FAQ: Fahrbahnverengung
Von einer Fahrbahnverengung ist die Rede, wenn ein Fahrstreifen wegfällt oder aufgrund eines Hindernisses zeitweise nicht befahren werden kann. Angekündigt wird die verengte Fahrbahn durch ein Schild, welches Auskunft gibt, auf welcher Seite der Spur die Einengung erfolgt. Grafiken der Verkehrszeichen finden Sie hier.
Grundsätzlich hat die durchgehende Fahrspur Vorrang. Wollen Sie ein Hindernis umfahren, müssen Sie daher auf eine entsprechende Lücke im Verkehr warten. Wichtig ist dabei auch, frühzeitig den Blinker zu setzen und das geplante Fahrmanöver anzukündigen. Darüber hinaus gilt es, eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.
Endet einer von mehreren in die gleiche Richtung führenden Fahrstreifen, müssen sich die Fahrzeuge auf dem weiterführenden Fahrstreifen einordnen. Der Gesetzgeber schreibt laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in einem solchen Fall das Reißverschlussverfahren vor, bei dem sich die Fahrzeuge der beiden Spuren abwechseln. So soll sichergestellt werden, dass der Verkehr weiterfließt und kein Stau entsteht.
Bußgeldkatalog: Verengte Fahrbahn
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Unfall aufgrund mangelnder Sorgfalt an einer Fahrbahnverengung | 35 Euro |
Entgegenkommende Fahrzeuge an einer Fahrbahnverengung nicht durchfahren lassen | 20 Euro |
… mit Gefährdung | 30 Euro |
… mit Unfallfolge | 35 Euro |
Ausscheren vor einer Fahrbahnverengung nicht rechtzeitig und deutlich ankündigen | 10 Euro |
Wiedereinordnen nach dem Vorbeifahren an einer Fahrbahnverengung nicht rechtzeitig und deutlich ankündigen | 10 Euro |
Gegenverkehr bei verengter Fahrbahn keinen Vorrang (Zeichen 208) gewähren | 5 Euro |
… mit Gefährdung | 10 Euro |
… mit Unfallfolge | 20 Euro |
Was bedeutet das Schild „Fahrbahnverengung“?
Inhaltsverzeichnis
Ist die Weiterfahrt aufgrund eines Hindernisses oder dem Wegfall eines Fahrstreifens nicht mehr ohne weiteres möglich und das Ausweichen auf die Gegenfahrbahn bzw. das Einordnen auf einen anderen Fahrstreifen erforderlich, ist von einer Fahrbahnverengung die Rede.
Von Fahrzeugführern verlangt eine solche Verkehrssituation ein besonderes Maß an Wachsamkeit, denn es besteht nicht selten ein erhöhtes Unfallrisiko, wenn die geltenden Verkehrsregeln nicht beachtet werden oder die Kommunikation untereinander nicht gelingt.
Als Hinweis auf eine solche Gefahrenstelle kommen nicht selten entsprechende Gefahrenzeichen zum Einsatz. Dies gilt insbesondere dann, wenn schwer ersichtlich ist, dass eine verengte Fahrbahn im weiteren Streckenverlauf vorliegt. Welche Verkehrszeichen eine Fahrbahnverengung ankündigen, können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen:
Fahrbahnverengung: Wer hat Vorfahrt?
Blockiert ein Hindernis die Weiterfahrt, sodass Sie auf die Gegenfahrbahn ausweichen müssen, um dieses zu umfahren, hat grundsätzlich der nicht eingeschränkte Gegenverkehr Vorfahrt. Für den Autofahrer hinter dem Hindernis bedeutet dies konkret, dass er auf eine geeignete Lücke im Verkehr warten muss. Dies ergibt sich aus § 6 Abs. 1 StVO, denn darin heißt es:
Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.
Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht allerdings, wenn der Vorrang durch die Zeichen 208 (Vorrang des Gegenverkehrs) und 308 (Vorrang vor dem Gegenverkehr) anderweitig geregelt ist.
Werden hingegen bei einer Fahrbahnverengung Fahrstreifen zusammengeführt, findet laut § 7 Abs. 4 StVO das Reißverschlussverfahren Anwendung. Demnach muss den aufgrund des endenden Fahrstreifen, am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen ermöglicht werden. Damit dies möglichst zügig erfolgt, müssen sich die Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung im Wechsel einordnen. Wer sich nicht an diese Verkehrsregel hält und andere Verkehrsteilnehmer behindert, indem er das Einordnen im Reißverschlussverfahren nicht ermöglicht, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarngeld in Höhe von 20 Euro rechnen.
BGH-Urteil beidseitige Fahrbahnverengung
Der BGH beschäftigte sich mit einem Unfall zwischen einem Pkw und einem Lkw, der sich aufgrund einer beidseitigen Fahrbahnverengung ereignet hatte. Im konkreten Fall wurden beide Fahrstreifen einer Fahrtrichtung in einen gemeinsamen überführt, wobei die auf gleicher Höhe fahrenden Kfz kollidierten. Laut Einschätzung des BGH besteht in einer solchen Situation eine erhöhte Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflicht für alle Personen, die auf die Engstelle zufahren. Konkret bedeutet dies, dass sich die Beteiligten verständigen müssen, wer zuerst fahren darf. Ist eine Verständigung nicht möglich, gilt es im Zweifel dem jeweils anderen den Vortritt zu lassen (BGH-Urteil vom 8. März 2022, Az.: VI ZR 47/21).
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