Kurz & Knapp: Infos zur Fahreignung
Wer eine Fahrerlaubnis in Deutschland erwerben möchte, muss körperlich und geistig zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein. Dadurch soll die Verkehrssicherheit gewährleistet werden.
Um die Fahreignung von Berufskraftfahrern zu überprüfen, werden drei Bereiche untersucht: körperliche Gesundheit, Sehfähigkeit und Leistungsfähigkeit.
Leisten sich Kfz-Fahrer wiederholte Verstöße gegen die Verkehrsregeln, kann eine MPU zur Überprüfung der Fahreignung angeordnet werden.
Video: Wann erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis?
Überprüfung der Kraftfahreignung erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer
Inhaltsverzeichnis
Kraftfahrzeuge stellen einen wesentlichen Teil der Infrastruktur in Deutschland dar. Täglich passieren unzählige Kfz die Straßen der Bundesrepublik. Damit dies geordnet vonstattengeht und die Unfallgefahr eingedämmt wird, schreibt die Straßenverkehrsordnung verbindliche Regeln für alle Verkehrsteilnehmer vor.
Um überhaupt eine Fahrerlaubnis erlangen zu dürfen, müssen Führerscheinbewerber ihre Fahreignung nachweisen. Dieser Nachweis kann auch bei einer Krankheit oder vermehrten Regelverstößen gefordert werden.
Doch wann genau kann eine Überprüfung der Fahreignung angeordnet werden? Kann auch nach einem Schlaganfall oder bei Epilepsie die Fahreignung weiterhin bestehen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie zudem, wie die Fahreignungsuntersuchung nach Anordnung einer medizinisch-psychologischen-Untersuchung (MPU) abläuft.
Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung
Kraftfahrzeuge sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Allerdings wird dabei oft vergessen, dass von den motorisierten Gefährten eine hohe Gefahr ausgehen kann. Nicht selten enden schwere Kollisionen im Straßenverkehr mit erheblichen Personenschäden.
Daher ist es sehr wichtig, dass jeder Kfz-Fahrer über die entsprechende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen verfügt. Wann diese Fahreignung in aller Regel anzuzweifeln ist bzw. als nicht mehr gegeben angesehen werden kann, ist in § 11 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) definiert:
Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel […] vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird. Außerdem dürfen die Bewerber nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben, sodass dadurch die Eignung ausgeschlossen wird. […]
Unterschiedliche Gründe können also dazu führen, dass die Fahreignung eines Führerscheinbesitzers angezweifelt wird. Im weiteren Textverlauf gehen wir auf konkrete Krankheiten ein, die eine Fahreignungsuntersuchung erforderlich machen.
Fahreignung von Berufskraftfahrern
Während für einen Führerschein der Klasse B meist nur ein Sehtest als Nachweis der Fahreignung zu erbringen ist, müssen sich angehende Berufskraftfahrer weiterführenden Untersuchungen unterziehen, da dieser Berufsgruppe ein hohes Maß an Verantwortung zukommt.
Dabei werden die folgenden drei Bereiche untersucht:
- Körperliche Gesundheit (medizinische Untersuchung)
- Sehfähigkeit (umfangreiche Augenuntersuchung)
- Leistungsfähigkeit (Psychologische Leistungstests zu Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit)
Fahreignungsuntersuchung bei körperlichen Behinderungen
Gerade für Menschen, die unter einer Behinderung leiden, ist die Mobilität durch ein Kraftfahrzeug ein wichtiges Thema, um schnell von A nach B gelangen zu können. Ein körperliches Handicap führt nicht automatisch dazu, dass keine Fahreignung gegeben ist.
So ist es beispielsweise möglich, auch mit einer geringeren Sehfähigkeit ein Kfz führen zu dürfen. Amputationen führen ebenfalls nicht automatisch zu einem Ausschluss der Fahreignung. Eine Fahrerlaubnis kann dann unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden. § 23 Absatz 2 FeV definiert diesbezüglich:
Ist der Bewerber nur bedingt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis soweit wie notwendig beschränken oder unter den erforderlichen Auflagen erteilen. Die Beschränkung kann sich insbesondere auf eine bestimmte Fahrzeugart oder ein bestimmtes Fahrzeug mit besonderen Einrichtungen erstrecken.
Grundsätzlich kann die Überprüfung der Fahreignung auch angeordnet werden, wenn der Verdacht besteht, dass Ihr Gesundheitszustand im Straßenverkehr ein Risiko für Sie und andere darstellen könnte. Typische Erkrankungen und Beeinträchtigungen, bei denen häufig eine Fahreignungsuntersuchung angeordnet wird, sind:
- Diabetes
- Schwere Lungen- und Bronchialerkrankungen
- Ausgeprägte Tagesschläfrigkeit
- Psychische Störungen, Suchterkrankungen
- Einnahme von bestimmten Medikamenten oder Betäubungsmitteln bzw. Abhängigkeit davon
- Herzinfarkt, Schlaganfall
- Mangelndes Seh- oder Hörvermögen
Ist die Fahreignung nach einem Schlaganfall ausgeschlossen?
Unter dem Begriff „Schlaganfall“ werden mehrere zerebrovaskuläre Erkrankungen des Gehirns zusammengefasst, welche in aller Regel durch eine Störung der Blutversorgung im Gehirn verursacht werden. Dies kann zu Ausfällen im zentralen Nervensystem führen.
Haben Sie einen Schlaganfall erlitten, sollten Sie sich an einen Facharzt mit einer Zusatzqualifikation in der Verkehrsmedizin wenden. Dieser kann nach eingehenden Untersuchungen feststellen, ob eine Fahreignung noch gegeben ist. Dies wird stets im Einzelfall und in Abhängigkeit von den auftretenden Folgen des Schlaganfalls beurteilt.
Kann eine Fahreignung bei Epilepsie gegeben sein?
Epileptiker leiden unter Krampfanfällen, welche in unregelmäßigen Abständen und unterschiedlicher Ausprägung auftreten können. Setzt ein epileptischer Anfall während der Teilnahme am Straßenverkehr ein, kann dies zu schwerwiegenden Unfällen führen. Allerdings ist eine Fahreignung bei Epilepsie nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Auch hierbei ist eine individuelle Überprüfung der Fahreignung durch einen qualifizierten Arzt vonnöten. Grundsätzlich gilt, dass bei wiederholten Anfällen keine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegt.
Anordnung von einem Fahreignungsgutachten bei Regelverstößen: MPU
Wie bereits erwähnt, können nicht nur gesundheitliche Beeinträchtigungen die Anordnung einer Überprüfung der Fahreignung begründen. Auch konsequente Verstöße gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung führen dazu, dass eine MPU angeordnet wird.
Sie kommt bei wiederholten Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss genauso in Betracht, wie bei strafrechtlichen Auffälligkeiten oder einem vollen Punktekonto in Flensburg. In diesen Fällen wird der Führerschein entzogen und das Bestehen der MPU ist meist Bedingung für eine Wiedererteilung.
Die MPU besteht aus drei verschiedenen Teilabschnitten:
- Medizinische Untersuchung (Überprüfung auf verkehrsrechtlich relevante Erkrankungen sowie Alkohol– oder Drogenmissbrauch bzw. –abhängigkeit)
- Psychologisches Gespräch (Einsicht in früheres Fehlverhalten, die persönlichen Ursachen dafür, Konsequenzen für das aktuelle Verhalten und Vorsätze und Verhalten für die Zukunft)
- Leistungsdiagnostik (Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Aufmerksamkeit)
Cornelia S meint
24. Dezember 2023 at 3:39
Ich habe ms und muss mein Führerschein von rosa in scheckkarte wechseln u in dem Atemzug soll die fahrfähigkeit getestet werden
Ich find das diskriminierend
Max meint
13. Dezember 2023 at 19:01
Ich habe eine „Überprüfung Der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen“ bekommen. Ich habe nachweislich das Führen eines Kraftfahrzeugs und den Konsum von Cannabis nicht getrennt.
Kann mir jemand von Ihnen helfen oder Tipps geben, wie ich jetzt am besten vorgehe?
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I.Metzner meint
9. Juli 2023 at 8:35
Es gibt das Gerücht das alle ab 70 einen Eignungstest machen müssen,ist da was dran.?