zu sein. Und das Helfen ist nach deutschem Recht Pflicht. Für unterlassene Hilfeleistung kann nach § 323c Strafgesetzbuch (StGB) eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden.
Lerninhalte: Was wird in einem Erste-Hilfe-Kurs geschult?
Theorie und Praxis – beides gehört zusammen, wenn es um die Durchführung notwendiger Maßnahmen im Notfall geht. Vor allem die praktische Anwendung des Gelernten bietet den Teilnehmern vom Erste-Hilfe-Kurs einen Mehrwert. Sofortmaßnahmen beim Menschen wie die stabile Seitenlage, das Versorgen von Wunden oder das Abnehmen eines Motorradhelms sind elementare Inhalte vom Erste-Hilfe-Grundkurs.
Der § 19 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) schreibt beispielsweise fest, was Bewerber um einen Führerschein, im Erste Hilfe-Kurs lernen sollen.
Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.
Insbesondere der praktische Bezug für Ersthelfer wird in dem Paragraphen betont. Für Erste Hilfe-Kurse gibt es daher auch einen Lehrplan, der beispielsweise festlegt, dass 240 Minuten der Ausbildungszeit den lebensrettenden Sofortmaßnahmen gewidmet sein müssen.
Was sind die Inhalte der Erste-Hilfe-Kurse?
- Richtiges Vorgehen bei einem Unfall, den Unfall dem Rettungsdienst melden, sich um die Opfer kümmern
- Gesetzliche Verpflichtung zum Helfen
- Erkennen von Störungen des Bewusstseins
- Den Helm abnehmen (bei einem Unfall)
- Die Bestandteile der Rettungskette
- Erste-Hilfe-Maßnahmen bei bedrohlichen Blutungen, einem Herzinfarkt oder Schock
- Stabile Seitenlage
- Erste-Hilfe-Herzdruckmassage, Beatmung, Wiederbelebung
Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein
Vor dem Führerschein kommt der Erste-Hilfe-Kurs. So ist es per Gesetz festgeschrieben. Jeder Kraftfahrer soll in der Lage sein, in einem Notfall schnell und richtig zu handeln. Damit dies gewährleistet ist, müssen Führerscheinneulinge bei der Beantragung der Fahrerlaubnis einen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen. Nur in einigen Ausnahmen, muss ein solcher Nachweis nicht erbracht werden. Im § 19 FeV Abs. 3 sind diese beschrieben:
Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer
- ein Zeugnis über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder den Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
- ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf im Sinne des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes, in einem der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutischkaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder
- eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold
vorlegt.
Erste-Hilfe-Kurse sind für den Führerschein also nicht immer obligatorisch, Kenntnisse zu Sofortmaßnahmen müssen aber stets nachgewiesen werden. Die Frage, welchen Erste-Hilfe-Kurs Sie für den Führerschein besuchen müssen, hat sich mit Beginn des Jahres 2016 erledigt. Mit der Reform des § 19 FeV wurde die Unterscheidung der Kurse gemäß Fahrzeugklasse aufgehoben. Nun heißt es: Egal für welchen Führerschein, der Erste-Hilfe-Kurs ist derselbe. Innerhalb von neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten lernen Fahrschüler in Kleingruppen alle notwendigen Handgriffe für die stabile Seitenlage, den Druckverband oder die Herz-Druck-Massage.
Erste Hilfe-Kurs: Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Die Kosten für einen Erste-Hilfe-Kurs sind überschaubar. In der Regel nehmen Träger wie der DRK (Deutsches Rotes Kreuz) oder die Johanniter bzw. Malteser nur eine kleine Teilnehmergebühr. Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein erzeugt Kosten von 20 bis 40 Euro.
Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig?
Der Erste-Hilfe-Kurs verliert seine Gültigkeit im Grund nicht. Haben Sie Ihn einmal im Zuge des Erwerbs der Fahrerlaubnis nachgewiesen, müssen Sie keine neue Schulung besuchen. Er gilt ein Leben lang. In anderen Bereichen außerhalb des Verkehrswesens kann die Gültigkeit vom Erste-Hilfe-Kurs allerdings limitiert sein. Ersthelfer im Betrieb müssen beispielsweise innerhalb von zwei Jahren ihre Kenntnisse auffrischen.
Auch bei einzelnen Studiengängen bzw. bei der Ausbildung zum Rettungssanitäter hat der Erste-Hilfe-Schein eine begrenzte Gültigkeit. In der Regel darf dieser nicht älter als ein Jahr sein.
Erste-Hilfe-Auffrischung
Obwohl der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein seine Gültigkeit nicht verliert, ist es dennoch sinnvoll sein Wissen regelmäßig aufzufrischen. Der DRK empfiehlt einen Auffrischungskurs alle drei Jahre. Aber auch im Internet gibt es ein breites Angebot an Lernvideos und Ratgebern, die so manche Wissenslücke auffüllen können.
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