Kurz & Knapp: Erzwingungshaft in Deutschland
Weigern sich Betroffene ein Bußgeld zu bezahlen, kann als letzte Möglichkeit der Bußgeldstelle die sogenannte Erzwingungshaft angeordnet werden.
Die Dauer der Erzwingungshaft richtet sich maßgeblich nach der Höhe des fälligen Bußgeldes, darf aber drei Monate nicht übersteigen. Sobald der Betroffene das Bußgeld bezahlt, muss er aus der Haft entlassen werden.
Wurde die Erzwingungshaft angetreten, entbindet dies den Verkehrssünder nicht von der Zahlungspflicht des Bußgeldes. Allerdings kann für dieselbe Ordnungswidrigkeit nur einmal Erzwingungshaft angeordnet werde.
Vollstreckung von Erzwingungshaft ist keine Seltenheit
Inhaltsverzeichnis
Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, bei der ein Verkehrssünder erwischt wurde, zieht nicht selten ein Bußgeld nach sich. Diese Sanktion wird dem Betroffenen in aller Regel in einem Bußgeldbescheid mitgeteilt.
Wird kein Einspruch eingelegt, gilt der Bescheid als rechtskräftig und kann entsprechend vollstreckt werden. Weigert sich der Fahrer, die Geldbuße zu bezahlen, folgen in einem ersten Schritt Mahnungen inklusive Zahlungsaufforderung.
Erfolgt dann immer noch keine Zahlung, kann die Behörde einen Antrag auf Erzwingungshaft beim zuständigen Gericht stellen. Doch was bedeutet Erzwingungshaft eigentlich? Wie lange müssen die Betroffenen ins Gefängnis? Diese Fragen beantwortet der nachfolgende Ratgeber.
Was ist Erzwingungshaft?
Wird ein Verkehrsteilnehmer beispielsweise durch einen Blitzer bei einer Ordnungswidrigkeit erwischt, drohen diesem Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog und ein Bußgeldverfahren wird eröffnet. Der Betroffene kann zunächst im Anhörungsbogen Stellung zu den Vorwürfen nehmen.
Hält die Behörde an den Vorwürfen fest, wird im nächsten Schritt ein Bußgeldbescheid zugestellt. Ohne Einspruch wird dieser binnen 14 Tagen rechtskräftig. Auf dem Dokument befindet sich auch die Rechtsbelehrung, welche darauf hinweist, dass bei nicht Zahlung vom Bußgeld eine Erzwingungshaft angeordnet werden kann.
Ist die Frist zur Zahlung des Bußgelds endgültig abgelaufen und der Betroffene hat sich nicht an die Behörde gewandt, kann die Erzwingungshaft angeordnet werden. Dies ist in § 96 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) definiert:
Nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 bestimmten Frist kann das Gericht auf Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung obliegt, von Amts wegen Erzwingungshaft anordnen, wenn
- die Geldbuße oder der bestimmte Teilbetrag einer Geldbuße nicht gezahlt ist,
- der Betroffene seine Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan hat (§ 66 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b),
- er nach § 66 Abs. 2 Nr. 3 belehrt ist und
- keine Umstände bekannt sind, welche seine Zahlungsunfähigkeit ergeben.
Wie läuft ein Erzwingungshaftverfahren ab?
Doch wie kann es eigentlich zur Anordnung von Erzwingungshaft kommen? Grundsätzlich haben Verkehrssünder, die einen Bußgeldbescheid erhalten haben, eine zweiwöchige Frist, Einspruch gegen die Sanktionen einzulegen.
In diesem Fall wird der Vorwurf erneut betrachtet. Hält die Behörde an dem Bußgeld fest, wird dieses binnen 14 Tagen rechtskräftig und muss innerhalb von zwei Wochen an die Behörde überwiesen werden.
Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, kann die Bußgeldstelle Mahngebühren erheben, welche zusätzlich zur Geldbuße entrichtet werden müssen. Wird die Geldbuße trotz mehrmaliger Aufforderung nicht beglichen, kann die Behörde quasi als letztes Mittel einen Antrag auf Erzwingungshaft beim zuständigen Gericht stellen.
Vollstreckung der Erzwingungshaft: Erzwingungshaftbefehl
Wurde der Antrag auf Erzwingungshaft gemäß OWiG bewilligt, kann diese vollstreckt werden. Die Zuständigkeit geht dann an eine andere Stelle über (§ 97 OWiG). Handelt es sich um eine erwachsene Person, ist dies die Staatsanwaltschaft, bei Jugendlichen sind Jugendrichter zuständig.
Zunächst erhält der Betroffene in aller Regel eine Ladung zum Haftantritt. Wird dieser nicht Folge geleistet, kann ein Erzwingungshaftbefehl ausgesprochen werden. Dieser wird in aller Regel von Polizeibeamten vollstreckt.
Sie holen den Betroffenen zuhause oder auch am Arbeitsplatz ab und überführen ihn in die Haftanstalt.
Erzwingungshaft: Welche Dauer ist vorgesehen?
Wer in Erzwingungshaft genommen wird, soll eine „angemessene“ Dauer im Gefängnis verbringen. Um diese zu ermitteln, spielt vor allem die Höhe der Geldbuße eine wesentliche Rolle. § 96 Absatz 3 OWiG definiert diesbezüglich Folgendes:
Die Dauer der Erzwingungshaft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung festgesetzter Geldbußen drei Monate nicht übersteigen. Sie wird, auch unter Berücksichtigung des zu zahlenden Betrages der Geldbuße, nach Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, jedoch abgekürzt werden. […]
Eine Erzwingungshaft kann also maximal drei Monate dauern. Allerdings gelten hierbei einige Besonderheiten. So werden Menschen, die eine Erzwingungshaft ableisten, nicht mit Straftäter zusammengelegt, sondern separat untergebracht. Zudem dürfen Betroffene eigene Kleidung, Wäsche und eigenes Bettzeug nutzen.
Wie Sie eine Erzwingungshaft noch abwenden können
Nun stellt sich die Frage, wie eine Erzwingungshaft zu umgehen ist. Die Antwort is so simpel wie einleuchtend: Der Betroffene zahlt das Bußgeld. Ist dies aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht möglich, kann von der Erzwingungshaft abgesehen werden.
Können Sie das Bußgeld nicht auf einen Schlag begleichen, besteht in aller Regel die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Zu diesem Zweck müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden. Die monatlichen Raten können dabei individuell festgelegt werden.
Liane S meint
11. November 2021 at 11:57
Ich habe in meinen Job der nun weg ist und ich Hartz IV Empfänger geworden bin wegen in 3 1/2 „Jahren 9 Punkte in Flensburg gesammelt und wurde Aufgefordert von unserer Behörde bis zum bestimmten Tag den Führerschein abzugeben für 6 Monaten. Obwohl sie wussten das mein Job als Transfer Fahrer damit nicht mehr Ausüben konnte und dem zu folge Job ade ich mit 57 Jahren Hartz IV Empfänger. Und ehrlich am besten man nimmt sich ein Strick und hängt sich auf von 446.. EUR soll man das leben bestreiten?? STROM 93.00
Funktelefon was mein wichtigstes Arbeitsmaterial war 78.00 vertrag
Internet Festnetz TV 55.00
autoversicherung monatlich 68.00.
Rechtschutztvers. Monat. 11.00
Dann soll ich von 140.00 Euro was mir bleibt. Essen Trinken kleiden Kosmetika tanken. Wie bitte soll das gehen. Ich will euch nicht sagen wie ich mich fühle ich Igel mich nur noch ein.
Ja und die Blitzer Bussgelder wollen auch alle Raten Zahlung haben
Und glaubt mir es ist nicht wenig. Und mir ist alles egal Solln sie mich abholen. Ich habe kein bock mehr hunderte Briefe zu lesen und mich zu erniedrigen und zu betteln auf Ratenzahlung. Bin so weit alles Papier was hier rum liegt und die ungeöffneten Post in der Metalltonne ein Feuer zu machen.
So wie es in mir aussieht und wie Deutschland mit seinen Menschen die ein lebenslang geschufftet haben enden in Erzwingungshaft
Roman meint
9. September 2022 at 13:47
du tust gerade so als wäre es das normalste der Welt 9 Punkte in Flensburg zu besitzen. Ich fahre täglich seit 20 Jahren und habe keinen Punkt. Du wusstest dass du deinen Job verlierst wenn du zu viele Punkte hast, als du deinen ersten Punkt bekommen hast und trotzdem hast du es geschafft 8 weitere zu sammeln und gibst nun anderen die Schuld an deinem Jobverlust und deiner Situation. Sieht eher so aus, als hättest die nie beigebracht bekommen Verantwortung zu übernehmen….
Thomas meint
30. Oktober 2023 at 5:01
Liebe Liane,
solche Probleme kenne ich bestens. Erzähle das mal deunem Arzt und versuche unter Hinweis auf ungeöffnete Briefe und deine Äußerungen zum Strick einen Termin beim Facharzt zu bekommen. Möglicherweise kannst du eine psychosomatische Reha bekommen. Ich habe den Eindruck, dass du von deiner Situation und Unzufriedenheit fürchterlich gestresst bist. Mir hatte die Reha temporär geholfen.
Hffentlich konnte ich dir helfen